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   OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09   

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OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09 (https://dejure.org/2009,4570)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09 (https://dejure.org/2009,4570)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 (https://dejure.org/2009,4570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKO § 2 Abs 2; ThürWG § 58 Abs 4; ThürKGG § 16; ThürKGG § 20; ThürKGG § 33; ThürKGG § 37 Abs 4; ThürKAG § 1 Abs 1; ThürKAG § 1 Abs 2; ThürKAG § 12 Abs 1; AO § 118; AO § 125; AO § 128 Abs 1
    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren durch private Geschäftsbesorgungsgesellschaft; Gebühr; Gebührenbescheid; Verwaltungsakt; Maßnahme; Amtswalter; Selbstorganschaft; Geschäftsbesorger; Delegation; Beleihung; Mandat; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren durch private Geschäftsbesorgungsgesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Überlassung der Erhebung von Wassergebühren und Abwassergebühren ohne gesetzliche Grundlage einer privaten Geschäftsbesorgungsgesellschaft durch einen kommunalen Zweckverband ; Zuständigkeit der Gemeinden für die Erhebung von Gebühren und Beiträgen für ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren durch Private?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)
  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Kein Zweckverband ohne Personal - zum Erlass von Gebührenbescheiden durch einen privatwirtschaftlich organisierten Geschäftsbesorger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70

    Feststellung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Umgehung

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
    Dabei hat es sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Verwaltungsakt nichtig ist, wenn ein Straßenbauunternehmen durch Anbringung eines Verkehrszeichens ein Verkehrsverbot erlässt und die zuständige Straßenverkehrsbehörde zustimmt (Urteil vom 26.06.1970, VII C 10.70, BVerwGE 35, 334 [343]; wg. fehlender Zustimmung mit anderem Ergebnis: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.2009, 1 S 3263/08, Juris).

    Eine nachträgliche Zustimmung zu den Maßnahmen einer unzuständigen Stelle, die ausdrücklich erklärt wird oder auch in der Klageerwiderung zum Ausdruck kommt, kann nicht in eine eigene Regelung durch den Hoheitsträger umgedeutet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, a. a. O., BVerwGE 35, 334 [336]).

    Eine inhaltliche Überprüfung und Zustimmung, die im Übrigen jeder Rechtsverteidigung der zuständigen Behörde immanent ist, genügt indessen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, a. a. O., BVerwGE 35, 334 [343]); OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, a. a. O., S. 265).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05

    Gebührenerhebung durch Stadtwerke

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
    Von einer Hilfstätigkeit kann erst recht keine Rede sein, wenn darüber hinaus praktisch die gesamte öffentliche Aufgabe von einem privaten Dritten erfüllt wird (vgl. OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, 2 LB 9/05, NordÖR 2006, S. 263 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 12.01.1998, 6 K 1284/96, LKV 1999, S. 241; SächsOVG, Beschluss vom 22.11.2002, 4 BS 341/02, …

    Auch in weiteren Entscheidungen, denen ähnliche Konstellationen zu Grunde lagen, wurden die jeweiligen Verwaltungsakte als rechtswidrig angesehen (OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, a. a. O., S. 265; VG Leipzig, a. a. O., S. 241; BayVGH, 17.02.1999, 4 B 96.1710, NVwZ 1999, S. 1122 [1123]; ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl.

    Eine inhaltliche Überprüfung und Zustimmung, die im Übrigen jeder Rechtsverteidigung der zuständigen Behörde immanent ist, genügt indessen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, a. a. O., BVerwGE 35, 334 [343]); OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, a. a. O., S. 265).

  • OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09

    Beiträge; Unzulässige Erhebung von Abwasserbeiträgen durch private

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
    Ein kommunaler Zweckverband kann die Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren ohne gesetzliche Grundlage nicht einer privaten Geschäftsbesorgungsgesellschaft überlassen (Bestätigung und Fortführung des Beschlusses des Senats vom 19.10.2009, 4 EO 26/09).

    Die im Beschluss des Senats vom 19.10.2009 (4 EO 26/09, veröffentlicht auf der Internetseite des Gerichts: www.thovg.thueringen.de) gestellten Anforderungen an den Erlass eines Verwaltungsakts seien bei Gebührenbescheiden, die im Massenverfahren erstellt werden, überhöht und spiegelten die tatsächliche Verwaltungspraxis nicht wider.

    Die Klägerin schließe sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts im angegriffenen Urteil und dem Beschluss des erkennenden Senats vom 19.10.2009 (4 EO 26/09) an.

