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   FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 4 K 4511/06 VTa   

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https://dejure.org/2007,17260
FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 4 K 4511/06 VTa (https://dejure.org/2007,17260)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2007 - 4 K 4511/06 VTa (https://dejure.org/2007,17260)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2007 - 4 K 4511/06 VTa (https://dejure.org/2007,17260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TabStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; TabStG § 12 Abs. 2 S. 1; ; AO § 167 Abs. 1 S. 1; ; AO § 167 Abs. 1 S. 2; ; RL 95/59 Art. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Zustimmung zur Steueranmeldung - Zustimmung zur Steueranmeldung; Verpflichtungsklage; Mindeststückgewicht; Rechtswirkungen vor Ablauf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versagung der Zustimmung zur Steueranmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 4 K 4511/06
    Anders als die Klägerin offenbar meint, entfaltet eine Richtlinie auch für einen Mitgliedstaat, dem eine Übergangsfrist eingeräumt worden ist, bereits vom Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe an Rechtswirkungen ( EuGH-Urteil vom 18. Dezember 1997 Rs. C-129/96, Slg. 1997, I-7411 Rdnr. 41).

    Dieser Verpflichtung würde nicht entsprochen, wenn es einem Mitgliedstaat gestattet wäre, während der Frist für die Umsetzung einer Richtlinie Maßnahmen zu ergreifen, die mit deren Zielen unvereinbar sind (EuGH-Urteil in Slg. 1997, I-7411 Rdnr. 44 f.; EuGH-Urteil vom 22. November 2005 Rs. C-144/04, Slg. 2005, I-9981 Rdnr. 72).

    Die Pflicht eines Mitgliedstaats, alle zur Erreichung des durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Ziels erforderlichen Maßnahmen zu treffen, obliegt allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten einschließlich der Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (EuGH-Urteil in Slg. 1997, I-7411 Rdnr. 40).

  • EuGH, 10.11.2005 - C-197/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 4 K 4511/06
    Die Produkte müssten unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-197/04 (Slg. 2005, I-9739) begrifflich als Zigaretten eingeordnet werden, so dass für sie keine Zigarrensteuerzeichen mehr ausgegeben werden dürften.

    Aus dem EuGH-Urteil in Slg. 2005, I-9739 ergebe sich nur, dass es sich bei den Tabaksträngen i.S. des Art. 4 der Richtlinie 95/59 um Produkte handele, die - ohne Zigarren oder Zigarillos zu sein - entweder Zigaretten oder Rauchtabak seien.

    Die dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-197/04 (Slg. 2005, I-9739) zugrunde liegenden Tabakstränge befanden sich in einer Aluminiumverpackung, die in eine Zigarettenpapierhülse eingeführt werden musste (Rdnr. 30 f. des vorgenannten EuGH-Urteils).

  • BFH, 14.11.1995 - VII R 22/95

    Tabaksteuer; Begriff der ,,Steckzigaretten'' im Tabaksteuerrecht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 4 K 4511/06
    Diese Festsetzung kann der Anmelder dann mit einer Anfechtungsklage ( § 40 Abs. 1 FGO) anfechten ( Bundesfinanzhof - BFH-, Urteil vom 14. November 1995 VII R 22/95, BFHE 178, 500).

    Der BFH hat überdies in seinem Urteil in BFHE 178, 500 zu § 2 Abs. 2 Satz 2 TabStG in der Fassung des Art. 1 des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I, 2150), der § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 TabStG in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 Buchst. b des Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen im Wesentlichen entspricht, bereits entschieden, dass die Wendung "geschoben ... werden" als Kurzfassung für eine beschaffenheitsmäßig gegebene Eignung und Bestimmung zu der beschriebenen Behandlung stehe.

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 4 K 4511/06
    Dieser Verpflichtung würde nicht entsprochen, wenn es einem Mitgliedstaat gestattet wäre, während der Frist für die Umsetzung einer Richtlinie Maßnahmen zu ergreifen, die mit deren Zielen unvereinbar sind (EuGH-Urteil in Slg. 1997, I-7411 Rdnr. 44 f.; EuGH-Urteil vom 22. November 2005 Rs. C-144/04, Slg. 2005, I-9981 Rdnr. 72).
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