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   BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92   

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BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92 (https://dejure.org/1993,7117)
BSG, Entscheidung vom 16.11.1993 - 4 RA 39/92 (https://dejure.org/1993,7117)
BSG, Entscheidung vom 16. November 1993 - 4 RA 39/92 (https://dejure.org/1993,7117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung im Ausland - Klageart für die Durchsetzung der Vormerkung von Kindererziehungszeiten - Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten - Beschäftigung des Ehegatten des Erziehenden im Ausland als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Auszug aus BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist richtige Klageart jedoch die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, wie das SG zutreffend erkannt hatte (st Rspr: BSGE 70, 138, 139 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 und § 1232 Nr. 2).

    Anspruchsgrundlage ist § 149 Abs. 5 SGB VI. Danach ist der Versicherungsträger verpflichtet, einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid über die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, zu erlassen, nachdem er das Versicherungskonto geklärt hat (vgl BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2 mwN).

    Zwar haben die Klägerin und ihr früherer Ehemann, die ihre beiden Töchter in den streitigen Zeiträumen gemeinsam erzogen haben, keine übereinstimmende Erklärung iS von § 56 Abs. 2 Satz 2 SGB VI darüber abgegeben, welchem Elternteil diese Zeiten zuzuordnen sind (zur Problematik der Zuordnung von Kindererziehungszeiten näher: BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2 S 9 f mwN).

  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92
    Nach Bekanntwerden des Urteils des erkennenden Senats vom 17. November 1992 (4 RA 15/91 in: BSGE 71, 227 ff = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4) hat die Beklagte verschiedene Verfahrensrügen erhoben.

    Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 17. November 1992 (BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 mwN; dazu: Költzsch DAngVers 1993, 362 ff; Herrmann/Mutz DAngVers 1993, 228, 236 f; Igl SGb 1993, 393 ff) klargestellt, daß § 56 Abs. 3 Satz 3 SGB VI in verfassungskonformer Auslegung des Abs. 3 Sätze 2 und 3 aaO tragenden Rechtsgedankens unter bestimmten Voraussetzungen auch erziehende Elternteile begünstigt, die dem im Ausland erwerbstätigen oder beschäftigten Ehegatten nachfolgen, um mit diesem und dem Kind als Familie zusammenzuleben.

  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter,

    Auszug aus BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist richtige Klageart jedoch die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, wie das SG zutreffend erkannt hatte (st Rspr: BSGE 70, 138, 139 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 und § 1232 Nr. 2).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92
    Jedoch hat der frühere Ehemann der Klägerin im Revisionsverfahren und für das Revisionsgericht beachtlich (stellvertretend zur Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren BSG SozR 1300 § 45 Nr. 15; BVerwGE 29, 127, 130; 58, 146, 152; Bundesgerichtshof in BGHZ 53, 128, 130 ff) erklärt, er sei mit der Zuordnung der Kindererziehungszeiten zur Klägerin einverstanden.
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92
    Jedoch hat der frühere Ehemann der Klägerin im Revisionsverfahren und für das Revisionsgericht beachtlich (stellvertretend zur Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren BSG SozR 1300 § 45 Nr. 15; BVerwGE 29, 127, 130; 58, 146, 152; Bundesgerichtshof in BGHZ 53, 128, 130 ff) erklärt, er sei mit der Zuordnung der Kindererziehungszeiten zur Klägerin einverstanden.
  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 10/90

    Einmalige Leistungen iS § 144 SGG , selbständige Anfechtungs- und

    Auszug aus BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92
    Das LSG ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des SG zulässig ist (vgl hierzu: BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92
    Jedoch hat der frühere Ehemann der Klägerin im Revisionsverfahren und für das Revisionsgericht beachtlich (stellvertretend zur Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren BSG SozR 1300 § 45 Nr. 15; BVerwGE 29, 127, 130; 58, 146, 152; Bundesgerichtshof in BGHZ 53, 128, 130 ff) erklärt, er sei mit der Zuordnung der Kindererziehungszeiten zur Klägerin einverstanden.
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 EG 12/09 R

    Erziehungsgeld - Anspruchsberechtigung ab 1. 1. 2001 - Auslandsaufenthalt -

    In diesem Zusammenhang seien zwei Entscheidungen des 4. Senats des BSG (Urteile vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 und vom 16.11.1993 - 4 RA 39/92) zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB IV wichtig.