    Der Senat hält auch unter Berücksichtigung des Berufungsvorbringens an der Rechtsauffassung fest, die er im kürzlich getroffenen Beschluss vom 19.10.2009 geäußert hat (4 EO 26/09, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 27.02.2006 - 2 EO 967/05

    Unzulässigkeit der Durchführung berufsordnungsrechtlicher Verfahren durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
    Jedoch bedarf es auch für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1979, 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, S. 866 [867]; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl.

    Auch in weiteren Entscheidungen, denen ähnliche Konstellationen zu Grunde lagen, wurden die jeweiligen Verwaltungsakte als rechtswidrig angesehen (OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, a. a. O., S. 265; VG Leipzig, a. a. O., S. 241; BayVGH, 17.02.1999, 4 B 96.1710, NVwZ 1999, S. 1122 [1123]; ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl.

  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
    Dabei ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 26.01.2009, 4 ZKO 553/08, NJW 2009, S. 2553 f.; Beschluss vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, LKV 2009, S. 35 ff.).

    Der Senat hat diese Vorschrift auch dann angewandt, wenn der Verwaltungsakt den Eindruck erweckte, der Eigenbetrieb, dem die Behördeneigenschaft fehlt, sei die zuständige Behörde der Stadt und habe in dieser Eigenschaft den Bescheid erlassen (vgl. u. a. Beschluss vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, LKV 2009, S. 35 ff.).

  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
    Der Verwaltungsakt muss die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzen, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.10.1964, VI C 59.63, 64.63, BVerwGE 19, 284 [287]; Urteil vom 22.02.1985, 8 C 107.83, NJW 1985, S. 2658 [2659]; BFH, Beschluss vom 30.11.1987, VIII B 3/87, Juris).

    Doch sind die Nichtigkeitsvorschriften in §§ 125 AO, 44 Abs. 1 VwVfG der sog. Evidenztheorie nachgebildet, die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründet wurde (u. a. Urteil vom 07.10.1964, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 17.02.1999 - 4 B 96.1710

    Zulassungsentscheidung zu Volksfest durch Schaustellerverband

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
    Behörden sind damit grundsätzlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Selbstorganschaft verpflichtet und nicht befugt, externen Stellen die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten zu erteilen (vgl. Stelkens, a. a. O., Rdnr. 59; BayVGH München, Urteil vom 17.02.1999, 4 B 96.1710, NVwZ 1999, S. 1122 [1124]; OVG Nds., Beschluss vom 30.01.2009, 5 ME 395/08, NVwZ 2009, S. 670 f.).

    Auch in weiteren Entscheidungen, denen ähnliche Konstellationen zu Grunde lagen, wurden die jeweiligen Verwaltungsakte als rechtswidrig angesehen (OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, a. a. O., S. 265; VG Leipzig, a. a. O., S. 241; BayVGH, 17.02.1999, 4 B 96.1710, NVwZ 1999, S. 1122 [1123]; ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 1 L 484/02

    Beleihung Dritter, Zuständigkeitsmangel, Heilung, Ermessen, Beurteilungsspielraum

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
    Dass ein Verwaltungsakt nicht in jedem Fall aufzuheben sei (OVG LSA, Urteil vom 24.06.2003, 1 L 484/02), müsse auch gelten, wenn der Beklagte auf einen Widerspruch eine Nichtabhilfeentscheidung getroffen habe.

    Daher kann der Beklagte für seinen Rechtsstandpunkt auch nichts aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2003 herleiten (1 L 484/02, DÖV 2003, S. 907).

  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
    Zwar bestimmt § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, dass Gegenstand der Anfechtungsklage der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt ist, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 18.03.2002, 4 ZEO 669/01, NVwZ-RR 2003, S. 91, m. w. Nw.).
  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 10.78
    Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
    Jedoch bedarf es auch für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1979, 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, S. 866 [867]; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl.
  • BDiszG, 24.01.1985 - IX Bk 12/84
  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

  • VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05

    ThürKAG

  • BVerwG, 30.08.2006 - 10 B 38.06

    Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 2.74

    Zulassung eines Betriebsplanes - Abbau von Lavagestein

  • BVerwG, 30.04.1996 - 6 B 77.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand der Anfechtungsklage bei Änderung des

  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 3/87

    Großbetriebsprüfungsstelle - Oberfinanzdirektion - Außenprüfung - Nichtigkeit -

  • OVG Thüringen, 25.07.2002 - 2 KO 591/01

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids; Entstehen der Zinsforderung;

  • OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08

    Ausbaubeiträge; Angabe und Ermittlung des richtigen Beklagten; Klageschrift;

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2009 - 5 ME 395/08

    Zuordnung des Verwaltungsaktes zu einer bestimmten Behörde lediglich auf Grund

  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

  • BVerwG, 17.03.1982 - 8 C 36.80

    Öffentliches Baudarlehn - Vorzeitige Ablösung - Schuldnachlaß - Verwaltungsakt -

  • OVG Sachsen, 22.11.2002 - 4 BS 341/02

    Wirksamkeit eines Abwasserentsorgungsvertrags; Anspruch auf künftige Betätigung

  • VG Leipzig, 12.01.1998 - 6 K 1284/96
  • FG Hessen, 15.12.1992 - 7 K 2740/92
  • VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 972/07

    Rechtmäßigkeit einer vollständigen Übertragung von Geschäften auch bzgl. der

  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 486/09
  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 488/09
  • VG Köln, 24.05.2011 - 14 K 1092/10

    Erlass eines Abwassergebührenbescheides durch die BELKAW GmbH als juristische

    vgl. U. Stelkens, in: P. Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Auflage 2008, § 35 Rn. 59; Thüringer Oberverwaltungsgericht (ThürOVG), Urteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 -, Rn. 33; Verwaltungsgericht (VG) Ansbach, Urteil vom 1. März 2011 - AN 1 K 09.00002 -, Rn. 145, beide zitiert nach juris.

    vgl. auch ThürOVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 33; VG Ansbach, a.a.O., Rn. 145.

    Stelkens, in: P. Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 35 Rn. 59; ThürOVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 33 m.w.N.

    So ThürOVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 35; OVG Schleswig-Holstein (OVG SH), Urteil vom 15. März 2006 - 2 LB 9/05 -, Rn. 36, zitiert nach juris.

    Erst recht kann von einer bloßen Hilfstätigkeit keine Rede sein, wenn darüber hinaus praktisch die gesamte öffentliche Aufgabe von einem privaten Dritten erfüllt wird, vgl. OVG SH, a.a.O., Rn. 36; ThürOVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 35; VG Ansbach, a.a.O., Rn. 149, und die Beteiligung des Hoheitsträgers auf die bloße Verwendung seines Namens reduziert ist.

    vgl. ThürOVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 35; OVG SH, a.a.O., Rn. 37; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 43. Erg.Lfg.

    vgl. ThürOVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 34; Beschluss vom 23. Juli 2002 - 2 KO 591/01 -, Rn. 47, zitiert nach juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1979 - 2 C 10/78 -, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985 - IX Bk 12/84 -, NVwZ 1986, 866 (866 f.); ThürOVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 34. Ferner Schmitz, in P. Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 1 Rn. 259.

    So ThürOVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 35 in Bezug auf § 58 Abs. 4 Satz 2 ThürWG.

    Vgl. zur Übertragbarkeit der Entscheidung des BVerwG auf die Rechtslage nach Inkrafttreten des VwVfG und der AO: ThürOVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 44.

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

    Dabei ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 4 ZKO 553/08 -, NJW 2009 S. 2553 f.; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 -, LKV 2009 S. 35 ff.; Urteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 -, zit. nach juris).

    Für ein Auftreten im fremden Namen fehlt die Befugnis, weil der Verwaltungshelfer zu diesem hoheitlichen Handeln nicht berechtigt ist (vgl. OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 15. März 2006 - 2 LB 9/05 -, zit. nach juris; OVG Thüringen, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 -, zit. nach juris Rn. 31 ff.; OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 9. März 2004 - 2 L 250/03 -, zit. nach juris Rm. 12; VG Dresden, Urteil vom 16. Februar 2010 - 2 K 2069/07 -, zit. nach juris; VG Leipzig, Urteil vom 12. Januar 1998 - 6 K 1284/96 -, LKV 1998 S. 241; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 238).

    Eine gesetzliche Grundlage ist jedenfalls auch für ein (verdecktes) Mandat nicht vorhanden (vgl. zur dortigen Rechtslage OVG Thüringen, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O.; VG Dresden, Urteil vom 16. Februar 2010; ferner Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 238).

