Rechtsprechung
   LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9181
LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07 (https://dejure.org/2008,9181)
LAG München, Entscheidung vom 26.08.2008 - 4 Sa 135/07 (https://dejure.org/2008,9181)
LAG München, Entscheidung vom 26. August 2008 - 4 Sa 135/07 (https://dejure.org/2008,9181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung einer ordnungsgemäßen Unterrichtung über einen Betriebsübergang für den Beginn der Widerspruchsfrist; Darlegungspflicht und Beweispflicht für die Erfüllung der Informationspflichten bei einem Betriebsübergang; Rückwirkende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen ...

  • Judicialis

    BGB § 293 f; ; BGB § 613 a; ; BGB § 615

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
    Die Fa. A. AG ist seit dem 27.12.2006 unter Formwechsel als die Beklagte eingetragen (vgl. BAG, U.v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, BB 2008, S. 2072 f - Rz. 2 - , eines der zahlreichen Parallelverfahren gegen die Beklagte, s.u.).

    Nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung in diesem Sinn setzt die Widerspruchsfrist in Gang - weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße/nicht vollständige Unterrichtung wird der Beginn dieser Frist ausgelöst (BAG, ständ. Rspr., etwa U. v. 14.12.2006, 8 AZR 763/05, - II. 1. a d. Gr., m. w. N. - ; zuletzt U.v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, aaO - Rz. 22 -).

    bb) Wie das Landesarbeitsgericht München bereits in einer Reihe von Entscheidungen in Parallelverfahren gegen die Beklagte (u. a., in chronologischer Reihenfolge, U. v. 23.11.2006, 3 Sa 644/06, U. v. 24.10.2007, 11 Sa 396/07, U. v. 10.01.2008, 2 Sa 397/07, U. v. 02.04.2008, 9 Sa 651/07) sowie nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich mit Urteilen vom 20.03.2008 (8 AZR 1016/06, aaO, und 8 AZR 1030/06) sowie vom 24.07.2008 in einigen der zahlreichen einschlägigen Revisionsverfahren insbesondere zu Entscheidungen des LAG Düsseldorf ausgeführt/entschieden hat, war die Information der Fa. A. AG mit Schreiben vom 22.10.2004 insbesondere bereits deshalb unvollständig und damit fehlerhaft im Sinne des § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB - mit der Folge des fehlenden Beginns der Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 613 a Abs. 6 BGB -, weil weder auf den bereits aufgrund gesetzlicher Regelung erfolgenden Eintritt der neuen Betriebsinhaberin in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnis gemäß § 613a Abs. 1 Satz BGB hingewiesen worden noch insbesondere Angaben über die gesamtschuldnerische Weiterhaftung der bisherigen Arbeitgeberin gemäß § 613 a Abs. 2 BGB enthalten waren (BAG, Ue. v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, - Rzn. 27 f - und 8 AZR 1030/06, ebenso u. a. U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/06 aaO - II. 1. d ff (1) der Gründe -).

    Aus Sicht des betroffenen Arbeitnehmers lässt sich dies nur so verstehen, als ob allein aufgrund der Ausübung des Widerspruchsrechts und einer nachfolgenden Freistellung eine Kürzung des Arbeitsentgelts erfolgen und damit auch ein Risiko für die Höhe eines möglichen späteren Anspruchs auf Arbeitslosengeld eintreten könnten - richtigerweise kommt eine Anrechnung fiktiver Einkünfte beim Betriebserwerber jedoch nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer weiß, dass dieser ihn trotz des erklärten Widerspruchs beschäftigen würde, und ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden könnte, dass er trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig geblieben ist und die Arbeitsaufnahme bewusst verhindert hat (so im Wortlaut BAG, Ue. v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, - Rzn. 34/35 - und 8 AZR 1030/06).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Ue. v. 20.03.2008, aaO, - Rzn. 40 f - ; BAG, U. v. 15.02.2007, 8 AZR 431/06, AP Nr. 320 zu § 613a BGB - II. 3. b (2)/Juris Rzn. 42 f d. Gr. - U.v. 28.11.2007, 6 AZR 1108/06, NZA 2008, S. 348 f/352 - Rz. 44 d. Gr. - ; hierzu etwa Wellköner, BB 2007, S. 1849 f).

