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   FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05 (6)   

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FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05 (6) (https://dejure.org/2007,20184)
FG Bremen, Entscheidung vom 19.07.2007 - 4 K 69/05 (6) (https://dejure.org/2007,20184)
FG Bremen, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 4 K 69/05 (6) (https://dejure.org/2007,20184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Gewährung von Kindergeld wegen Überschreitung der Einkunftsobergrenze; Ausnahme vom Verlust des Kindergeldanspruchs durch Eheschließung des Kindes; Voraussetzungen einer typischen Unterhaltssituation der Eltern gegenüber ihrem Kind

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Berücksichtigung der Unterhaltspflicht des volljährigen Kindes gegenüber der bedürftigen Ehefrau bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen "Einkünfte und Bezüge"; Wohngeld und BAföG als "Bezüge"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung der Unterhaltspflicht des volljährigen Kindes gegenüber der bedürftigen Ehefrau bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen "Einkünfte und Bezüge" - Wohngeld und BAföG als "Bezüge"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht des Kindes bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1181
  • EFG 2008, 461
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99

    Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder

    Auszug aus FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
    Zwar entfällt nach der Rechtsprechung des BFH im Falle der Heirat des Kindes grundsätzlich der Kindergeldanspruch der Eltern, vgl. Urteil des BFH vom 02.03.2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522.

    Seit der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs durch das Jahressteuergesetz 1996 steht ein Kindergeldanspruch grundsätzlich unter der Voraussetzung einer typischen Unterhaltssituation der Eltern gegenüber ihrem Kind, vgl. Urteil des BFH vom 02.03.2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522.

    Dies gilt nur dann nicht, wenn das Einkommen des Ehegatten so gering ist, dass dieser zum Unterhalt des Kindes nicht in der Lage ist und die Eltern deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen, vgl. Urteil des BFH vom 02.03.2000 VI R 13/99, a.a.O. Diese Situation ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.

  • FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 14 K 2996/03

    Einkünfte; Einkommensgrenze; Kindergeld; Verheiratete Kinder; Mangelfall;

    Auszug aus FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
    Würde man insoweit einen (Unterhalts-)Betrag bei der Ermittlung der Einkünfte bzw. Bezüge des Kindes mindernd berücksichtigen, stünde dies den tatsächlich bestehenden Unterhaltspflichten entgegen und wäre demgemäß mit dem oben genannten Zweck der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs nicht zu vereinbaren, vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 14.10.2004 14 K 2996/03 Kg, EFG 2005, 53; Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 04.12.2006 4 K 4015/03, EFG 2007, 696.
  • FG Hessen, 03.09.2002 - 9 K 3071/97

    Kindergeld für verheiratete Kinder bei geringen Einkünften des Ehegatten

    Auszug aus FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Ehepartner ein ausreichendes Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, vgl. Urteil des Hessischen FG vom 03.09.2002 9 K 3071/97, EFG 2003, 550; Urteil des FG München vom 17.10.2001 9 K 3263/97 zitiert nach [...]).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
    Eine Pflicht zur Einbeziehung der Unterhaltspflicht des Sohnes des Klägers gegenüber dessen Ehepartner ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Einbeziehung von der Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zulasten der Unterhaltsverpflichteten Eltern gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt, vgl. Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005 2 BvR 167/02 BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260.
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
    Der Begriff der Einkünfte im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entspricht grundsätzlich der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 EStG und nicht den Begriffen des Einkommens bzw. des zu versteuernden Einkommens, vgl. Urteile des BFH vom 21.07.2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; Glanegger in Schmidt , EStG 26. Auflage § 32 Rdnr. 28.
  • FG München, 17.10.2001 - 9 K 3263/97

    Kindergeld für ein verheiratetes Kind; nachrangige Unterhaltspflicht der Eltern;

    Auszug aus FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Ehepartner ein ausreichendes Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, vgl. Urteil des Hessischen FG vom 03.09.2002 9 K 3071/97, EFG 2003, 550; Urteil des FG München vom 17.10.2001 9 K 3263/97 zitiert nach [...]).
  • BFH, 14.12.2006 - III R 24/06

    Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten

    Auszug aus FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
    Nach dieser Rechtsprechung dürfen solche Mittel nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Absatz 4 Satz 2 EStG einbezogen werden, die eine effektive Entlastung der unterhaltsverpflichteten Eltern nicht bewirken können, denn in diesem Fall wird dem betroffenen Unterhaltsverpflichteten die staatliche Entlastung zweckwidrig und ohne sachlichen Grund verweigert, vgl. Urteil des BFH vom 14.12.2006 III R 24/06, BFH/NV 2007, 586.
  • FG Münster, 05.06.1998 - 11 K 2527/97
    Auszug aus FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
    Ein sich daraus ergebender Unterhaltsanspruch des einen Ehegatten ist gegenüber dem anderen Ehegatten steuerrechtlich als Bezug im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu qualifizieren, vgl. Urteil des FG Münster vom 05.06.1998, 11 K 2527/97 Kg, EFG 1998, 1471.
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04

    Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der

    Auszug aus FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
    Aufgrund dieses mangelnden Bezugs der Aufwendungen zu der Tätigkeit des Kindes als nichtselbständig beschäftigter Arbeitnehmer und der Ausbildung des Kindes stellen diese Aufwendungen solche für seine Lebensführung im Sinne des § 12 Nr. 1 EStG dar (vgl. Urteil des BFH vom 15.03.2007 VI R 14/04 zitiert nach [...]), welche im Rahmen der Ermittlung des Grenzbetrages keine Berücksichtigung finden.
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2006 - 4 K 1015/03

    Kindergeldanspruch für den volljährigen verheirateten Sohn mit eigenem Kind (sog.

    Auszug aus FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
    Würde man insoweit einen (Unterhalts-)Betrag bei der Ermittlung der Einkünfte bzw. Bezüge des Kindes mindernd berücksichtigen, stünde dies den tatsächlich bestehenden Unterhaltspflichten entgegen und wäre demgemäß mit dem oben genannten Zweck der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs nicht zu vereinbaren, vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 14.10.2004 14 K 2996/03 Kg, EFG 2005, 53; Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 04.12.2006 4 K 4015/03, EFG 2007, 696.
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