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VG Berlin, 20.01.2015 - 4 L 386.14 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 6 Abs 1 EGV 1071/2009, § 2 Abs 1 GBZugV, § 2 Abs 3 Nr 2 GBZugV, § 123 Abs 1 VwGO, § 370 AO
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Verlängerung einer Lizenz im Güterkraftverkehr wegen Unzuverlässigkeit - verkehrslexikon.de
Versagung der Verlängerung einer Lizenz im Güterkraftverkehr wegen Unzuverlässigkeit
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Berlin, 20.01.2015 - 4 L 386.14
Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1998 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] …und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96,- NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - OVG 8 SN 175.00 -, InfAuslR 2001, 81; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - OVG 3 S 35.06 -). - BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …
Auszug aus VG Berlin, 20.01.2015 - 4 L 386.14
Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1998 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96,- NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - OVG 8 SN 175.00 -, InfAuslR 2001, 81; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - OVG 3 S 35.06 -). - BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94
Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer …
Auszug aus VG Berlin, 20.01.2015 - 4 L 386.14
Maßgeblich hierfür ist das Gesamtbild des Verhaltens des Gewerbetreibenden (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1994 - BVerwG 1 B 114.94 -, Rn. 9, juris).
- BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus VG Berlin, 20.01.2015 - 4 L 386.14
Aber auch bei Anlegung des im Rahmen von § 35 GewO geprägten gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsbegriffs sind nicht nur solche strafrechtlichen Verurteilungen berücksichtigungsfähig, die auf Taten gründen, die im Rahmen des Gewerbebetriebs vorgenommen wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 234.94 -, Rn. 6, juris;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Loseblattkommentar, Stand August 2014, § 35 Rn. 3;… Heß, in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Loseblattkommentar, Stand April 2014, § 35 Rn. 161; vgl. auch OVG Hamburg…, Beschluss vom 2. März 2007 - 1 Bs 340.06 -, Rn. 3, juris, zu § 1 PBZugV). - BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
Auszug aus VG Berlin, 20.01.2015 - 4 L 386.14
Vielmehr müssen die Tatsachen, die für eine Unzuverlässigkeit maßgebend sein sollen, in dem Sinne gewerbebezogen sein, dass sie die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden im Hinblick auf das konkret ausgeübte Gewerbe in Frage stellen (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1994 - BVerwG 1 B 9.94 -, Rn. 3, juris). - VG Hamburg, 08.02.2011 - 15 E 3269/10
Rücknahme einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit einer Taxe
Auszug aus VG Berlin, 20.01.2015 - 4 L 386.14
Dies lässt sich bereits daraus ableiten, dass in § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. d) GBZugV ein schwerer Verstoß gegen - nicht strafrechtlich sanktionierte - abgabenrechtliche Verpflichtungen, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, als zuverlässigkeitsschädlich ausdrücklich benannt sind (vgl. i.E. ebenso VG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 15 E 3269/10, 15 E 3326/10 -, Rn. 9 m.w.N. zu § 1 PBZugV). - OVG Berlin, 19.07.2000 - 8 SN 175.00
Auszug aus VG Berlin, 20.01.2015 - 4 L 386.14
Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1998 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] …und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96,- NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - OVG 8 SN 175.00 -, InfAuslR 2001, 81; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - OVG 3 S 35.06 -).