    Die Tatsache, dass der Kläger bei der Betriebsübernehmerin über den 31.10.2004 hinaus weiterarbeitete, ist als vertrauensbegründender Umstand nicht auch nur ansatzweise geeignet (BAG, Ue. v. 20.03.2008, aaO, - Rz. 41 - ; LAG München, Urteile aaO).

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
    Nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung in diesem Sinn setzt die Widerspruchsfrist in Gang - weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße/nicht vollständige Unterrichtung wird der Beginn dieser Frist ausgelöst (BAG, ständ. Rspr., etwa U. v. 14.12.2006, 8 AZR 763/05, - II. 1. a d. Gr., m. w. N. - ; zuletzt U.v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, aaO - Rz. 22 -).

    (Erst) dann müssen vom Arbeitgeber solche Einwände des Arbeitnehmers durch entsprechende konkretere Ausführungen und Beweisangebote widerlegt werden (u. a. BAG, U. v. 14.12.2006, aaO).

    (3) Der Widerspruch gegen den erfolgten Betriebsübergang ist auch noch nach dem (faktischen) Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber möglich (BAG, U. v. 14.12.2006, 8 AZR 763/05, und U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/05, AP Nrn. 318 und 312 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1030/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
    bb) Wie das Landesarbeitsgericht München bereits in einer Reihe von Entscheidungen in Parallelverfahren gegen die Beklagte (u. a., in chronologischer Reihenfolge, U. v. 23.11.2006, 3 Sa 644/06, U. v. 24.10.2007, 11 Sa 396/07, U. v. 10.01.2008, 2 Sa 397/07, U. v. 02.04.2008, 9 Sa 651/07) sowie nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich mit Urteilen vom 20.03.2008 (8 AZR 1016/06, aaO, und 8 AZR 1030/06) sowie vom 24.07.2008 in einigen der zahlreichen einschlägigen Revisionsverfahren insbesondere zu Entscheidungen des LAG Düsseldorf ausgeführt/entschieden hat, war die Information der Fa. A. AG mit Schreiben vom 22.10.2004 insbesondere bereits deshalb unvollständig und damit fehlerhaft im Sinne des § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB - mit der Folge des fehlenden Beginns der Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 613 a Abs. 6 BGB -, weil weder auf den bereits aufgrund gesetzlicher Regelung erfolgenden Eintritt der neuen Betriebsinhaberin in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnis gemäß § 613a Abs. 1 Satz BGB hingewiesen worden noch insbesondere Angaben über die gesamtschuldnerische Weiterhaftung der bisherigen Arbeitgeberin gemäß § 613 a Abs. 2 BGB enthalten waren (BAG, Ue. v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, - Rzn. 27 f - und 8 AZR 1030/06, ebenso u. a. U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/06 aaO - II. 1. d ff (1) der Gründe -).

    Aus Sicht des betroffenen Arbeitnehmers lässt sich dies nur so verstehen, als ob allein aufgrund der Ausübung des Widerspruchsrechts und einer nachfolgenden Freistellung eine Kürzung des Arbeitsentgelts erfolgen und damit auch ein Risiko für die Höhe eines möglichen späteren Anspruchs auf Arbeitslosengeld eintreten könnten - richtigerweise kommt eine Anrechnung fiktiver Einkünfte beim Betriebserwerber jedoch nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer weiß, dass dieser ihn trotz des erklärten Widerspruchs beschäftigen würde, und ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden könnte, dass er trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig geblieben ist und die Arbeitsaufnahme bewusst verhindert hat (so im Wortlaut BAG, Ue. v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, - Rzn. 34/35 - und 8 AZR 1030/06).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Ue. v. 20.03.2008, aaO, - Rzn. 40 f - ; BAG, U. v. 15.02.2007, 8 AZR 431/06, AP Nr. 320 zu § 613a BGB - II. 3. b (2)/Juris Rzn. 42 f d. Gr. - U.v. 28.11.2007, 6 AZR 1108/06, NZA 2008, S. 348 f/352 - Rz. 44 d. Gr. - ; hierzu etwa Wellköner, BB 2007, S. 1849 f).
  • LAG Köln, 05.10.2007 - 11 Sa 257/07

    Widerspruch gegen Betriebsübergang; Kündigung durch Betriebserwerber

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
    (1) Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. nur BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 382/05, AP Nr. 1 zu § 613a BGB Widerspruch - II. 1. b aa (1)/juris Rz. 21 d. Gr., m. w. N. - vgl. ausführlich auch LAG Köln, U. v. 05.10.2007, 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, S. 5 f) kann nach allgemeiner Auffassung verwirken.
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 655/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Verwirkung - Verzicht

