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   VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89   

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VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89 (https://dejure.org/1989,2546)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.07.1989 - 4 N 589/89 (https://dejure.org/1989,2546)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 1989 - 4 N 589/89 (https://dejure.org/1989,2546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 6 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB, § 8 Abs 2 BauGB, § 12 BauGB, § 214 Abs 3 BauGB
    Bekanntmachung eines Bebauungsplans - Verletzung des Entwicklungsgebotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 5; BauGB § 8 Abs. 2

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 238 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 291
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89
    Das Abwägungsgebot erfordert, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge zu berücksichtigenden Belange eingestellt werden und daß weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stehen (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 -- 4 C 105.66 -- BVerwGE 34, 301, 309 und 01.11.1974 -- 4 C 38.71 -- BVerwGE 47, 144, 146).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89
    Das Abwägungsgebot erfordert, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge zu berücksichtigenden Belange eingestellt werden und daß weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stehen (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 -- 4 C 105.66 -- BVerwGE 34, 301, 309 und 01.11.1974 -- 4 C 38.71 -- BVerwGE 47, 144, 146).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89
    Das Bundesverwaltungsgericht (B.v. 09.11.1979 -- IV N 1.78 -- IV N 2.79 bis 4.79 -- BRS 35 Nr. 24) stellt hinsichtlich des Nachteils darauf ab, ob der Antragsteller durch den Bebauungsplans oder dessen Anwendung verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden müßte.
  • VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87

    Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89
    Dabei ist auch der durch ein Bauvorhaben ausgelöste Verkehrslärm auf einer öffentlichen Straße als Merkmal für die Beurteilung des "Einfügens" zu berücksichtigen, soweit das zusätzliche Verkehrsaufkommen noch nicht zum ununterscheidbaren Teil des allgemeinen Straßenverkehrs, insbesondere auf einer Durchgangsstraße, geworden ist (Hess. VGH, Beschluß vom 09.11.1987 -- 4 TG 1913/87 -- Hess. VGRspr. 1988, 33 = UPR 1988, 153).- Dabei sei zur Klarstellung darauf hingewiesen, daß das Vorliegen der Antragsbefugnis keine Schlüsse hinsichtlich der Vertretbarkeit einer planerischen Abwägung in der Sache rechtfertigt.
  • VGH Hessen, 19.12.1969 - IV N 8/68

    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags,

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89
    Der Senat hat unter einem solchen Nachteil seit dem Beschluß vom 19.12.1969 -- IV N 8/68 -- BRS 22 Nr. 31 die Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen verstanden.
  • VGH Hessen, 27.01.1987 - 4 N 2172/86

    Antragsbefugnis des Nachbarn im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89
    Bei alledem ist anerkannt, daß bei der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB auch Interessen von Grundeigentümern außerhalb des Planbereichs beachtlich sein können (vgl. Hess.VGH, B.v. 27.01.1987 -- IV N 2172/86 -- NVwZ 1987, 514 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 12.03.1982 - IV N 14/77

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89
    Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müßte, gehört das Grundeigentum (B. des Senats vom 12.03.1982 -- IV N 14/77 -- ESVGH Nr. 32, 106 (107 m.w.N.)).
  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 N 2918/84
    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89
    Darauf hat der Senat in ständiger Rechtsprechung in Fällen abgestellt, in denen sich Planungsbetroffene gegen Art und Maß der durch einen Bebauungsplan eröffneten Bebauung gewandt haben (vgl. Hess.VGH, B.v. 17.12.1984 -- 4 N 2918/84 -- BRS 42 Nr. 33).
  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12

    Adäquate Möglichkeit zur Einsicht in Planunterlagen; notwendige Angaben zu

    Die hier in der Auslegungsbekanntmachung vorgesehene Einsichtnahmemöglichkeit wäre aber dann rechtlich zu beanstanden, wenn die dort bestimmten Tageszeiten mit unvertretbaren Einschränkungen für den an der Planung Interessierten verbunden wären, die zeitliche Beschränkung also zu einer unzumutbaren Verkürzung der Einsichtnahmemöglichkeiten führen würde (vgl. dazu neben der zuvor zitierten Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung auch Krautzberger, in: Ernst / Zinkahn / Bielenberg / Krautzberger, Loseblatt-Komm. zum BauGB, Stand: Sept. 2012, § 3 Rn 40 mit Hinweis u.a. auf Hess. VGH, Urt. vom 05.07.1989 - 4 N 589/89 - NVwZ-RR 1990, 291).

