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   FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14   

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FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14 (https://dejure.org/2016,1172)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.01.2016 - 4 K 1572/14 (https://dejure.org/2016,1172)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 4 K 1572/14 (https://dejure.org/2016,1172)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Strafverteidigungskosten, steuerliche Absetzbarkeit, Verkehrsunfall

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 4 Abs 4 EStG 2009, § 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009
    Abziehbarkeit von Strafprozesskosten - Verkehrsunfall - Kein Veranlassungszusammenhang mit Berufstätigkeit bei vorsätzlich begangener Straßenverkehrsgefährdung - Fehlende Zwangsläufigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugs von Strafverteidigungskosten auf eine eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnende Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abziehbarkeit; Abzug; außergewöhnlich; Belastung; beruflich; Berufstätigkeit; betrieblich; Betriebsausgaben; Geschwindigkeit; rücksichtlos; Steuerrecht; Strafprozess; Strafprozesskosten; Straftat; Strafverteidigung; Straßenverkehrsgefährdung; überhöht; Unfall; ...

  • rechtsportal.de

    Beschränkung des Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugs von Strafverteidigungskosten auf eine eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnende Tat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur steuerlichen Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall auf Dienstreise: Strafprozesskosten sind keine Werbungskosten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall während einer Dienstreise sind nicht steuerlich absetzbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall nicht steuerlich absetzbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall während einer Dienstreise nicht steuerlich absetzbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafverteidigerkosten nach Verkehrsunfall sind nicht steuerlich absetzbar

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 568
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.04.2013 - IX R 5/12

    Strafverteidigungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14
    In rechtlicher Hinsicht sei darauf hinzuweisen, dass sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem vom Beklagten angeführten BFH-Urteil vom 16. April 2013 (- IX R 5/12 -) zu Grunde liege, unterscheide.

    Mithin kommt ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug nur bei einer eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnenden Tat in Betracht (vgl. Urteil vom 16. April 2013 - IX R 5/12 -, juris, Rdn. 12; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VI B 133/14 -, juris, Rdn. 5; Urteil vom 13. Dezember 1994 - VIII R 34/93 -, juris, Rdn. 27).

    Daher sind auch die Kosten, die ihm durch eine Einflussnahme auf seine Verurteilung entstanden, nicht unausweichlich (vgl. BFH, Urteil vom 16. April 2013 - IX R 5/12 -, juris, Rdn. 20 f.).

  • BFH, 13.12.1994 - VIII R 34/93

    Kosten eines Wiederaufnahmeverfahrens nach strafrechtlicher Verurteilung mit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14
    Wie die Strafe gehören auch die mit der Strafverteidigung zusammenhängenden Kosten grundsätzlich zu den Aufwendungen für die Lebensführung (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1994 - VIII R 34/93 -, juris, Rdn. 26).

    Mithin kommt ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug nur bei einer eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnenden Tat in Betracht (vgl. Urteil vom 16. April 2013 - IX R 5/12 -, juris, Rdn. 12; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VI B 133/14 -, juris, Rdn. 5; Urteil vom 13. Dezember 1994 - VIII R 34/93 -, juris, Rdn. 27).

  • BFH, 14.05.2014 - X R 23/12

    Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14
    Kosten der Strafverteidigung, die einem wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (vgl. BFH, Urteil vom 14. Mai 2014 - X R 23/12 -, juris, Rdn. 89).
  • BFH, 10.06.2015 - VI B 133/14

    Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 1572/14
    Mithin kommt ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug nur bei einer eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnenden Tat in Betracht (vgl. Urteil vom 16. April 2013 - IX R 5/12 -, juris, Rdn. 12; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VI B 133/14 -, juris, Rdn. 5; Urteil vom 13. Dezember 1994 - VIII R 34/93 -, juris, Rdn. 27).
  • FG Münster, 20.11.2018 - 15 K 655/16

    Strafverteidigung - Abziehbarkeit von Strafverteidigerkosten

    Ist bei der Straftat selbst keine hinreichende Verbindung zur beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen gegeben, so wird der erforderliche Bezug nicht - mittelbar - durch mögliche strafrechtliche Folgen der Tat für dessen Berufstätigkeit hergestellt (so auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.1.2016 4 K 1572/14, EFG 2016, 568, Rn. 28).
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