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
    Hinsichtlich des Zeitmoments des Verwirkungstatbestandes kann offen bleiben, ob dessen Beginn bereits zum Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs oder der positiven Kenntnis dessen Umstände oder aber zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB erlangt hatte, anzunehmen ist (vgl. hierzu Löwisch/Göpfert/Siegrist, DB 2007, S. 2538 f (unter III.); LAG Düsseldorf, etwa U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 - juris Rz. 97 - und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - Juris Rz. 80 -) - auch im Fall der Annahme der zeitlich denkbar längsten Spanne zwischen dem Zeitpunkt der objektiv erfolgten Unterrichtung Ende Oktober 2004 und der erstmaligen Erklärung des Widerspruchs seitens des Klägers im Juli 2005 waren hier (lediglich) ca. acht Monate verstrichen, was bereits das Vorliegen des Zeitmomentes nicht indiziert.
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
    (1) Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. nur BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 382/05, AP Nr. 1 zu § 613a BGB Widerspruch - II. 1. b aa (1)/juris Rz. 21 d. Gr., m. w. N. - vgl. ausführlich auch LAG Köln, U. v. 05.10.2007, 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, S. 5 f) kann nach allgemeiner Auffassung verwirken.
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Ue. v. 20.03.2008, aaO, - Rzn. 40 f - ; BAG, U. v. 15.02.2007, 8 AZR 431/06, AP Nr. 320 zu § 613a BGB - II. 3. b (2)/Juris Rzn. 42 f d. Gr. - U.v. 28.11.2007, 6 AZR 1108/06, NZA 2008, S. 348 f/352 - Rz. 44 d. Gr. - ; hierzu etwa Wellköner, BB 2007, S. 1849 f).
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 361/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Altersversorgung aus einer Zusage in einem

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
    Hinsichtlich des Zeitmoments des Verwirkungstatbestandes kann offen bleiben, ob dessen Beginn bereits zum Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs oder der positiven Kenntnis dessen Umstände oder aber zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB erlangt hatte, anzunehmen ist (vgl. hierzu Löwisch/Göpfert/Siegrist, DB 2007, S. 2538 f (unter III.); LAG Düsseldorf, etwa U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 - juris Rz. 97 - und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - Juris Rz. 80 -) - auch im Fall der Annahme der zeitlich denkbar längsten Spanne zwischen dem Zeitpunkt der objektiv erfolgten Unterrichtung Ende Oktober 2004 und der erstmaligen Erklärung des Widerspruchs seitens des Klägers im Juli 2005 waren hier (lediglich) ca. acht Monate verstrichen, was bereits das Vorliegen des Zeitmomentes nicht indiziert.
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
    Es kann deshalb weiter offen bleiben, ob die Information über die Ausstattung der Fa. A. GmbH als Übernehmerin "mit einem guten Eigenkapital" und deren "hohe Liquidität" unter Ziff. 2. aE des Informationsschreibens vom 22.10.2004 im Vergleich mit der Realität deren Liquidität/Leistungskraft, wie sie allerdings u.a. im Parallelverfahren 4 Sa 597/06 umfangreich - damit gerichtsbekannt - vorgetragen ist und vor allem auch aus den Feststellungen im dort (als Anlage K 15) vorgelegten (44-seitigen, mit 63 Anlagen versehenen) Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters hervorgeht, nicht zumindest an der Grenze einer bewussten Falschinformation lag, und auch nach den Grundsätzen der Entscheidung des BAG vom 31.01.2008 (8 AZR 1116/06, u. a. NZA 2008, S. 642 f - dort Rzn. 32 f -) hier zumindest in Grundzügen über die tatsächliche wirtschaftliche Potenz der Übernehmerin und daraus greifbar folgende Auswirkungen auf die zu erwartende Arbeitsplatzsicherheit der Arbeitnehmer bei dieser zu unterrichten gewesen wäre.
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/92

    Betriebsübergang -Adressat des Widerspruchs des Arbeitnehmers

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 449/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

  • LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 396/07

    Betriebsübergang

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

  • LAG München, 02.04.2008 - 9 Sa 651/07

    Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung

  • LAG München, 23.11.2006 - 3 Sa 644/06

    Betriebsübergang, Widerspruch

  • LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07

    Betriebsübergang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht