Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1991
BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92 (https://dejure.org/1993,1991)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1993 - 4 NB 18.92 (https://dejure.org/1993,1991)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 4 NB 18.92 (https://dejure.org/1993,1991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung des Sanierungsgebiets - Heilung eines Verstoßes gegen die Bezeichnung des Sanierungsgebiets - Unbeachtlichkeit eines Verstoßes gegen Formvorschriften

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Sanierungsgebietes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sanierungssatzung; Ausgleichsbetrag; Bezeichnung des Sanierungsgebiets; Sanierungsgebiet; Bekanntmachung; Wirksamkeit; Aufführung der Grundstücke, Heilung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Bezeichnung von Sanierungsgebieten in Sanierungssatzungen (IBR 1993, 392)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 457
  • DÖV 1994, 310
  • ZfBR 1993, 195
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92
    Nur wenn die öffentliche Bekanntmachung einen Hinweis enthält, der geeignet ist, den Normadressaten zu dem richtigen, bei der Gemeinde ausliegenden Bebauungsplan zu führen, genügt sie den Anforderungen des rechtsstaatlichen Gebots, daß Rechtsnormen zu verkünden sind (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 ).

    Da das Sanierungsrecht - unbeschadet der Erörterungs- und Beratungspflicht nach § 137 BauGB - vor der Festlegung des Sanierungsgebietes eine förmliche Bürgerbeteiligung nicht vorschreibt, braucht von der Bezeichnung des Sanierungsgebietes keine "Anstoßwirkung" im Sinne der Rechtsprechung zu § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960/§ 2 a Abs. 6 Satz 2 BBauG 1976/79/§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 ) auszugehen.

    Für die Anforderungen an die Bekanntmachung, durch die eine Satzung in Kraft gesetzt wird, kommt es dagegen auf eine Anstoßfunktion nicht an (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984, a.a.O., S. 349, zu § 12 Abs. 2 BBauG).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92
    Da das Sanierungsrecht - unbeschadet der Erörterungs- und Beratungspflicht nach § 137 BauGB - vor der Festlegung des Sanierungsgebietes eine förmliche Bürgerbeteiligung nicht vorschreibt, braucht von der Bezeichnung des Sanierungsgebietes keine "Anstoßwirkung" im Sinne der Rechtsprechung zu § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960/§ 2 a Abs. 6 Satz 2 BBauG 1976/79/§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 ) auszugehen.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92
    Denn sie äußert noch Rechtswirkungen, weil sie die Rechtsgrundlage für die vom Antragsteller angefochtenen Bescheide über die Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen darstellt, über deren Rechtmäßigkeit noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172; Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92
    Denn sie äußert noch Rechtswirkungen, weil sie die Rechtsgrundlage für die vom Antragsteller angefochtenen Bescheide über die Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen darstellt, über deren Rechtmäßigkeit noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172; Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Diese Grundsätze gelten auch für eine kleine Gemeinde und auch für ihren ersten oder einzigen Bebauungsplan (vgl. auch bereits BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1993 - BVerwG 4 NB 18.92 - Buchholz 406.15 § 5 StBauFG Nr. 2 = ZfBR 1993, 195).
  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 1 N 21.3084

    Sanierungssatzung, Fortschreibung und Erweiterung eines früher festgelegten

    Erforderlich ist damit eine Bezeichnung des Sanierungsgebietes, aus der sich ergibt, welche Flächen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung liegen, also eine eindeutige Beschreibung des Sanierungsgebietes als Einheit (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.1993 - 4 NB 18.92 - ZfBR 1993, 195).

    Die Antragsgegnerin hat das Sanierungsgebiet mit einer Karte dargestellt, die Bestandteil der ausgefertigten Satzung ist und nach § 143 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB bekanntgemacht wurde (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.1993 - 4 NB 18.92 - ZfBR 1993, 195).

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Ebenso ist es zulässig, der Satzung einen Plan als Anlage beizufügen (so zur vergleichbaren Bezeichnung des Sanierungsgebiets: BVerwG, Beschluss vom 25.02.1993, 4 NB 18/92, NVwZ-RR 1993, S. 457; vgl. auch OVG-LSA, Beschluss vom 03.07.2002, a. a. O.).
  • BVerwG, 14.12.2022 - 4 CN 1.22

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

    So ist etwa ein Hinweis auf den Geltungsbereich entbehrlich, wenn die Satzung selbst und nicht deren Beschluss bekannt gemacht wird (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 4 NB 18.92 - Buchholz 406.15 § 5 StBauFG Nr. 2 S. 4).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

