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   BVerwG, 14.11.1989 - 4 B 194.89   

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https://dejure.org/1989,4401
BVerwG, 14.11.1989 - 4 B 194.89 (https://dejure.org/1989,4401)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1989 - 4 B 194.89 (https://dejure.org/1989,4401)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1989 - 4 B 194.89 (https://dejure.org/1989,4401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 201
    Begriff der "Landwirtschaft" i.S. von § 35 BBauG; Tierhaltung [Geflügelzucht]; Zulässigkeit eines Altenteilerhauses im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1989 - 4 B 194.89
    Der Gesetzgeber will zwar den tatsächlichen Verhältnissen in der Landwirtschaft Rechnung tragen und eine Entwicklung neuer landwirtschaftlich ausgerichteter Betriebsformen nicht verhindern (vgl. Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 220).

    Es hat diese Frage in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Urteils des erkennenden Senats vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 (a.a.O.) verneint, weil es sich bei der Geflügelvermehrungszucht im vorliegenden Fall nicht um eine "bodenrechtliche Nebensache handele" und weil - zusätzlich - die landwirtschaftsfremde Betätigung wohl das Übergewicht habe.

  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S.

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1989 - 4 B 194.89
    Danach ist der Begriff der Landwirtschaft dadurch gekennzeichnet, daß es sich um eine unmittelbare Bodenertragsnutzung handeln muß und daß der Boden darüber hinaus planmäßig und eigenverantwortlich bewirtschaftet werden muß (Urteile vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 13.82 und 4 C 54.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nrn. 225 und 226).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1989 - 4 B 194.89
    Danach ist der Begriff der Landwirtschaft dadurch gekennzeichnet, daß es sich um eine unmittelbare Bodenertragsnutzung handeln muß und daß der Boden darüber hinaus planmäßig und eigenverantwortlich bewirtschaftet werden muß (Urteile vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 13.82 und 4 C 54.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nrn. 225 und 226).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 72.80

    Begriff des "Dienens" bei Außenbereichsvorhaben; Altenteilerhaus -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1989 - 4 B 194.89
    Ausschlaggebend ist nicht die Bindung des Altenteilers "an die Scholle", sondern die Funktion des Altenteilerhauses für den landwirtschaftlichen Betrieb, die es dem Altenteiler ermöglicht, an den typischen landwirtschaftlichen Betriebsabläufen teilzunehmen (vgl. Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 72.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 209).
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Bei einer Geflügelmast, die ganz oder überwiegend auf zugekaufter Futtergrundlage betrieben wird, handelt es sich nicht um Landwirtschaft im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (BVerwG, Beschluss vom 14. November 1989 - 4 B 194.89 -, juris).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 B 43.02

    Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt, dass eine landwirtschaftliche Tätigkeit, die eine Inanspruchnahme des Außenbereichs für bauliche Anlagen rechtfertigen kann, in der Geflügelhaltung nur dann liegen kann, wenn sie auf überwiegend eigener Futtergrundlage betrieben wird (BVerwG, Beschluss vom 14. November 1989 - BVerwG 4 B 194.89 - n.v.).
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