    Denn auch dann, wenn der Verwaltungshelfer lediglich die Weisung oder Satzung des Hoheitsträgers umsetzt, handelt beim Erlass des Bescheides er und nicht der Hoheitsträger als nach außen allein befugter Entscheidungsträger (wie hier OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 15. März 2006, a.a.0., Rn. 32 ff. rechtskräftig aufgrund des Nichtzulassungsbeschlusses des BVerwG vom 30.8. 2006 - 10 B 38/06 -, zit. nach juris, wonach nur eine solche Maßnahme Verwaltungsaktqualität haben könne, die von einer Behörde und nicht bloß in ihrem Namen von einem Verwaltungshelfer in dem von der Vorinstanz zugrunde gelegten Sinne erlassen werde und auch dann, wenn ein Verwaltungshelfer lediglich die Weisung der Behörde umsetze, unter bestimmten von ihm noch zu ermittelnden tatsächlichen Voraussetzungen einen Gebührenbescheid zu erlassen, doch er und nicht die Behörde nach außen als Entscheidungsträger handele; OVG Thüringen, Urteil vom 14. Dezember 2009 a.a.O., Rn. 31 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 17. Januar 2007, a. a. O.; VG Potsdam, Urteil vom 11. Juni 2008, a. a. O.; Urteil vom 6. August 2008, a. a. O.; VG Dresen, Urteil vom 16. Februar 2010, a.a.O.; Kluge, a.a.O.).

    Dass es sich bei den von Bediensteten des Verwaltungshelfers erarbeiteten Abgabenbescheiden um gebundene Entscheidungen handelt, die auf der Grundlage gesetzlicher und satzungsrechtlicher Bestimmungen ohne Ermessensspielraum mit diesem Inhalt ergehen mussten, ändert nämlich nichts daran, dass die Veranlagung einschließlich der Prüfung der Voraussetzungen diejenige Tätigkeit ist, in der die hoheitliche Entscheidungskompetenz des Aufgabenträgers zum Tragen kommt (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O.).

    übernommen hat und sie eigenständig bearbeitet, das eigene Handeln des Zweckverbandes sich hingegen auf wenige Aktionen, wie etwa den Satzungserlass beschränkt (vgl. hierzu OVG Thüringen, Urt. vom 14. Dezember 2009, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11

    Kein Erlass von Bescheiden durch formell privaten Verwaltungshelfer

    Ein kommunaler Zweckverband kann die Erhebung kommunaler Abgaben ohne gesetzliche Grundlage nicht einer privaten Geschäftsbesorgungsgesellschaft überlassen (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - und des Senatsbeschlusses vom 19.10.2009 - 4 EO 26/09 -).

    Diese rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts sind in der Sache inzwischen durch die Senatsurteile vom 14. Dezember 2009 (4 KO 482/09, 4 KO 486/09, 4 KO 488/09 und 4 KO 489/09) bestätigt worden, die allerdings einen anderen Zweckverband und einen anderen Geschäftsbesorger betrafen.

    Das ergibt sich daraus, dass ein Träger öffentlicher Verwaltung wegen des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Grundsatzes der Selbstorganschaft und Eigenverantwortlichkeit verpflichtet ist, die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - DVBl. 2012, S. 49-53, juris Rn. 14 m. w. N. und auch Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - juris Rn. 33).

    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur unbestritten, dass die Einbeziehung eines Dritten im Rahmen der unselbständigen Verwaltungshilfe auch ohne gesetzliche Grundlage möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - juris Rn. 35; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04 - juris Rn. 12 m. w. N., Remmert, Private Dienstleistungen in staatlichen Verwaltungsverfahren, 2003, S. 260 ff., Kumanoff/Schwarzkopf/Fröse, SächsVBl. 1997, 73/74).

    Dafür spricht zumindest der Umstand, dass sogar die Erteilung eines "zwischenbehördlichen Mandates", das die Übertragung der Kompetenz eines zuständigen Hoheitsträgers auf eine andere öffentliche Stelle zum Gegenstand hat, einer gesetzlichen Grundlage bedarf, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - juris Rn. 34 m. w. N. und Hufen, Die Vertretung der Behörde, 2003, S. 198 ff.).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.01.2012 - 5 K 141/09

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Die Kammer ist auf der Grundlage des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Erwägungen in den den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts zur Unzulässigkeit der Erhebung von Abwasserbeiträgen durch eine private Geschäftsbesorgungsgesellschaft (Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 4 EO 26/09 -) und zur Unzulässigkeit der Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren durch eine private Geschäftsbesorgungsgesellschaft (Urteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 -) sowie der hierzu ergangenen Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 23.08.2011 - 9 C 3/11, die Parallelentscheidung 9 C 2/11 ist in juris veröffentlicht) zu der Überzeugung gelangt, dass der angefochtene Beitragsbescheid für sich betrachtet zwar rechtswidrig ist, die Heranziehung des Klägers zu dem strittigen Abwasserbeitrag aber - grundsätzlich - rechtmäßig durch den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 02. Februar 2009 erfolgen konnte.