    Wie der zitierten Literaturmeinung und auch der genannten Entscheidung des 4. Senats des Hess. VGH vom 05.07.1989 (a.a.O.) zu entnehmen ist, wäre es nach Bundesrecht beispielsweise unzulässig, die Möglichkeit der Einsichtnahme an mehreren Tagen, an denen allgemein Dienst ausgeübt wird, auszuschließen, oder an allen Tagen nur an Vor- oder Nachmittagen vorzusehen; unzulässig wäre wohl auch eine Beschränkung auf wenige, z.B. zwei Stunden täglich (Krautzberger, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 28.05.2001 - 9 N 1626/96

    Grundstücksveräußerung während Normenkontrollverfahren; Zusatz und

    Dies wäre der Fall, wenn die Vorgaben in der vorgenannten Verordnung dem Zweck der Regelung über die Auslegung von Bebauungsplänen zuwider liefen, d. h. zu einer unzumutbaren Verkürzung der Einsichtsmöglichkeiten führen würden (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 1989 - 4 N 589/89 -).

    Unzulässig wäre es nach Bundesrecht, diese Möglichkeit an einzelnen Werktagen des allgemeinen Dienstbetriebes gänzlich auszuschließen oder z. B. auf nur zwei Stunden am Tag oder an allen Werktagen nur auf die Vormittage oder nur auf die Nachmittage zu beschränken (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 1989 - 4 N 589/89 -).

  • VGH Hessen, 28.02.2013 - 3 C 297/12

    Auslegung eines Planentwurfs für 18 Stunden pro Woche ist knapp ausreichend

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit (Beschluss vom 5.7. 1989 - 4 N 589/89 - NVwZ-RR 1990, 291 f.) bereits ausgeführt, dass die Formulierung, nach der Bebauungspläne "während der Dienststunden" auszulegen seien, nicht bedeute, dass die Einsichtsmöglichkeit während der gesamten Dienstzeit gewährleistet sein müsse und eine Auslegungsdauer von 20 Stunden pro Woche als über dem Mindesterfordernis liegend angesehen.
  • VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87

    Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans, in dem ein Wochenendhausgebiet

    Das Abwägungsgebot erfordert, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge zu berücksichtigenden Belange eingestellt werden und daß weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stehen (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309 und 01.11.1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47i 144, 146; Hess. VGH, Beschluß v. 05.07.1989 - 4 N 589/89 - NVwZ-RR 1990, 291).
  • VGH Hessen, 16.01.1991 - 4 UE 681/87

    Ausweisung eines Campingplatzes im Flächennutzungsplan

    Das Abwägungsgebot erfordert jedoch, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge zu berücksichtigenden Belange eingestellt werden und daß weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 -- IV C 105.66 -- BVerwGE 34, 301 -- 312, und Urteil vom 01.11.1974 -- IV C 38.71 -- BVerwGE 47, 144 -- 156, ; Hess. VGH, Beschluß vom 05.07.1989 -- 4 N 589/89 -- NVwZ-RR 1990, 291 f.).
  • VGH Hessen, 12.07.1990 - 4 UE 425/89

    Zur Pflicht zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung oder

    Das Abwägungsgebot erfordert, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge zu berücksichtigenden Belange eingestellt werden und daß weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stehen (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309 und 01.11.1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144, 146; Hess. VGH, Beschluß v. 05.07.1989 - 4 N 589/89 - NVwZ-RR 1990, 291).
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