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   LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07   

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https://dejure.org/2007,12063
LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07 (https://dejure.org/2007,12063)
LAG München, Entscheidung vom 11.10.2007 - 4 Sa 394/07 (https://dejure.org/2007,12063)
LAG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 4 Sa 394/07 (https://dejure.org/2007,12063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmäßigkeit einer örtlichen Versetzung sowie einer gleichzeitig hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Änderungskündigung und einer späteren ordentlichen Beendigungskündigung; Wirksame Versetzung einer Arbeitnehmerin bzw. Telefonverkäuferin nach 14-jähriger ...

  • Judicialis

    GewO § 106; ; BGB § 315

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung eines Versetzungsvorbehalts durch Schriftverkehr im laufenden Arbeitsverhältnis - keine Konkretisierung des Arbeitsortes bei wirksam vereinbarter Versetzungsklausel - unwirksame Beendigungskündigung aufgrund sozialwidriger Interessenabwägung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07
    bb) Schon wegen des Briefwechsels der Parteien und der hierbei erfolgten Änderungen der Regelungen im Schreiben der Beklagten vom 30.06.1992 liegen, wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern eine Individualabrede (§ 305 b BGB) vor - ungeachtet dessen, dass nicht erkennbar wäre, weshalb der konkrete Versetzungsvorbehalt als AGB unwirksam sein sollte, etwa im Hinblick auf § 308 Ziff. 4. oder § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB (vgl. zu beiden näher BAG, U. v. 11.04.2006, 9 AZR 557/05, NZA 2006, S. 1149 f, dazu Dzida/Schramm, BB 2007, S. 1221 f), und unter notwendiger Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB).

    Gerade bei Fragen, die die Gestaltung des Betriebes betreffen, ist auch aus Sicht des Arbeitnehmers im Regelfall nicht anzunehmen, dass der Arbeitgeber sich selbst bei einer langjährigen gleichförmigen Handhabung für die Zukunft binden wolle (vgl. nur BAG, Ue. v. 07.12.2000 und v. 23.09.2004, AP Nr. 61 - III. 3. der Gründe - und AP Nr. 64 - III. der Gründe - zu § 611 BGB Direktionsrecht; U. v. 11.04.2006, aaO - auch in AP Nr. 17 zu § 307 BGB, hier unter A. I. 3. b der Gründe -, jeweils m. w. N.; siehe auch LAG Hamm, U. v. 08.03.2004, NZA-RR 2005, S. 462 f/463; LAG Hessen, U. v. 12.12.2002, NZA-RR 2003, S. 545).

    aa) Eine Leistungsbestimmung als Ausübung des Weisungsrechts entspricht billigem Ermessen, wenn, nach der Interessenlage der Parteien im maßgeblichen Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts, hierbei die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (ständ. Rspr. des BAG; vgl. zuletzt etwa U. v. 11.04.2006, aaO; U. v. 23.09.2004, aaO).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07
    Zwar entfällt die Notwendigkeit einer vorherigen, vergeblichen, Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten, außerordentlichen oder auch ordentlichen, Kündigung, wenn hierdurch eine Verhaltensänderung in Zukunft nicht erwartet werden konnte oder die Pflichtwidrigkeit derart schwerwiegend war, dass deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar und eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen waren (vgl. zuletzt etwa BAG, U. v. 12.01.2006, NZA 2006, S. 917 f - Rz. 55, m. w. N. -).
  • BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73

    Schichtführer in kommunalem Schlachthof - Meister - Arbeiter - Angestellter -

    Auszug aus LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07
    Eine Benachteiligung in diesem Sinn liegt nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, sich also seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, falls diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG, z. B. U. v. 23.02.2000, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; U. v. 12.06.2002, AP Nr. 8 zu § 612a BGB, jeweils m. w. N.), wobei zwischen Benachteiligung und der Rechtsausübung ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, letztere der tragende Grund, das wesentliche Motiv für die benachteiligenden Maßnahmen - nicht lediglich deren äußerer Anlass -, sein muss (BAG aaO; siehe auch U. v. 25.05.2004, AP Nr. 5 zu § 1b BetrAVG - III. der Gründe -).
  • LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04

    Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen

    Auszug aus LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07
    Gerade bei Fragen, die die Gestaltung des Betriebes betreffen, ist auch aus Sicht des Arbeitnehmers im Regelfall nicht anzunehmen, dass der Arbeitgeber sich selbst bei einer langjährigen gleichförmigen Handhabung für die Zukunft binden wolle (vgl. nur BAG, Ue. v. 07.12.2000 und v. 23.09.2004, AP Nr. 61 - III. 3. der Gründe - und AP Nr. 64 - III. der Gründe - zu § 611 BGB Direktionsrecht; U. v. 11.04.2006, aaO - auch in AP Nr. 17 zu § 307 BGB, hier unter A. I. 3. b der Gründe -, jeweils m. w. N.; siehe auch LAG Hamm, U. v. 08.03.2004, NZA-RR 2005, S. 462 f/463; LAG Hessen, U. v. 12.12.2002, NZA-RR 2003, S. 545).
  • LAG Hessen, 12.12.2002 - 5 Sa 688/02

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Berufung und Anschlussberufung im

    Auszug aus LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07
    Gerade bei Fragen, die die Gestaltung des Betriebes betreffen, ist auch aus Sicht des Arbeitnehmers im Regelfall nicht anzunehmen, dass der Arbeitgeber sich selbst bei einer langjährigen gleichförmigen Handhabung für die Zukunft binden wolle (vgl. nur BAG, Ue. v. 07.12.2000 und v. 23.09.2004, AP Nr. 61 - III. 3. der Gründe - und AP Nr. 64 - III. der Gründe - zu § 611 BGB Direktionsrecht; U. v. 11.04.2006, aaO - auch in AP Nr. 17 zu § 307 BGB, hier unter A. I. 3. b der Gründe -, jeweils m. w. N.; siehe auch LAG Hamm, U. v. 08.03.2004, NZA-RR 2005, S. 462 f/463; LAG Hessen, U. v. 12.12.2002, NZA-RR 2003, S. 545).
  • LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 825/08

    Erfolgsabhängige Vergütung - Prämienregelungen

    In dem über die Wirksamkeit der Versetzung und der Kündigungen geführten Rechtsstreit erkannte das Landesarbeitsgericht München, dass die Versetzung wirksam, die Kündigungen unwirksam seien (LAG München Urteil vom 11.10.2007 - 4 Sa 394/07 -).
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