    Dabei ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 4 EO 26/09, juris RdNr. 20; Urteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09, juris RdNr. 29).

    Von einer Hilfstätigkeit kann erst recht keine Rede sein, wenn darüber hinaus praktisch die gesamte öffentliche Aufgabe von einem privaten Dritten erfüllt wird (Thüringer OVG, Beschluss vom 19. Oktober 2009, a. a. O. und Urteil vom 14. Dezember 2009, a. a. O., m. w. N.).

    Eine gesetzliche Grundlage ist jedenfalls auch für ein (verdecktes) Mandat nach der Rechtslage in Brandenburg nicht vorhanden (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 6 L 55/10 - a. a. O.; zur dortigen Rechtslage Thüringer OVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a. a. O.).

    Diese Art der Aufgabenerledigung, mit der sich der Zweckverband seiner Handlungsfähigkeit so weit entkleidete, dass nur ein bloßer Hoheitstorso verblieb, ist bei hoheitlichem Tätigwerden mit der Rechtslage nicht vereinbar (zur dortigen Rechtslage Thüringer OVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 5 A 2300/19

    Scheinverwaltungsakt; Nichtverwaltungsakt; Rahmengebühr; Fälligkeit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2011- 9 C 2/11 -, juris, Rn. 9; OVG Thüringen, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 -, juris, Rn. 29.

    Die Auslegung nach dem sog. objektiven Empfängerhorizont beschränkt sich dabei nicht auf das äußere Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheids; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 -, juris, Rn. 29.

  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002

    Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des

    Zur Problematik des Tätigkeitwerdens der ... GmbH bei der Gebührenerhebung wurde auf neuere obergerichtliche Rechtsprechung hingewiesen (Hess. VGH, Beschluss vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; OVG Weimar, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09).

    Zuständig sind damit grundsätzlich die Organe der allgemeinen Verwaltung der Beklagten und deren Hilfskräfte im Sinne des Zweiten Teils der Gemeindeordnung (vgl. Art. 42 Abs. 1 GO; BayVGH, Urteil vom 25.1.2010 - 20 B 09.1553; OVG Weimar, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Auflage 2004, § 21 Rdnr. 19 ff., 28 f.; vgl. auch Art. 12 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG; vgl. ferner BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12.1.1983, 2 BvL 23/81, BVerfGE 63, 1 [41]).

    Behörden sind damit grundsätzlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Selbstorganschaft verpflichtet und nicht befugt, externen Stellen die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten zu erteilen (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., Rdnr. 59; OVG Weimar, Urteil vom 14.12.2009, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.1.2009, 5 ME 395/08, NVwZ 2009, 670 f.; BayVGH, Urteil vom 17.2.1999 - 4 B 96.1710, BayVBl 1999, 657).

  • VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610

    Entwässerungsgebühren

    Vom Vorliegen eines Verwaltungsakts ist die Kammer bereits im Urteil vom 21. November 2006 - AN 1 K 06.00581 ausgegangen, das ebenfalls einen Abwassergebührenbescheid der Beklagten zu 2.) betraf (das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bejahen auch: VG Potsdam, Beschluss vom 25.1.2012 - 8 L 766/11; VG Köln, Urteil vom 24.5.2011 - 14 K 1092/10; Hess. VGH, Beschluss vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI; OVG Schleswig, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05; a. A.: VGH BW, Urteil vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09: Ein als "Rechnung" bezeichnetes Schreiben einer Stadtwerke GmbH mit einer Rechtsbehelfsbelehrung an "versteckter Stelle" besitze keine Verwaltungsaktsqualität).

    Die Grenze der Verwaltungs- oder Erfüllungshilfe ist überschritten, wenn der Helfer eigenständig die vollständige Einzelveranlagung übernimmt, d. h. Daten ermittelt, Satzungsnormen anwendet, rechtliche Tatbestände prüft und Bescheide - wenn auch in fremdem Namen - erlässt (OVG Weimar, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09).

