Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 17.02.2003

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   OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02, 4 Ss 549/2002   

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OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02, 4 Ss 549/2002 (https://dejure.org/2002,10250)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.12.2002 - 4 Ss 549/02, 4 Ss 549/2002 (https://dejure.org/2002,10250)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 4 Ss 549/02, 4 Ss 549/2002 (https://dejure.org/2002,10250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügen des Verteidigers über eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht; Unabhängigkeit einer gesetzlichen Zustellungsvollmacht von einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des Verteidigers; Wirksamkeit einer an den Verteidiger bewirkten Zustellung; ...

  • Judicialis

    StPO § 37 Abs. 1; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; ZPO § 174

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 37 Abs. 1 § 145a Abs. 1; ZPO § 174

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung einer wirksamen Zustellung an den Verteidiger gem. § 145 a Abs. 1 StPO, dass sich zum Zeitpunkt der Zustellung eine Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Hamm OLGSt S. 15; Meyer-Goßner, StPO, 46. A., § 145 a Rn 8) und weder das schlichte Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung (BGHSt 41, 303; BayObLG VRS 84, 447; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237) noch die nachträgliche Vorlage einer Vollmacht sollen ausreichen (OLG Düsseldorf VRS 93, 169; OLG Schleswig StV 1990, 12).
  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 772/96

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an Verteidiger bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02
    Diese Vorschrift gibt dem Verteidiger unter den dort genannten Voraussetzungen eine gesetzliche Zustellungsvollmacht, die von einer daneben ebenfalls nach allgemeinen Regeln möglichen rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht unabhängig ist (BGH NStZ 1997, 293; BayObLG JR 1990, 36; Schnarr NStZ 1997, 15 ff; Julius in: Lemke/Julius/Krehl/Kurth/Rautenberg/Temming, StPO, § 145 a Rn 1; Meyer-Goßner, a.a.O. Rn 2).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00

    Nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung einer wirksamen Zustellung an den Verteidiger gem. § 145 a Abs. 1 StPO, dass sich zum Zeitpunkt der Zustellung eine Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Hamm OLGSt S. 15; Meyer-Goßner, StPO, 46. A., § 145 a Rn 8) und weder das schlichte Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung (BGHSt 41, 303; BayObLG VRS 84, 447; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237) noch die nachträgliche Vorlage einer Vollmacht sollen ausreichen (OLG Düsseldorf VRS 93, 169; OLG Schleswig StV 1990, 12).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.1996 - 3 Ss 11/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung einer wirksamen Zustellung an den Verteidiger gem. § 145 a Abs. 1 StPO, dass sich zum Zeitpunkt der Zustellung eine Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Hamm OLGSt S. 15; Meyer-Goßner, StPO, 46. A., § 145 a Rn 8) und weder das schlichte Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung (BGHSt 41, 303; BayObLG VRS 84, 447; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237) noch die nachträgliche Vorlage einer Vollmacht sollen ausreichen (OLG Düsseldorf VRS 93, 169; OLG Schleswig StV 1990, 12).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 5 Ss OWi 80/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung einer wirksamen Zustellung an den Verteidiger gem. § 145 a Abs. 1 StPO, dass sich zum Zeitpunkt der Zustellung eine Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Hamm OLGSt S. 15; Meyer-Goßner, StPO, 46. A., § 145 a Rn 8) und weder das schlichte Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung (BGHSt 41, 303; BayObLG VRS 84, 447; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237) noch die nachträgliche Vorlage einer Vollmacht sollen ausreichen (OLG Düsseldorf VRS 93, 169; OLG Schleswig StV 1990, 12).
  • BayObLG, 30.08.1988 - RReg. 2 St 183/88

    Wirksame Zustellung des Strafbefehls an den Zustellungsbevollmächtigten und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02
    Diese Vorschrift gibt dem Verteidiger unter den dort genannten Voraussetzungen eine gesetzliche Zustellungsvollmacht, die von einer daneben ebenfalls nach allgemeinen Regeln möglichen rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht unabhängig ist (BGH NStZ 1997, 293; BayObLG JR 1990, 36; Schnarr NStZ 1997, 15 ff; Julius in: Lemke/Julius/Krehl/Kurth/Rautenberg/Temming, StPO, § 145 a Rn 1; Meyer-Goßner, a.a.O. Rn 2).
  • BayObLG, 16.12.1992 - 1 ObOWi 339/92