    Darüber hinaus kann ein Normenkontrollantrag gegen eine nicht mehr gültige Rechtsnorm zulässig sein, wenn sie während seiner Anhängigkeit außer Kraft getreten ist und der Antragsteller weiterhin geltend machen kann, durch die Rechtsvorschrift oder ihre Anwendung in seinen Rechten verletzt (worden) zu sein; zusätzlich muss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, dass die Norm unwirksam war (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 164 S. 131 und vom 29. Juni 2001 - 6 CN 1.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 149 S. 68; Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 BN 1.17 - juris Rn. 18 f., vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 170 S. 150 f., vom 25. Februar 1993 - 4 NB 18.92 - juris Rn. 9, vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 und vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 ).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 14.97

    Sanierungsgebiet; förmliche Festlegung des -; Sanierungssatzung; Bestimmtheit;

    Die Bezeichnung muß nur so eindeutig sein, daß die Übertragbarkeit der Grenzen in die Örtlichkeit einwandfrei möglich ist (vgl. Beschluß vom 25. Februar 1993 BVerwG 4 NB 18.92 - Buchholz 406.15 § 5 StBauFG Nr. 2 = BRS 55 Nr. 218).
  • VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03

    Bebauungsplan - Rechtsschutzinteresse wegen Festsetzung nicht bebaubarer Flächen;

    Zweifel daran, dass der vorgenannte Hinweiszweck mit den Bekanntmachungen vom 17. März 2001 und 29. September 2001 erreicht wurde, bestehen deshalb, weil sich die Antragsgegnerin zur Umschreibung des genauen Geltungsbereichs des Bebauungsplans auf eine mitveröffentlichte Planskizze bezogen hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1993 - BVerwG 4 NB 18.92 -, NVwZ-RR 1993, 457 [456]), in welcher der gesamte Geltungsbereich des ursprünglichen Planentwurfs für das Gebiet Kirchberg - d.h. einschließlich Block 9 und Arnauer Straße - mit einer unterbrochenen Linie umrandet ist und die im Laufe des Planungsverfahren herausgenommenen Bereiche des Blocks 9 und der Arnauer Straße in deutlich hervorgehobener Form schwarz umrandet sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17

    Kinderbetreuungssatzung des Kreises Pinneberg - Normenkontrollantrag;

    Ist eine Norm bereits außer Kraft getreten, kommt eine nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO anerkennenswerte Beschwer nur in Betracht, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Rechtsvorschrift zu entscheiden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.07.1978 - 7 N 1.78 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 25.02.1993 - 4 NB 18.92 -, juris Rn. 9; hierzu auch Ziekow , in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 71 ff.).
  • OVG Thüringen, 22.10.1998 - 1 EO 1056/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; einstweilige Anordnung;

    Bei der nicht den Anforderungen des § 142 Abs. 3 Satz 2 BauGB entsprechenden Bezeichnung des Sanierungsgebietes handelt es sich entgegen der vom Beklagten vertretenen Auffassung nicht um einen materiell-rechtlichen Fehler, sondern um die Verletzung einer Formvorschrift des BauGB (vgl. BVerwG, B. v. 25.2.1993 - 4 NB 18.92 -, NVwZ-RR 1993, 457 f. = BRS 55 Nr. 218; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, Kommentar [Loseblatt, Stand: Nov. 1997], § 143 Rdn. 2).
  • OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00

    Zur Bedeutung der Abschlusserklärung nach § 163 Abs. 3 BauGB 1987; Vorhaben;

    Bei der nicht den Anforderungen des § 142 Abs. 3 Satz 2 BauGB entsprechenden Bezeichnung des Sanierungsgebietes handelt es sich nicht um einen materiell-rechtlichen Fehler, sondern um die Verletzung einer Formvorschrift des BauGB (BVerwG, Beschluss vom 25.2.1993 - 4 NB 18.92 -, NVwZ-RR 1993, 457 f. = BRS 55 Nr. 218; vgl. auch Bielenberg/Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, Kommentar [Loseblatt, Stand: 1.1.2002], § 142 Rdn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2010 - 10 S 20.10

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; vorläufige

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 3 S 3157/98

    Normenkontrolle einer Entwicklungssatzung: Bestimmtheit des räumlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.1993 - 1 K 2/91

    Nachteil; Sanierungssatzung; Heilung; Formfehler; Gebietsbeschreibung

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 6/17

    Pauschalierung des Sachaufwandes in einer Kinderbetreuungssatzung; Betrag zur

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 EO 1315/04

    Ausbaubeiträge; Festlegung der Abrechnungseinheit für wiederkehrende

  • VG Frankfurt/Oder, 23.01.2020 - 7 L 417/19

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Cottbus, 13.10.2022 - 3 K 58/21
  • VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 N 20.1117

    Normenkontrollantrag bei außerkrafgetretenem Recht

  • VG Weimar, 23.04.2009 - 1 K 1161/07

    Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht