Rechtsprechung
   FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29048
FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07 (https://dejure.org/2008,29048)
FG Thüringen, Entscheidung vom 08.10.2008 - 4 K 1058/07 (https://dejure.org/2008,29048)
FG Thüringen, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 4 K 1058/07 (https://dejure.org/2008,29048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,29048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei der steuerlichen Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes oder Aufgabeverlustes nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG); Hälftiger Abzug von Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten ...

  • Judicialis

    EStG § 3c Abs. 2; ; EStG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens bei Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nach § 17 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens bei Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nach § 17 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 15.02.2000 - BT-Drs 14/2683
    Auszug aus FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07
    Insgesamt soll sich dadurch eine Belastung der ausgeschütteten Gewinne ergeben, die der steuerlichen Belastung bei anderen Einkunftsarten angenähert ist (vgl. BT-Drucksache 14/2683, 94).

    Das sog. "Halbabzugsverbot" gemäß § 3c Abs. 2 EStG wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht näher begründet (vgl. BT-Drucksache 14/2683, 113).

    Der Erwerber könne daher auch seine Steuer nicht durch die Abschreibung erhöhter Buchwerte mindern (BT-Drucksache 14/2683, 96).

    Das Halbabzugsverbot ist bei Wertsteigerungen im Privatvermögen steuersystematisch notwendig, um den Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zur Hälfte zu besteuern, wie der Gesetzgeber dies beabsichtigt hat (BT-Drucksache 14/2683, 96).

    Auch die Begründung des Gesetzesentwurfes (BT-Drucksache 14/2683, 92 ff.) bezieht sich nur auf Veräußerungsgewinne.

    Diese rein formale Argumentation berücksichtigt jedoch nicht, dass der Gesetzgeber Veräußerungsgewinne nur deshalb zur Hälfte besteuern will, weil die "Vorbelastung" bei der Kapitalgesellschaft und die Halbeinkünftebesteuerung zusammen eine Einmalbesteuerung ergeben (BT-Drucksache 14/2683, 96).

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05

    Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist

    Auszug aus FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07
    Die Berücksichtigung des Auflösungsverlustes nur zur Hälfte im Hinblick auf das sog. Halbeinkünfteverfahren verstoße - entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05 - gegen den mit Verfassungsrang ausgestatteten Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).

    Zur Begründung seines Antrages trägt er nur vor, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05 entschieden habe, dass das Halbabzugsverbot - entgegen der Auffassung des Klägers - mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

    Der Beklagte regte das Ruhen des Verfahrens unter Verweis auf die beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das Urteil des BFH vom 19. Juni 2007 (Az.: VIII R 69/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 218, 251, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2008, 551) eingereichte Verfassungsbeschwerde zur Problematik der Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG (Az. des BVerfG: 2 BvR 2221/07) an.

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07
    Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (BVerfG-Beschluss vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534).

    Zu diesen gesetzgeberischen Grundentscheidungen gehört die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer mit der Folge, dass Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung eines besonderen sachlich rechtfertigenden Grundes bedürfen (BVerfG-Beschluss vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534).

  • BFH, 20.01.2009 - IX R 98/07

    Bestimmung des Veräußerungspreises i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG bei Freistellung des

    Auszug aus FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07
    In der weiteren Argumentation zitiert der Kläger weitgehend die vom Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 10. Mai 2007 (11 K 2363/05 E Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1239, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: IX R 98/07) aufgestellten Argumente.

    Der Berichterstatter bat wiederholt um Zustimmung zur Anordnung des Ruhens des Verfahrens im Hinblick auf die beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 98/07 gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2007 anhängige Revision zu genau der hier maßgeblichen Rechtsfrage.

  • FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05

    Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § 17

    Auszug aus FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07
    In der weiteren Argumentation zitiert der Kläger weitgehend die vom Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 10. Mai 2007 (11 K 2363/05 E Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1239, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: IX R 98/07) aufgestellten Argumente.

    Der Senat schließt sich bei dieser Entscheidung den folgenden Ausführungen des Finanzgerichts Düsseldorf in dessen Urteil vom 10. Mai 2007 (a.a.O.) vollumfänglich an:.

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07
    Entgegen der Ansicht des Beklagten gibt es verfassungsrechtliche Schranken, die der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung, ob und in welchem Umfang Verluste steuermindernd zu berücksichtigen sind, zu beachten hat (vgl. BVerfGBeschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).
  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03

    Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Dax-Zertifikate und Reverse-Floater

    Auszug aus FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07
    Ein besonderer sachlich rechtfertigenden Grund für die nur hälftige Berücksichtigung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsverlustes könnte darin zu sehen sein, dass nach der im Einkommensteuergesetz angelegten grundsätzlichen Systematik Wertveränderungen bei Kapitalanlagen im Privatvermögen grundsätzlich - abgesehen von den Ausnahmereglungen der §§ 17, 23 EStG - nicht steuerbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 79/03, BFH/NV 2007, 579).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05

    Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07
    Denn der Gesetzgeber hat in § 3 Nr. 40 Buchst. c und Buchst. j EStG nicht wie in § 8 b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes den Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils zur Hälfte steuerfrei gestellt, sondern statt dessen in § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c und j EStG die hälftige Steuerfreiheit des Veräußerungspreises anordnet (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2221/07
    Auszug aus FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07
    Der Beklagte regte das Ruhen des Verfahrens unter Verweis auf die beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das Urteil des BFH vom 19. Juni 2007 (Az.: VIII R 69/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 218, 251, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2008, 551) eingereichte Verfassungsbeschwerde zur Problematik der Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG (Az. des BVerfG: 2 BvR 2221/07) an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht