Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
StVG § 25
Fahrverbot, Beschränkung des Fahrverbots, Ausnahme vom Fahrverbot, Ausnahme von Kundenfahrten, Ausnahme für Firmenfahrzeuge, Fahrzeuge einer bestimmten Art, bestimmte Art - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Von einem Fahrverbot ausnehmbare Fahrzeugart im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG); Gruppe von Kraftfahrzeugen mit einem bestimmten sich auf die Bauart des Kraftfahrzeuges ausgewirkenden Verwendungszwecks
- verkehrsrechtsforum.de
Beschränkung des Fahrverbotes
- Judicialis
- rewis.io
- RA Kotz
Fahrverbot - bestimmte Fahrzeugarten hiervon ausnehmen - Verwendungszweck
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 25; StGB § 69; StGB § 69a
Fahrverbot; Absehen; Fahrzeugart; Beschränkung; Begriff der Fahrzeugart - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fahrverbot - Beschränkung des Fahrverbots auf eine bestimmte Fahrzeugart
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fahrverbot - Beschränkung des Fahrverbots auf eine bestimmte Fahrzeugart
Verfahrensgang
- AG Menden - 8 OWi 190/05
- OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Brandenburg, 19.11.1998 - 1 Ss OWi 66 B/98
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen …
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06
Jedoch muss es sich bei der von einem Fahrverbot ausgenommenen Fahrzeug"art" um eine Gruppe von Kraftfahrzeugen mit einem bestimmten Verwendungszweck handeln, der sich auf die Bauart des Kraftfahrzeuges ausgewirkt hat (zu vgl. VRS 96, 233-236 m.w.N.).Zwar kann auch nach Abwägung aller Umstände - bei der grundsätzlichen Verhängung eines Fahrverbots - eine einschränkende Bemessung der angeordneten Rechtsfolge angezeigt sein, wenn ein eingeschränktes Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme ausreicht und andererseits unbeschränktes Fahrverbot eine unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen mit sich bringen würde (zu vgl. VRS 96, 233 - 236).
- KG, 22.08.2001 - 3 Ws (B) 348/01
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06
Dies bedeutet, dass nur dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich vom Regelfall abweicht, dass er als Ausnahme zu werten ist, die Anwendung der Regelbeispielstechnik des Bußgeldkatalogs unangemessen sein kann (KG Berlin, Beschluss vom 22.08.2001 - 3 Ws (B) 348/01).Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch insoweit enge Grenzen gesetzt und die Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (Senatsbeschlüsse vom 07.05.1998 - 4 Ss OWi 426/98 - und vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 - KG Berlin, Beschluss vom 22.08.2001 - 3 Ws (B) 348/01).
- OLG Saarbrücken, 16.10.1969 - Ss 47/69
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06
Hieraus folgt, dass auch die Ausnahme im Sinne von § 69 a Abs. 2 StGB nach Zweck und Bauart der ausgenommenen Fahrzeuge zu bemessen ist (vgl. OLG Hamm NJW 1971, 1193; OLG Saarbrücken NJW 1970, 1052; VRS 43, 22; OLG Frankfurt VM 77, 30; BayObLG … - OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss OWi 187/94
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06
Doch auch in diesem Fall muss der Tatrichter eine dahingehende Entscheidung so mit tatsächlichen Feststellungen belegen, dass dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung möglich ist (zu vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1994, 407; 1996, 247). - OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03
Fahrverbot, Regelfahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Entscheidung, …
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06
Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch insoweit enge Grenzen gesetzt und die Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (Senatsbeschlüsse vom 07.05.1998 - 4 Ss OWi 426/98 - und vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 - KG Berlin, Beschluss vom 22.08.2001 - 3 Ws (B) 348/01).