Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1166/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9826
VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1166/93 (https://dejure.org/1994,9826)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.05.1994 - 4 S 1166/93 (https://dejure.org/1994,9826)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 4 S 1166/93 (https://dejure.org/1994,9826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht: Beihilfe für Unterbringung in einem Pflegeheim - zur Pflegebedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 402
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1166/93
    Die Pflege ist dazu bestimmt, diese Verrichtungen zu übernehmen und muß sich demnach auf die Person des Pflegebedürftigen beziehen; solche personenbezogenen Verrichtungen sind insbesondere das Betten und Lagern, die Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Einnehmen von Speisen und Getränken und insbesondere auch die Hilfe bei der Verrichtung der Notdurft (VGH Bad.-Württ., Urteil v. 16.2.1989 - 4 S 3063/87 - vgl. auch BVerwGE 22, 319 und Schmitt, BSHG, § 68 RdNr. 10 sowie die zutreffenden Erläuterung durch die Verwaltungsvorschrift Nr. 2 und 3 des Finanzministeriums Baden-Württemberg zu § 6 Abs. 1 Nr. 7 BVO).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1989 - 4 S 3063/87

    Beihilfe bei anderweitiger Unterbringung eines geistig Behinderten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1166/93
    Die Pflege ist dazu bestimmt, diese Verrichtungen zu übernehmen und muß sich demnach auf die Person des Pflegebedürftigen beziehen; solche personenbezogenen Verrichtungen sind insbesondere das Betten und Lagern, die Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Einnehmen von Speisen und Getränken und insbesondere auch die Hilfe bei der Verrichtung der Notdurft (VGH Bad.-Württ., Urteil v. 16.2.1989 - 4 S 3063/87 - vgl. auch BVerwGE 22, 319 und Schmitt, BSHG, § 68 RdNr. 10 sowie die zutreffenden Erläuterung durch die Verwaltungsvorschrift Nr. 2 und 3 des Finanzministeriums Baden-Württemberg zu § 6 Abs. 1 Nr. 7 BVO).
  • VGH Bayern, 20.01.1988 - 3 B 86.02346
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1166/93
    Auch in einem Teilbereich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 BVO gegeben sein, wenn die Verrichtungen, zu denen der Pflegebedürftige selbst nicht in er Lage ist, zu seiner Gesunderhaltung unabdingbar sind (Bayr. VGH, Urteil v. 20.1.1988, ZBR 1988, 294).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Mit Urteil vom 18. Juli 1994 (VBlBW 1994, 402 m. Anm. Olbrich S. 405) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, daß die Erhebung der baden-württembergischen Feuerwehrabgabe Art. 14 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 Buchstabe d der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt.

    Bei der Auferlegung einer solchen finanziellen Last könne eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes kaum gerechtfertigt werden (vgl. EGMR, VBlBW 1994, 402 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 4 S 1885/02

    Psychosoziale Betreuung psychisch Kranker kein Bestandteil der stationären Pflege

    Aufwendungen für die psychosoziale Betreuung eines in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten psychisch Kranken können nicht der stationären Pflege im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 1 BVO zugerechnet werden und sind deshalb nicht ohne Weiteres beihilfefähig (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 16.02.1989 - 4 S 3063/87 -, BWVPr. 1990, 17, und das Urteil des Senats vom 31.05.1994 - 4 S 1166/93 -, IÖD 1994, 199).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die bereits zu § 9 BVO ergangene Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. den Beschluss vom 16.02.1989 - 4 S 3063/87 -, BWVPr 1990, 17; Urteil vom 31.05.1994 - 4 S 1166/93 -, IÖD 1994, 199) angenommen, dass Pflegebedürftigkeit, welche als Voraussetzung einer stationären Pflege im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 1 BVO und damit auch der Beihilfefähigkeit dadurch entstehender Aufwendungen erforderlich ist, das allein im Rahmen der Krankenpflege auftretende Bedürfnis nach unmittelbar auf die Person des Kranken ausgerichteten Hilfeleistungen medizinischer sowie körperlicher Art bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens wie insbesondere beim Betten und Lagern, beim Ankleiden und Auskleiden und bei der Einnahme von Speisen und Getränken sowie bei sonstigen körperlichen Verrichtungen, nicht jedoch über die Krankenpflege hinaus allein das Bedürfnis nach sozialer und psychischer Betreuung bedeutet.

    Dazu gehören allgemein auch die Übung der Fähigkeiten und das Herbeiführen der Motivation der Kranken im Umgang mit anderen Menschen und die Belastbarkeit unter beschäftigungsähnlichen Bedingungen mit dem Ziel, die weitestmögliche Selbständigkeit im täglichen Leben zu erreichen, d.h. die Wiederherstellung oder Erhaltung geistiger, psychischer und körperlicher Fähigkeiten im Hinblick auf ein möglichst selbständiges Leben (vgl. im Einzelnen die Beschreibung der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie Rottenmünster vom 24.03.1999, vorgelegt im Verfahren des Verwaltungsgerichts Freiburg - 6 K 1136701 -, die den Beteiligten bekannt ist; vgl. insoweit auch den Beschluss des Senats vom 16.02.1989, a.a.O., und das Urteil des Senats vom 31.05.1994, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht