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   OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ss 792/00   

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https://dejure.org/2000,10139
OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ss 792/00 (https://dejure.org/2000,10139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.11.2000 - 4 Ss 792/00 (https://dejure.org/2000,10139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. November 2000 - 4 Ss 792/00 (https://dejure.org/2000,10139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung, Begriff der genügenden Entschuldigung, Ausbleiben im Hauptverhandlungstermin wegen Erkrankung, ärztliches Attest

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genügende Entschuldigung; Betrug; Freiheitsstrafe; Teilnahme am Verhandlungstermin; Ärztliches Attest

  • Judicialis

    StPO § 329; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329, § 267
    Berufungsverwerfung; Begriff der genügenden Entschuldigung; Ausbleiben im Hauptverhandlungstermin wegen Erkrankung; ärztliches Attest

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ss 792/00
    Für die Beantwortung der Frage, ob das Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung genügend entschuldigt ist, kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist (vgl. BGHSt 17, 391 (396); KG, JR 1978, 36; OLG Köln, NJW 1982, 2617).
  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ss 792/00
    In aller Regel bildet ein ärztliches Attest, das für den Tag einer Gerichtsverhandlung ausgestellt ist und dem Angeklagten aus Gesundheitsgründen die Fähigkeit, den Termin wahrzunehmen, abspricht, eine genügende Entschuldigung (vgl. OLG Bremen, MDR 1955, 184; OLG Hamm, JMBl. NW 1973, 254).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ss 792/00
    Es genügt vielmehr, dass eine beim Vorhandensein von Anhaltspunkten von Amts wegen vorzunehmende Prüfung ergibt, dass das Fernbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt ist (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 331; OLG Köln, VRS 71, 371, 372; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 329 Rdnr. 18 b jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.06.1986 - Ss 723/85

    Ausbleiben des Angeklagten; Verwerfung der Berufung; Berufungsverwerfung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ss 792/00
    Es genügt vielmehr, dass eine beim Vorhandensein von Anhaltspunkten von Amts wegen vorzunehmende Prüfung ergibt, dass das Fernbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt ist (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 331; OLG Köln, VRS 71, 371, 372; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 329 Rdnr. 18 b jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.04.1982 - 1 Ss 987/81
    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ss 792/00
    Für die Beantwortung der Frage, ob das Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung genügend entschuldigt ist, kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist (vgl. BGHSt 17, 391 (396); KG, JR 1978, 36; OLG Köln, NJW 1982, 2617).
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