Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Strafverteidigungskosten, steuerliche Absetzbarkeit, Verkehrsunfall
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 4 Abs 4 EStG 2009, § 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009
Abziehbarkeit von Strafprozesskosten - Verkehrsunfall - Kein Veranlassungszusammenhang mit Berufstätigkeit bei vorsätzlich begangener Straßenverkehrsgefährdung - Fehlende Zwangsläufigkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung des Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugs von Strafverteidigungskosten auf eine eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnende Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abziehbarkeit; Abzug; außergewöhnlich; Belastung; beruflich; Berufstätigkeit; betrieblich; Betriebsausgaben; Geschwindigkeit; rücksichtlos; Steuerrecht; Strafprozess; Strafprozesskosten; Straftat; Strafverteidigung; Straßenverkehrsgefährdung; überhöht; Unfall; ...
- rechtsportal.de
Beschränkung des Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugs von Strafverteidigungskosten auf eine eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnende Tat
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur steuerlichen Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall nicht steuerlich absetzbar
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Sind Strafprozesskosten nach einem Verkehrsunfall steuerlich absetzbar?
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Du bist tot - ich setze es ab ...
- lto.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfall auf Dienstreise: Strafprozesskosten sind keine Werbungskosten
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall während einer Dienstreise sind nicht steuerlich absetzbar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall nicht steuerlich absetzbar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall während einer Dienstreise nicht steuerlich absetzbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafverteidigerkosten nach Verkehrsunfall sind nicht steuerlich absetzbar
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Prozesskosten
Papierfundstellen
- EFG 2016, 568
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.04.2013 - IX R 5/12
Strafverteidigungskosten
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14
In rechtlicher Hinsicht sei darauf hinzuweisen, dass sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem vom Beklagten angeführten BFH-Urteil vom 16. April 2013 (- IX R 5/12 -) zu Grunde liege, unterscheide.Mithin kommt ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug nur bei einer eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnenden Tat in Betracht (vgl. Urteil vom 16. April 2013 - IX R 5/12 -, juris, Rdn. 12;… Beschluss vom 10. Juni 2015 - VI B 133/14 -, juris, Rdn. 5;… Urteil vom 13. Dezember 1994 - VIII R 34/93 -, juris, Rdn. 27).
Daher sind auch die Kosten, die ihm durch eine Einflussnahme auf seine Verurteilung entstanden, nicht unausweichlich (vgl. BFH, Urteil vom 16. April 2013 - IX R 5/12 -, juris, Rdn. 20 f.).
- BFH, 13.12.1994 - VIII R 34/93
Kosten eines Wiederaufnahmeverfahrens nach strafrechtlicher Verurteilung mit …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14
Wie die Strafe gehören auch die mit der Strafverteidigung zusammenhängenden Kosten grundsätzlich zu den Aufwendungen für die Lebensführung (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1994 - VIII R 34/93 -, juris, Rdn. 26).Mithin kommt ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug nur bei einer eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnenden Tat in Betracht (…vgl. Urteil vom 16. April 2013 - IX R 5/12 -, juris, Rdn. 12;… Beschluss vom 10. Juni 2015 - VI B 133/14 -, juris, Rdn. 5; Urteil vom 13. Dezember 1994 - VIII R 34/93 -, juris, Rdn. 27).
- BFH, 14.05.2014 - X R 23/12
Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14
Kosten der Strafverteidigung, die einem wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (vgl. BFH, Urteil vom 14. Mai 2014 - X R 23/12 -, juris, Rdn. 89). - BFH, 10.06.2015 - VI B 133/14
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14
Mithin kommt ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug nur bei einer eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnenden Tat in Betracht (…vgl. Urteil vom 16. April 2013 - IX R 5/12 -, juris, Rdn. 12; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VI B 133/14 -, juris, Rdn. 5;… Urteil vom 13. Dezember 1994 - VIII R 34/93 -, juris, Rdn. 27).
- FG Münster, 20.11.2018 - 15 K 655/16
Strafverteidigung - Abziehbarkeit von Strafverteidigerkosten
Ist bei der Straftat selbst keine hinreichende Verbindung zur beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen gegeben, so wird der erforderliche Bezug nicht - mittelbar - durch mögliche strafrechtliche Folgen der Tat für dessen Berufstätigkeit hergestellt (so auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.1.2016 4 K 1572/14, EFG 2016, 568, Rn. 28).