Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Oder, 22.08.2005

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05   

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https://dejure.org/2006,28052
OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05 (https://dejure.org/2006,28052)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.02.2006 - 4 L 301/05 (https://dejure.org/2006,28052)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 4 L 301/05 (https://dejure.org/2006,28052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gebührenpflicht des Eigentümers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festlegung des wirtschaftlichen Eigentümers als Gebührenschuldner; Gebührenpflichtigkeit für die streitbefangenen Straßenreinigungsgebühren; Benutzer als richtiger Gebührenschuldner; Anforderungen an den Inhalt der Satzung für die Inanspruchnahme des wirtschaftlichen ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gebührenpflicht des Eigentümers

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Dresden, 14.01.2004 - 12 K 487/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05
    Die Regelung des § 39 AO und damit auch die des § 39 Abs. 2 AO kann also nur dann Bedeutung erlangen, wenn in der einschlägigen rechtlichen Norm als Schuldner derjenige bezeichnet wird, "dem der Steuergegenstand ... zugerechnet ist" (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 1993., a.a.O.; VG Dresden, Urt. v. 14. Januar 2004 - 12 K 487/01 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 15 A 636/03

    Verfahrensrecht - Besteht eine wirtschaftliche Einheit?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05
    Weiterhin spricht schon Überwiegendes dafür, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eine abschließende Festlegung auf den zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks, d.h. den Bucheigentümer, vornimmt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 1993 - 9 A 1684/91 -, KStZ 1994, 90 f. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 411 jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW; vgl. weiter OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. März 2005 - 15 A 636/03 - zum Beitragsrecht, zit. nach JURIS m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14. April 2004 - 1 L 344/02 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02

    Verwaltungsgebühr für Abbruchgenehmigung, Rahmengebühr,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05
    Weiterhin spricht schon Überwiegendes dafür, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eine abschließende Festlegung auf den zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks, d.h. den Bucheigentümer, vornimmt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 1993 - 9 A 1684/91 -, KStZ 1994, 90 f. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 411 jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW; vgl. weiter OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. März 2005 - 15 A 636/03 - zum Beitragsrecht, zit. nach JURIS m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14. April 2004 - 1 L 344/02 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1993 - 9 A 1684/91

    Gebührenpflichtiger; Bucheigentümer; Wirtschaftlicher Eigentümer; Erschlossenes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05
    Weiterhin spricht schon Überwiegendes dafür, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eine abschließende Festlegung auf den zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks, d.h. den Bucheigentümer, vornimmt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 1993 - 9 A 1684/91 -, KStZ 1994, 90 f. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 411 jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW; vgl. weiter OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. März 2005 - 15 A 636/03 - zum Beitragsrecht, zit. nach JURIS m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14. April 2004 - 1 L 344/02 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

    Es spricht schon Überwiegendes dafür, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eine abschließende Festlegung auf den zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks, d.h. den Bucheigentümer, vornimmt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Februar 2006 - 4 L 301/05 -, zit. nach JURIS, m.w.N.; Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 718f).

    Dies ergibt sich schon aus dem allgemeinen Sprachgebrauch, der mit dem Begriff "Eigentümer" nur den zivilrechtlichen Eigentümer (§§ 903 ff. BGB) verknüpft (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Februar 2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 23.11.2022 - 5 A 249/18

    Gebührenbescheid; Satzung; Eigentümer ; Besitzer ; Treuhandvertrag; Treuhänder;

    Bei diesem Begriff handelt es sich lediglich um eine Umschreibung, die weder im Kommunalabgabengesetz noch in der Abgabenordnung einen Niederschlag gefunden hat (OVG LSA, Beschl. v. 16. Februar - 4 L 301/05 -, juris Rn. 30).

    Angesichts des deutlich erhöhten Verwaltungsaufwands, wenn statt auf den zivilrechtlichen Eigentümer auf den sog. wirtschaftlichen Eigentümer i. S. d. § 39 Abs. 2 AO abgestellt wird, kann ein entsprechender Wille des Satzungsgebers aber grundsätzlich nicht angenommen werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 16. Februar 2006 - 4 L 301/05 -, juris Rn. 30).

