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   OLG Hamm, 18.12.2020 - 4 RBs 414/20   

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https://dejure.org/2020,44240
OLG Hamm, 18.12.2020 - 4 RBs 414/20 (https://dejure.org/2020,44240)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2020 - 4 RBs 414/20 (https://dejure.org/2020,44240)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 4 RBs 414/20 (https://dejure.org/2020,44240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    4 Jahre alte OWi kann man besser einstellen...

Verfahrensgang

  • AG Tecklenburg - 19 OWi 395/15
  • OLG Hamm, 18.12.2020 - 4 RBs 414/20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2020 - 4 RBs 414/20
    Vor diesem Hintergrund müsste im Falle einer Entscheidung in der Sache und Bestehenbleiben des Schuldspruchs eine Kompensation für die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung erfolgen, denn die insoweit für das Strafverfahren entwickelten Grundsätze gelten auch im Bußgeldverfahren (vgl. OLG Bamberg NJW 2009, 2468; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Dezember 2019 - IV-2 RBs 171/19 -,juris; OLG Hamm DAR 2011, 409; OLG Hamburg NStZ 2019, 529), wobei es der Erhebung einer entsprechenden Verfahrensrüge nicht bedurft hätte, da die Verfahrensverzögerung im Wesentlichen nach der Begründung der Rechtsbeschwerde eingetreten ist (vgl. OLG Bamberg a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 02.04.2019 - 2 Rb 27/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2020 - 4 RBs 414/20
    Vor diesem Hintergrund müsste im Falle einer Entscheidung in der Sache und Bestehenbleiben des Schuldspruchs eine Kompensation für die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung erfolgen, denn die insoweit für das Strafverfahren entwickelten Grundsätze gelten auch im Bußgeldverfahren (vgl. OLG Bamberg NJW 2009, 2468; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Dezember 2019 - IV-2 RBs 171/19 -,juris; OLG Hamm DAR 2011, 409; OLG Hamburg NStZ 2019, 529), wobei es der Erhebung einer entsprechenden Verfahrensrüge nicht bedurft hätte, da die Verfahrensverzögerung im Wesentlichen nach der Begründung der Rechtsbeschwerde eingetreten ist (vgl. OLG Bamberg a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2019 - 2 RBs 171/19

    Übereinstimmung der Person auf dem Messfoto mit dem Betroffenen; Möglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2020 - 4 RBs 414/20
    Vor diesem Hintergrund müsste im Falle einer Entscheidung in der Sache und Bestehenbleiben des Schuldspruchs eine Kompensation für die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung erfolgen, denn die insoweit für das Strafverfahren entwickelten Grundsätze gelten auch im Bußgeldverfahren (vgl. OLG Bamberg NJW 2009, 2468; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Dezember 2019 - IV-2 RBs 171/19 -,juris; OLG Hamm DAR 2011, 409; OLG Hamburg NStZ 2019, 529), wobei es der Erhebung einer entsprechenden Verfahrensrüge nicht bedurft hätte, da die Verfahrensverzögerung im Wesentlichen nach der Begründung der Rechtsbeschwerde eingetreten ist (vgl. OLG Bamberg a.a.O.).
  • OLG Bamberg, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 1386/08

    Anspruch auf faires rechtsstaatliches Verfahren im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2020 - 4 RBs 414/20
    Vor diesem Hintergrund müsste im Falle einer Entscheidung in der Sache und Bestehenbleiben des Schuldspruchs eine Kompensation für die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung erfolgen, denn die insoweit für das Strafverfahren entwickelten Grundsätze gelten auch im Bußgeldverfahren (vgl. OLG Bamberg NJW 2009, 2468; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Dezember 2019 - IV-2 RBs 171/19 -,juris; OLG Hamm DAR 2011, 409; OLG Hamburg NStZ 2019, 529), wobei es der Erhebung einer entsprechenden Verfahrensrüge nicht bedurft hätte, da die Verfahrensverzögerung im Wesentlichen nach der Begründung der Rechtsbeschwerde eingetreten ist (vgl. OLG Bamberg a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 4 Ss 517/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrenseinstellung wegen erheblicher

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2020 - 4 RBs 414/20
    Angesichts des erheblichen Zeitablaufs seit der Tat hält auch der Senat vorliegend eine Einstellung für angemessen (vgl. etwa (OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. November 2008 - 4 Ss 517/06 - juris).
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