    Diese Rechtsprechung hat der 4. Senat des BSG in der Folgezeit fortgeführt (vgl etwa BSG, Urteil vom 16.11.1993 - 4 RA 39/92; BSG, Urteil vom 25.1.1994 - 4 RA 3/93 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 6; BSG, Urteil vom 10.11.1998 - B 4 RA 39/98 R - SozR 3-2600 § 56 Nr. 13; BSG, Urteil vom 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R - BSGE 91, 245 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 1, RdNr 8 ff).

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland -

    Auf Grund der jetzt übereinstimmenden Erklärung beider Elternteile steht fest, dass nur der Klägerin die streitigen Erziehungstatbestände zuzuordnen sind (vgl Urteil des Senats vom 16. November 1993 - 4 RA 39/92, unveröffentlicht).

    Am abschließenden Charakter dieser verfassungskonformen ausdehnenden Auslegung ist festzuhalten (vgl zum sog Rumpfarbeitsverhältnis: Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 39/92, unveröffentlicht; Urteil vom 29. September 1998 - B 4 RA 9/98 R, SGb 1999, 23; Urteil vom 10. November 1998 - B 4 RA 39/98 R, SozR 3-2600 § 56 Nr. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 1114/16

    Vorlage an Europäischen Gerichtshof

    Eine Gleichheit der Interessenlage wird auch bejaht, wenn ein sogenanntes Rumpfarbeitsverhältnis mit einem inländischen Arbeitgeber fortbesteht, aus dem während dieser Zeit wechselseitige Rechte und Pflichten erwachsen und das bei Beendigung des nach dem Willen der Vertragsparteien von vornherein zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalts mit allen Hauptpflichten wiederauflebt ( BSG, Urteil vom 16.11.1993, Az 4 RA 39/92, juris ).
  • LSG Hessen, 21.02.2023 - L 2 R 122/20

    Anerkennung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten in der

    Da die Zuordnung zur Mutter im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 und 3 GG bedenklich ist, weil die Zuordnungsregel einerseits das überkommene Rollenbild der Erziehung durch die Mutter typisierend zugrunde legt und andererseits den erziehenden Vater diskriminiert (Gürtner in: KassKomm, SGB VI, § 56 Rn. 38), reduziert das BSG zudem die Zuordnungsregel in verfassungskonformer Auslegung auf eine widerlegliche Vermutung (BSG, Urteil vom 25. Februar 1992, 4 RA 34/91, BSGE 70, 138; BSG, Urteil vom 16. November 1993, 4 RA 39/92, juris; BSG, Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 48/92, juris; BSG, Urteil vom 23. Oktober 2003, B 4 RA 15/03 R, BSGE 91, 245; BSG, Urteil vom 25. Februar 2020, B 13 R 284/18 B, juris) und wendet sie auf die Fallgestaltungen an, in denen sich ein überwiegender Erziehungsanteil eines Elternteils nicht im erforderlichen Beweisgrad feststellen lässt (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997, 4 RA 60/97, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10).
  • LSG Thüringen, 10.01.2019 - L 2 R 760/17

    Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen

    Es handelt sich bei § 56 Abs. 2 Satz 9 SGB VI insoweit nur eine widerlegliche Vermutung (zur bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Rechtslage des § 56 Abs. 2 Satz 8 a.F. vgl. BSG, Urteile vom 25. Februar 1992, B 4 RA 34/91; vom 16. November 1993, B 4 RA 39/92; vom 25. Januar 1994, B 4 RA 48/92, vom 23. Oktober 2003, B 4 RA 15/03 R).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 39/98 R

    Vormerkung der Kindererziehung im Ausland

    Ein solches, die - nach § 56 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB VI maßgebliche - fortdauernde Integration in das inländische Arbeitsleben noch hinreichend vermittelndes Rumpfarbeitsverhältnis ist dann gegeben, wenn zwar das inländische Arbeitsverhältnis für die Dauer der Auslandsbeschäftigung teilweise - etwa mit Blick auf die Hauptpflichten (Arbeitsleistung/Zahlung von Arbeitsentgelt) - zum Ruhen gebracht wird, aber aus ihm a) auch während der Auslandsbeschäftigung noch wechselseitige Rechte und Pflichten erwachsen, b) die Auslandsbeschäftigung von vornherein zeitlich durch Vertrag oder ihrer Eigenart nach rechtlich begrenzt ist und wenn c) rechtlich von vornherein sichergestellt ist, daß das inländische Beschäftigungsverhältnis nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung auch mit den Hauptpflichten in vollem Umfang wiederauflebt (vgl BSGE 71, 227, 231 f = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 16 f; Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 39/92).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 48/92

    Anspruch auf Vormerkung von im Ausland zurückgelegten Zeiten der Kindererziehung

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 17. November 1992 (BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; vgl dazu Költzsch, DAngVers 1993, 362 ff; Herrmann/Mutz, DAngVers 1993, 228, 236 f; Igl, SGb 1993, 393 ff und vom 16. November 1993 - 4 RA 39/92 -) klargestellt, daß § 56 Abs. 3 SGB VI in verfassungskonformer Auslegung auch erziehende Elternteile begünstigt, die dem im Ausland erwerbstätigen oder beschäftigten Ehegatten nachfolgen, um mit diesem und dem Kind als Familie zusammenzuleben.
  • SG Reutlingen, 14.07.2016 - S 3 R 43/16

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Anspruchsgrundlage für die Feststellung von rentenrechtlichen Zeiten ist § 149 Abs. 5 SGB VI. Der Rentenversicherungsträger ist hiernach verpflichtet einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid über die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, zu erlassen, nachdem er das Versicherungskonto geklärt hat (BSG, Urteil vom 16.11.1983, Az. 4 RA 39/92, juris-Doc).
  • BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 9/98 R

    Kindererziehungszeiten - Auslandserziehung - Rumpfarbeitsverhältnis -

    Ein solches, die - nach § 56 Abs. 3 Sätze 2 und 3 SGB VI maßgebliche - fortdauernde Integration in das inländische Arbeitsleben noch hinreichend vermittelndes Rumpfarbeitsverhältnis, ist dann gegeben, wenn zwar das inländische Arbeitsverhältnis für die Dauer der Auslandsbeschäftigung teilweise - etwa im Blick auf die Hauptpflichten (Arbeitsleistung/Zahlung von Arbeitsentgelt) zum Ruhen gebracht wird, aber aus ihm a) auch während der Auslandsbeschäftigung noch wechselseitige Rechte und Pflichten erwachsen, b) die Auslandsbeschäftigung von vornherein zeitlich durch Vertrag oder ihrer Eigenart nach rechtlich begrenzt ist und wenn c) rechtlich von vornherein sichergestellt ist, daß das inländische Beschäftigungsverhältnis nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung auch mit den Hauptpflichten in vollem Umfang wieder auflebt (vgl BSGE 71, 227, 231 ff = SozR 3-2600 § 65 Nr. 4 S 16 ff; Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 39/92).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93

    Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung -

    Die Klägerin kann sich zur Begründung ihres Anspruches auch nicht auf die Grundsätze berufen, die der 4. Senat des Bundessozialgerichtes (BSG) in verfassungskonformer Auslegung des § 56 Abs. 3 SGB VI für die Fälle entwickelt hat, in denen - ohne Verrichtung einer nach § 4 SGB IV ("Ausstrahlung") konkret versicherungspflichtigen Beschäftigung - mit dem inländischen Arbeitgeber ein sogenanntes "Rumpfarbeitsverhältnis" fortbesteht (vgl. BSGE 71, 227SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; Urteile vom 16. November 1993 - 4 RA 39/92 - und vom 25. Januar 1994 - 4 RA 48/92 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - L 8 R 110/09

    Rentenversicherung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.12.2022 - L 4 R 187/21
  • SG Darmstadt, 09.03.2020 - S 6 R 80/18
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2004 - L 3 RA 61/03

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2013 - L 4 R 4921/11
  • SG Kassel, 29.03.2020 - S 9 R 162/19
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 R 5039/13
  • SG Darmstadt, 29.03.2020 - S 9 R 162/19
  • SG Mainz, 27.09.1996 - S 3 A 154/95

    Streit über die Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung;

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