  • VG Magdeburg, 20.02.2019 - 9 A 229/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen - "Grundsteuer A"

    Die dortige Rechtsprechung geht insoweit ebenfalls vom zivilrechtlichen Eigentümer aus, der an den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff anknüpft (so OVG LSA, u. v. 16.02.2006 - 4 L 301/05 -, juris).
  • VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16

    Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der

    Hinsichtlich der Wahl der Abgabenart und der konkreten Ausgestaltung bestehen keine Bedenken (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 16.02.2006 - 4 L 301/05 -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 22.08.2005 - 4 L 301/05.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,64040
VG Frankfurt/Oder, 22.08.2005 - 4 L 301/05.A (https://dejure.org/2005,64040)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22.08.2005 - 4 L 301/05.A (https://dejure.org/2005,64040)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22. August 2005 - 4 L 301/05.A (https://dejure.org/2005,64040)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 12.05.2016 - 23 K 356.15

    Anerkennung als Asylberechtigte sowie die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Die Frage, ob Gutachten verwertbar sind, die durch einen Sachverständigen erstellt wurden, dessen Identität vom Bundesamt geheim gehalten wird (verneinend: VG Stuttgart, Urteil vom 20. Februar 2012 - A 11 K 4225/11 -, juris Rn. 27; VG Frankfurt / Oder, Beschluss vom 22. August 2005 - 4 L 301/05.A -, juris Rn. 6; bejahend: VG Frankfurt / Oder, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 7 L 795/14.A -, juris Rn. 6; VG Saarlouis, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 2 L 123/12 -, juris Rn. 6) muss vorliegend nicht beantwortet werden, weil das Bundesamt die Identität des Gutachters offengelegt hat.
  • VG Frankfurt/Oder, 30.01.2015 - 7 L 795/14

    Asylrecht - Eilverfahren

    Die Gutachten sind im gerichtlichen Verfahren zunächst nicht deshalb von einer Verwertung ausgeschlossen, weil der Gutachter dort nicht namentlich benannt wird, sondern lediglich ein Code (XXX) angegeben ist (wie hier VG München, Beschluss vom 28. Februar 2014 - M 22 S 13.31291 -, juris. A.A. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 22. August 2005 - 4 L 301/05.A -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 20. Februar 2012 - A 11 K 4225/11 -, juris).
  • VG München, 03.04.2012 - M 15 S 12.30156

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Unabhängig von der Frage, ob derartige anonyme Gutachten überhaupt verwertbar sind (verneinend VG Stuttgart v. 20.2.2012 Az. A 11 K 4225/11; VG Frankfurt/O. v. 22.8.2005 Az. 4 L 301/05.A.), und davon, dass sich die Antragstellerin bzw. ihre Bevollmächtigten hierzu vor Erlass des Bescheids nicht äußern konnten, kann mittels Sprachanalyse - wie der Gutachter selbst einräumt - allenfalls eine geographisch-sprachliche Zuordnung, aber keine Bestimmung der Staatsangehörigkeit vorgenommen werden.
  • VG München, 03.04.2012 - M 15 S 12.30208

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Unabhängig von der Frage, ob derartige anonyme Gutachten überhaupt verwertbar sind (verneinend VG Stuttgart v. 20.2.2012 Az. A 11 K 4225/11; VG Frankfurt/O. v. 22.8.2005 Az. 4 L 301/05.A.), und davon, dass sich die Antragsteller bzw. ihre Bevollmächtigten hierzu vor Erlass des Bescheids nicht äußern konnten, kann mittels Sprachanalyse - wie der Gutachter selbst einräumt - allenfalls eine geographisch-sprachliche Zuordnung, aber keine Bestimmung der Staatsangehörigkeit vorgenommen werden.
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