Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192) |
| 1. Unterabschnitt - Steuerfestsetzung (§§ 155 - 178a) |
| I. Allgemeine Vorschriften (§§ 155 - 168) |
(1) 1Ist eine Steuer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung anzumelden (§ 150 Abs. 1 Satz 3), so ist eine Festsetzung der Steuer nach § 155 nur erforderlich, wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder der Steuer- oder Haftungsschuldner die Steueranmeldung nicht abgibt. 2Satz 1 gilt sinngemäß, wenn die Steuer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung durch Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern zu entrichten ist. 3Erkennt der Steuer- oder Haftungsschuldner nach Abschluss einer Außenprüfung im Sinne des § 193 Abs. 2 Nr. 1 seine Zahlungsverpflichtung schriftlich an, steht das Anerkenntnis einer Steueranmeldung gleich.
(2) 1Steueranmeldungen gelten auch dann als rechtzeitig abgegeben, wenn sie fristgerecht bei der zuständigen Kasse eingehen. 2Dies gilt nicht für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern.
grundlagen § 163Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen § 164Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung § 165Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung § 166Drittwirkung der Steuerfestsetzung § 167Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern § 168Wirkung einer Steueranmeldung
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Rechtsprechung zu § 167 AO
362 Entscheidungen zu § 167 AO in unserer Datenbank:
- FG Düsseldorf, 23.07.2026 - 8 K 12/22
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen - Steuerfreiheit nur bei Gleichbehandlung
- BFH, 01.10.2024 - VIII R 35/20
Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr
- FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2020 - 3 K 1985/17
Unterbliebener Steuerabzug bei Bauleistungen: Geltendmachung der Bauabzugsteuer ...
- FG Hamburg, 07.03.2025 - 6 V 84/24
Ergänzender Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer in einem sog. "Cum/Cum"-Fall
- FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen der Haftung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 08.04.2014 - I R 51/12
Erlass einer Kapitalertragsteuerfestsetzung wegen widerstreitender ...
- BFH, 08.04.2014 - I R 51/12
- BFH, 19.12.2012 - I R 81/11
Rechtmäßigkeit eines Nacherhebungsbescheides i. S. d. § 167 AO - Steuerabzug für ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 22.01.2014 - 1 BvR 2162/13
- BVerfG, 22.01.2014 - 1 BvR 891/13
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Nacherhebung nicht ...
- FG Sachsen, 03.11.2011 - 6 K 1503/07
Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Nacherhebungsbescheid bei ...
Querverweise
Auf § 167 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Besteuerung
- § 18f (Sicherheitsleistung)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)