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   BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86   

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https://dejure.org/1990,894
BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86 (https://dejure.org/1990,894)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1990 - 4 C 39.86 (https://dejure.org/1990,894)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 4 C 39.86 (https://dejure.org/1990,894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsklage - Baugenehmigung - Verletzung in eigenen subjektiven Rechten - Berufungseinlegung des Nachbarn - Nachbarrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2901 (Ls.)
  • MDR 1990, 1074
  • NVwZ 1990, 857
  • DÖV 1991, 897
  • BauR 1990, 453
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86
    »Hat gegen ein Urteil, durch das der Klage des Bauherrn gegen die Rücknahme eines positiven Bauvorbescheides und auf Erteilung der Baugenehmigung stattgegeben worden ist, allein der beigeladene Nachbar Berufung eingelegt, so kann das Rechsmittel nur dann Erfolg haben, wenn der Nachbar durch die stattgegebene Entscheidung in eigenen subjektiven Rechten verletzt ist (Bestätigung des Urteils vom 23. August 1977 - BVerwG 4 C 29.73 - BVerwG 47, 19).«.

    Dafür genügt nicht, daß ein mit der Klage bzw. mit einem Rechtsmittel angegriffener Bescheid sich als objektiv rechtswidrig erweist; die Beigeladenen und Rechtsmittelkläger müssen vielmehr durch diese Rechtswidrigkeit auch in ihren subjektiven Rechten verletzt sein (vgl. Urteile vom 23. August 1972 - BVerwG 4 C 29.73 - BVerwGE 247, 19 [21 ff.] und vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 2.86 - BVerwGE 77, 102 [105]).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 24 C 23 und 224.82 - (BRS 44, Nr. 157) auf die zu gemeinsamer Entscheidung verbundenen Revisionen der Beigeladenen zu 2) und 3) die Berufungsurteile aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen: Nach der Auslegung des § 48 Abs. 24 Satz 1 VwVfG durch den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 (BVerwGE 70, 356 ) beginne die Jahresfrist für die Rücknahme erst ab vollständiger Kenntnis der Behörde von der Rechtswidrigkeit ihrer Entscheidung und von sämtlichen für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen an zu laufen.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86
    Nach der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats ist § 31 Abs. 2 BBauG/ BauGB mit dem in ihm enthaltenen Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen nachbarschützend (vgl. Urteile vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.824 Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 = NVwZ 1987, 2409 und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - ZfBR 1990, 324; auch zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86
    Beigeladenen zu 2) und 3) gegen den Bauvorbescheid, zu dessen Abhilfe die angefochtene Rücknahmeentscheidung des Beklagten ergangen ist, erweist sich nämlich als zulässig und - das Bestehen eines nachbarlichen Abwehrrechts der Beigeladenen unterstellt - auch als begründet (vgl. zur Auslegung des § 50 VwVfG im übrigen Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht (8. Aufl.], § 18 a II 2 (S. 276 f.] mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwG 65, 313 (321 f.] zu § 21 Abs. 7 BImSchG ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86
    Diese Berufungen sind allerdings schon deshalb zulässig, weil die Beigeladenen durch die von ihnen angegriffenen Entscheidungen in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen und mithin materiell beschwert sind (vgl. Urteile vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1 und 2.81 - BVerwGE 624, 67 [68 ff.] und vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [258]).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86
    Dafür genügt nicht, daß ein mit der Klage bzw. mit einem Rechtsmittel angegriffener Bescheid sich als objektiv rechtswidrig erweist; die Beigeladenen und Rechtsmittelkläger müssen vielmehr durch diese Rechtswidrigkeit auch in ihren subjektiven Rechten verletzt sein (vgl. Urteile vom 23. August 1972 - BVerwG 4 C 29.73 - BVerwGE 247, 19 [21 ff.] und vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 2.86 - BVerwGE 77, 102 [105]).
  • BVerwG, 29.10.1968 - IV B 7.68

    Baugenehmigung für eine geplante Tankstelle - Rücknahme rechtswidrig

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86
    Das der Beklagte bei Zugrundelegung eines bestehenden nachbarlichen Abwehrrechts der Beigeladenen zu 2) und 3) deren Interessen bei seiner Ermessensentscheidung über die Rücknahme des rechtswidrigen Bauvorbescheides den Vorrang eingeräumt hat, läßt sich rechtlich nicht beanstanden (vgl. dazu auch den Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 7.68 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 6 = DÖV 1969, 142).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Nach dem das geltende Verwaltungsprozeßrecht tragenden und in § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO niedergelegten, auch für das Rechtsmittelverfahren geltenden verfahrensrechtlichen Grundsatz kann ein Beigeladener nur dann mit einem Rechtsmittel erfolgreich sein, wenn dies auch materiell-rechtlich seiner subjektiven Rechtsstellung entspricht (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 39.86 - BauR 1990, 453).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Ihr Rechtsmittel hat daher auch in der Sache Erfolg (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 39.86 - NVwZ 1990, 857).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2017 - 3 LB 3/17

    ALDI-Nord

    Die Beschwer und damit die Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen ist immer dann gegeben, wenn er durch die Entscheidung der Vorinstanz in seinen rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt ist - anders ausgedrückt - wenn die Möglichkeit einer Verletzung seiner Rechte besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 39.86 -, juris Rn. 15 ff.; Urt. v. 11.01.2001 - 7 C 10.00 -, juris Rn. 13; Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 4. Aufl. 2014, § 65 Rn. 180).
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