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   OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03   

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https://dejure.org/2003,8509
OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 (https://dejure.org/2003,8509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 (https://dejure.org/2003,8509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 4 Ss OWi 73/03 (https://dejure.org/2003,8509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Regelfahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Entscheidung, Anforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde ; Absehen vom Fahrverbot; Anforderungen an die Begründung der Entscheidung; Beurteilungsspielraum des Tatrichters; Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten ; Härten ganz außergewöhnlicher Art; Drohender ...

  • Judicialis

    StPO § 267; ; BKatVO § 2; ; StVG § 25 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; BKatVO § 2; StVG § 25a
    Fahrverbot, Regelfahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Entscheidung, Anforderungen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäss von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288).
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03
    Die Entscheidung über das Absehen von dem Regelfahrverbot ist zudem eingehend zu begründen und durch ausreichende Tatsachen zu belegen (BGH MDR 1992, 278; OLG Hamm NZV 1996, 118).
  • OLG Hamm, 12.10.1995 - 4 Ss OWi 874/95
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03
    Die Entscheidung über das Absehen von dem Regelfahrverbot ist zudem eingehend zu begründen und durch ausreichende Tatsachen zu belegen (BGH MDR 1992, 278; OLG Hamm NZV 1996, 118).
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (OLG Hamm DAR 1996, 325 und VRS 90, 210).
  • OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (OLG Hamm DAR 1996, 325 und VRS 90, 210).
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 3 Ss OWi 86/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung;

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein - uneingeschränktes - Fahrverbot (Senat, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 OLG Hamm - vgl. auch OLG Hamm, VRS 90, 210, 212; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366 f.; OLG Hamm, 4. Senat, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 OLG Hamm - und vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 OLG Hamm -).

    Der Amtsrichter hat vielmehr die Angabe des Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und darzulegen, aus welchen Gründen er diese für glaubhaft erachtet (OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 OLG Hamm - und Beschluss vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 OLG Hamm -).

  • OLG Hamm, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 799/05

    Fahrverbot; Absehen; Angemessenheit; berufliche Gründe, Anforderungen an die

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein - uneingeschränktes - Fahrverbot (Senat, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 OLG Hamm - vgl. auch OLG Hamm, VRS 90, 210, 212; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366 f.; OLG Hamm, 4. Senat, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 OLG Hamm - und vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 OLG Hamm -).

    Der Amtsrichter hat vielmehr die Angabe des Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und darzulegen, aus welchen Gründen er diese für glaubhaft erachtet (OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 OLG Hamm - und Beschluss vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 OLG Hamm -).

  • OLG Hamm, 20.05.2005 - 2 Ss OWi 108/05

    Fahrverbot; Absehen; begründung der Entscheidung; Taxifahrer

    Der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist vielmehr durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalles oder Regelfalles, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 18. Februar 2003 in 4 SsOWi 73/03 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06

    Fahrverbot; Absehen; Fahrzeugart; Beschränkung; Begriff der Fahrzeugart

    Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch insoweit enge Grenzen gesetzt und die Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (Senatsbeschlüsse vom 07.05.1998 - 4 Ss OWi 426/98 - und vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 - KG Berlin, Beschluss vom 22.08.2001 - 3 Ws (B) 348/01).
  • OLG Hamm, 02.12.2003 - 4 Ss OWi 719/03

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Aushilfsfahrer; Voreintragungen

    Da in jüngerer Vergangenheit bereits in einer Mehrzahl vergleichbarer Fälle Urteile des Amtsgerichts Meschede auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben werden mussten (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.10.2003 - 4 Ss OWi 697/03, 23.09.2003 - 4 Ss OWi 630/03, 12.08.2003 - 4 Ss OWi 525/03, 22.07.2003 - 4 Ss OWi 502/03, 24.06.2003 - 4 Ss OWi 415/03, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 und 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03) hat der Senat nunmehr Veranlassung gesehen, von der gemäß § 79 Abs. 6 OWiG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Sache an ein anderes Amtsgericht, und zwar an das Amtsgericht Brilon, zurückzuverweisen.
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 3 Ss OWi 429/07

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Augenblicksversagen

    Der Amtsrichter hat vielmehr die Angaben des Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und darzulegen, aus welchen Gründen er diese für glaubhaft erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2006 - 3 SsOWi 86/06 - OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 18.02.2003 - 4 SsOWi 73/03 und vom 06.02.2003 - 4 SsOWi 75/03).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 RBs 242/12

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regelfahrverbot

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein - uneingeschränktes - Fahrverbot (OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 - OLG Hamm VRS 90, 210, 212; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366 f.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 -, vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 -, vom 06.03.2006 - 3 Ss OWi 86/06 - und vom 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10 -).
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