    Die Nichtigkeitsfolge ist zudem deshalb abzulehnen, weil die für den Erlass der angefochtenen Bescheide zuständigen Beklagten (bis 1.1.2005 die Beklagte zu 1., danach die Beklagte zu 2.)) wie bereits oben bereits dargestellt an der Festsetzung der Gebühren - wenn auch nur in allgemeiner Form im Wege der Beauftragung der Stadtwerke ... GmbH - mitgewirkt und ihr den Charakter einer allein von einer juristischen Person des Privatrechts unbefugt getroffenen hoheitlichen Maßnahme genommen haben (vgl. VG Köln, Urteil vom 24.5.2010 - 14 K 1092/10; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI).

  • OVG Sachsen, 03.12.2013 - 4 A 567/11

    Private GmbH darf keine behördlichen Bescheide erlassen

    Die Grenze der Verwaltungs- und Erfüllungshilfe ist dagegen überschritten, wenn der Helfer - wie hier die Stadtentwässerung Dresden GmbH - eigenständig die vollständige Einzelveranlagung übernimmt (vgl. ThürOVG, Urt. v. 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 -, juris Rn. 34 f.).
  • OVG Thüringen, 17.05.2023 - 4 KO 590/22

    Festsetzungsverjährung bei Rücknahme eines Beitragsbescheides und gleichzeitiger

    Zur Begründung nahm der Beklagte auf das Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - Bezug, nach dem ein ausschließlich von einem privaten Geschäftsbesorger inhaltlich verantworteter Bescheid rechtswidrig ist.

    Des Weiteren ist gegen die Auslegung als echter Änderungsbescheid einzuwenden, dass der Beklagte erkennbar den zur Rechtswidrigkeit führenden Fehler, dass der 2. Änderungsbescheid vom 14. März 2008 von einem privaten Geschäftsbesorger erlassen wurde (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - juris und BVerwG, Beschluss vom 23. August 2011 - 9 C 3/11 - juris), heilen wollte.

  • OVG Bremen, 20.03.2018 - 1 LB 55/17

    Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Mandatierung eines anderen

    OVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09 -, Rn. 34, juris).
  • OVG Thüringen, 25.03.2021 - 4 KO 395/19

    Rechtliche Anforderungen an hochschulrechtliche Satzungen zur Einführung von

  • VG Potsdam, 25.01.2012 - 8 L 766/11

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 9 A 2260/09

    Zulässigkeit des Erlasses eines Abgabenbescheides durch eine Person des

  • VG Weimar, 09.08.2011 - 3 E 559/11

    Abgrenzung Gebühr/Rechnung; Rechtswidrigkeit des Erlasses von Gebührenbescheiden

  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 74/17

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

  • OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13

    Zum Verbot der Doppelbelastung bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2022 - 4 K 127/21

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Erhebung allgemeiner Herstellungsbeiträge

  • OVG Thüringen, 10.04.2013 - 4 ZKO 866/12

    Zur persönlichen Beitragspflicht einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • VG Schwerin, 28.02.2022 - 7 B 177/22

    Erfolgreicher Eilantrag auf Ausstellung eines 6-monatigen Genesenennachweises

  • VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 18.01867

    Abgrenzung von Beleihung und Verwaltungshilfe

  • VG Ansbach, 25.11.2014 - AN 1 K 14.00297

    Einschaltung eines Verwaltungshelfers bei Erlass eines Gebührenbescheides

  • VG Düsseldorf, 05.02.2014 - 5 K 2034/13

    Wirksamkeit eines Abgabenbescheides bei faktischem Erlass dieses Bescheides durch

  • VG Schwerin, 02.11.2021 - 7 A 416/18

    Keine Einmessungspflicht für ein Heu- und Strohlager; zum Begriff "errichten" im

  • VG Düsseldorf, 05.02.2014 - 5 K 2297/13

    Wirksamkeit eines Abgabenbescheides bei tatsächlichen Erlass des Bescheides durch

  • VG Halle, 30.08.2023 - 4 A 477/21

    Zeitliche Beschränkung der Beitragserhebung auch bei gerichtlicher Aufhebung des

  • OVG Sachsen, 15.10.2013 - 4 A 255/11

    Anschluss- und Benutzungszwang, Zweckverband, Aufgabenübertragung, privater

  • VG Weimar, 14.08.2015 - 3 K 1214/13
  • VG Greifswald, 14.08.2012 - 3 A 289/10

    Abgabenberechnung und Ausfertigung von Abgabenbescheiden durch Privatunternehmen

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