    Doppelzustellung; Verteidiger; Zustellungszeitpunkt; Zustellung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung einer wirksamen Zustellung an den Verteidiger gem. § 145 a Abs. 1 StPO, dass sich zum Zeitpunkt der Zustellung eine Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Hamm OLGSt S. 15; Meyer-Goßner, StPO, 46. A., § 145 a Rn 8) und weder das schlichte Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung (BGHSt 41, 303; BayObLG VRS 84, 447; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237) noch die nachträgliche Vorlage einer Vollmacht sollen ausreichen (OLG Düsseldorf VRS 93, 169; OLG Schleswig StV 1990, 12).
  • OLG Schleswig, 25.10.1988 - 2 Ws 400/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung einer wirksamen Zustellung an den Verteidiger gem. § 145 a Abs. 1 StPO, dass sich zum Zeitpunkt der Zustellung eine Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Hamm OLGSt S. 15; Meyer-Goßner, StPO, 46. A., § 145 a Rn 8) und weder das schlichte Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung (BGHSt 41, 303; BayObLG VRS 84, 447; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237) noch die nachträgliche Vorlage einer Vollmacht sollen ausreichen (OLG Düsseldorf VRS 93, 169; OLG Schleswig StV 1990, 12).
  • OLG Bamberg, 02.02.2017 - 2 Ss OWi 23/17

    Wirksame Zustellung an rechtsgeschäftlich mandatierten Verteidiger

    Allerdings wird durch die Regelung zur gesetzlichen Zustellungsvollmacht in § 145a I StPO eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht für den Verteidiger als Vertreter für die Entgegennahme von Zustellungen nicht ausgeschlossen (OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.12.2002 - 4 Ss 549/02 = Justiz 2003, 300 = OLGSt StPO § 145a Nr. 3).
  • OLG Jena, 15.05.2006 - 1 Ss 99/06

    Zur Urteilszustellung an den Verteidiger bei Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen

    Diese Vorschrift gibt dem Verteidiger eine gesetzliche Zustellungsvollmacht, die von einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht unabhängig ist (OLG Stuttgart Justiz 2003, 300).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/2002   

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https://dejure.org/2003,29638
OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/2002 (https://dejure.org/2003,29638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.02.2003 - 4 Ss 549/2002 (https://dejure.org/2003,29638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 4 Ss 549/2002 (https://dejure.org/2003,29638)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die Wechseiwirkungstheorie auch auf das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Recht auf Ehre anzuwenden, somit das Recht auf Ehre bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit wiederum einschränkend zu behandeln (für viele: BVerfGE 61, 1; 75, 369; Lenckner, a.a.O., Rn. 15, m.w.N.).

    Das BVerfG begründet seine Rechtspre­chung damit, dass der Äußernde in diesen Fällen in erster Linie zur Bildung der öf­fentlichen Meinung beitragen wolle und die Berührung des Rechtskreises Dritter nur die unvermeidliche Folge, aber nicht eigentliches Ziel der Äußerung sei (BVerfGE 61, 1).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Hierzu gehört es nach der Rechtsprechung des BVerfG, dass die Gerichte bei mehr­deutigen Äußerungen andere - nicht strafbare - Auslegungsvadanten mit nachvoll­ziehbaren Gründen auszuschließen haben (st. Rspr. des BVerfG, BVerfG NJW 2002, 3315; BVerfGE 93, 266; je m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die Wechseiwirkungstheorie auch auf das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Recht auf Ehre anzuwenden, somit das Recht auf Ehre bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit wiederum einschränkend zu behandeln (für viele: BVerfGE 61, 1; 75, 369; Lenckner, a.a.O., Rn. 15, m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Grundsätzlich ist die Auslegung von Äußerungen und Erklärungen Sache des Tatge­richts (BGHST 21, 371).
  • BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 durch Verurteilung wegen Beleidigung ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Hierzu gehört es nach der Rechtsprechung des BVerfG, dass die Gerichte bei mehr­deutigen Äußerungen andere - nicht strafbare - Auslegungsvadanten mit nachvoll­ziehbaren Gründen auszuschließen haben (st. Rspr. des BVerfG, BVerfG NJW 2002, 3315; BVerfGE 93, 266; je m.w.N.).
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