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   FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 4 K 4763/07 Z, EU   

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https://dejure.org/2008,19870
FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 4 K 4763/07 Z, EU (https://dejure.org/2008,19870)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2008 - 4 K 4763/07 Z, EU (https://dejure.org/2008,19870)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 2008 - 4 K 4763/07 Z, EU (https://dejure.org/2008,19870)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von in einem anhängigen Insolvenzverfahren angemeldeten Einfuhrabgaben zur Insolvenztabelle auf Betreiben des Hauptzollamts; Maßgebliches Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren

  • Judicialis

    InsO § 179 Abs. 1; ; InsO § 180 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenz-Feststellungsverfahren; Umstellung der Klageanträge - Feststellung von in einem anhängigen Insolvenzverfahren angemeldeten Einfuhrabgaben zur Insolvenztabelle auf Betreiben des Hauptzollamts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellung von in einem anhängigen Insolvenzverfahren angemeldeten Einfuhrabgaben zur Insolvenztabelle auf Betreiben des Hauptzollamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 11/05

    Geltendmachung eines Haftungsanspruchs als Insolvenzforderung; Aufnahme eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 4 K 4763/07
    Nachdem der Kläger die vom beklagten Hauptzollamt angemeldete Abgabenforderung bestritten hatte, war das beklagte Hauptzollamt nach den §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 2 der Insolvenzordnung befugt, die Feststellung der Forderung durch Aufnahme des Rechtsstreits zu betreiben (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 7. März 2006 VII R 11/05, BStBl II 2006, 573, 574).

    Gegenstand dieses Verfahrens ist nicht die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides, sondern die Beseitigung des Widerspruchs durch Feststellung der im Prüfungstermin geltend gemachten Forderung zur Tabelle (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 573, 576).

    Der veränderten Prozesssituation haben die Beteiligten durch eine Umstellung ihrer Anträge Rechnung zu tragen (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 573, 576).

  • BFH, 31.08.1993 - VII K 12/92

    Auskünfte von Zollbehörden über die Einreihung von Waren in die Zollnomenklatur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 4 K 4763/07
    8519 99 18 KN (BFH-Urteil vom 31. August 1993 VII K 12/92, BFH/NV 1994, 427).

    Nimmt man an, dass eine das Ganze kennzeichnende Haupttätigkeit nicht festgestellt werden kann, führt dies jedenfalls zur Anwendung der AV 3c, wie dies auch den Erl(HS) zu Abschnitt XVI Rdnr. 58.1 entspricht (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 427 sowie BFH-Beschluss vom 7. Juli 1998 VII R 67/96, BFH/NV 1999, 93).

  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 4 K 4763/07
    Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rdnr. 21; BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309).

    Dazu gibt es Erläuterungen, die für das Harmonisierte System vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die Kombinierte Nomenklatur von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-1389 Rz. 22; BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1309).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03

    Tarifierung von Medaillenrohlingen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 4 K 4763/07
    Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rdnr. 21; BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309).

    Dazu gibt es Erläuterungen, die für das Harmonisierte System vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die Kombinierte Nomenklatur von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-1389 Rz. 22; BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1309).

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 67/96

    Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über Rundfunkgeräte und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 4 K 4763/07
    Nimmt man an, dass eine das Ganze kennzeichnende Haupttätigkeit nicht festgestellt werden kann, führt dies jedenfalls zur Anwendung der AV 3c, wie dies auch den Erl(HS) zu Abschnitt XVI Rdnr. 58.1 entspricht (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 427 sowie BFH-Beschluss vom 7. Juli 1998 VII R 67/96, BFH/NV 1999, 93).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 4 K 4763/07
    Da der Wortlaut dieser Position eindeutig ist und in den maßgeblichen (EuGH-Urteil vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96, Slg. 1997, I-7039 Rdnr. 15) französischen ("même combinés") und englischen ("wether or not combined") Fassungen übereinstimmt, bedarf es im Streitfall nicht der Heranziehung der noch weitergehenden Erl(HS) zu Pos.
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