Rechtsprechung
BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorlage einer Rechtsfrage an den Bundesgerichtshof durch ein Oberlandesgericht bei beabsichtigter Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts - Unterschiedliche Auffassungen bei der Bewertung der tatsächlichen Voraussetzungen des unerlaubten ...
- vdai.de
Die Einordnung eines Spieles als Glücksspiels setzt einen nicht ganz unbeträchtlichen Einsatz des Spielers voraus; unter Einsatz fällt jede Leistung, die erbracht wird in der Hoffnung, im Falle des "Gewinnens" eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten, und in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB §§ 284, 284 a, 286
Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 171
- NJW 1987, 851
- MDR 1987, 154
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (18)
- OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71
Strafrechtliche Würdigung einer Beihilfe zur unbefugten Veranstaltung einer …
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1972, 1963), das sich mit einer als "Amerikanisches Roulette" bezeichneten Kettenbriefaktion zu befassen hatte, hat sich insoweit zu Unrecht auf einen grundlegenden Unterschied der von ihm gegenüber der vom Oberlandesgericht Stuttgart beurteilten "reinen" Kettenbriefaktion berufen: Denn unabhängig davon, ob die Zahlung an die neuen Mitspieler durch Überwachung "gesichert" wurde oder nicht, war auch diese Aktion nach demselben System aufgebaut, daß nämlich an eine - danach von der Liste zu streichende - Person gezahlt und die durch Hinzufügung des Namens des Zahlenden veränderte Liste an mehrere andere zu werbende Personen weitergegeben wurde.Die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung nimmt dies ebenfalls an (vgl. OLG Braunschweig NJW 1954, 1777, 1778 [OLG Braunschweig 10.09.1954 - Ss 128/54]; OLG Stuttgart NJW 1964, 365, 366 [OLG Stuttgart 08.11.1963 - 2 Ss 618/63]; OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963 [OLG Karlsruhe 16.12.1971 - 1 Ss 243/71] "der dem Spiel typische Einsatz").
Wenn das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1972, 1963) demgegenüber darauf abstellen will, daß in der Zahlung an frühere Mitspieler der Einsatz zu sehen sei, der der Gewinnausschüttung an diese diene, so vernachlässigt es damit den für die Annahme eines Glücksspiel-Einsatzes notwendigen Zusammenhang zwischen Aufwendung eines Vermögenswertes und dessen Gewinn oder Verlust: Ein Spiel, bei dem ein Mitspieler nur an vor ihm eingetretene Mitspieler zahlt, von diesen jedoch nichts erhält, vielmehr hofft, möglicherweise nach ihm eintretende Mitspieler würden an ihn zahlen, ist mit dem vom Gesetzgeber vorausgesetzten Begriff des Glücksspiels nicht in Übereinstimmung zu bringen.
Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 2. Februar 1977 - II R 11/74 in Bundessteuerblatt 1977 - Teil II S. 495) hat das Vorliegen einer Lotterie bei einer Kettenbriefaktion ausgeschlossen, da es an dem "steuerrechtlich wie strafrechtlich" erforderlichen "bestimmten Plan" fehle; er hat ausdrücklich (…aaO S. 497) erklärt, daß er der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in NJW 1972, 1963 nicht zu folgen vermöge.
- BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Die Rechtsprechung hat das Glücksspiel gegenüber dem Geschicklichkeitsspiel dahin abgegrenzt, daß darunter ein Spiel zu verstehen sei, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt (BGHSt 2, 274, 276; 11, 209).Von einem "Einsatz" ist ersichtlich auch die Entscheidung BGHSt 11, 209, 210 trotz des dort geäußerten Zweifels, ob der Begriff des Glücksspiels unbedingt einen Einsatz erfordere, ausgegangen, indem sie jedenfalls einen verdeckten Einsatz bejaht hat.
- OLG Köln, 19.02.1957 - Ss 417/56
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Ob dabei für den Begriff des Glücksspiels vorauszusetzen ist, daß der vom Spieler geleistete Einsatz bei ungünstigem Ausgang zu einem Vermögensverlust führen muß (verneinend: RGSt 45, 424, 425 f; 64, 355, 360, bejahend: OLG Köln NJW 1957, 721 [OLG Köln 19.02.1957 - Ss 417/56]; OLG Hamm JMB1NRW 1957, 250;… Samson in SK, § 284 StGB Rdn. 5), kann dahingestellt bleiben.
- RG, 13.10.1930 - III 209/30
1. Kann wegen gewerbsmäßigen Glückspiels auch bestraft werden, wer -- ohne selbst …
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Ob dabei für den Begriff des Glücksspiels vorauszusetzen ist, daß der vom Spieler geleistete Einsatz bei ungünstigem Ausgang zu einem Vermögensverlust führen muß (verneinend: RGSt 45, 424, 425 f; 64, 355, 360, bejahend: OLG Köln NJW 1957, 721 [OLG Köln 19.02.1957 - Ss 417/56]; OLG Hamm JMB1NRW 1957, 250;… Samson in SK, § 284 StGB Rdn. 5), kann dahingestellt bleiben. - RG, 16.02.1912 - V 985/11
1. Gehört es zum Begriffe des Spielens im Sinne von § 284 St.G.B.'s, daß jeder …
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Ob dabei für den Begriff des Glücksspiels vorauszusetzen ist, daß der vom Spieler geleistete Einsatz bei ungünstigem Ausgang zu einem Vermögensverlust führen muß (verneinend: RGSt 45, 424, 425 f; 64, 355, 360, bejahend: OLG Köln NJW 1957, 721 [OLG Köln 19.02.1957 - Ss 417/56]; OLG Hamm JMB1NRW 1957, 250;… Samson in SK, § 284 StGB Rdn. 5), kann dahingestellt bleiben. - BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der …
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Eine solche Auslegung würde den Begriff des Glücksspiels in dieser Vorschrift so unbestimmt machen, daß § 284 StGB mit dem aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Bestimmtheitsgebot unvereinbar wäre; dieses Gebot verlangt, daß jedermann vorhersehen kann, welches Handeln mit welcher Strafe bedroht ist, um sein Verhalten entsprechend einrichten zu können (BGHSt 23, 167, 171; 28, 312, 313 je m. w. Nachw.;… vgl. auch Tröndle in LK, 10. Aufl. § 1 StGB Rdn. 12 ff;… Eser in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 1 StGB Rdn. 20 ff). - BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Auch der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, daß die eine besondere Art des Glücksspiels darstellenden Lotterie oder Ausspielung nach § 286 StGB einen Einsatz erfordert (BGHSt 3, 99, 103;… BGH GA 1978, 332, 334;… vgl. dazu Dreher/ Tröndle, 42. Aufl. § 286 StGB Rdn. 5;… Lackner, 16. Aufl. § 286 StGB Anm. 1 b;… Eser in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 286 StGB Rdn. 4). - BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51
Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit …
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Die Rechtsprechung hat das Glücksspiel gegenüber dem Geschicklichkeitsspiel dahin abgegrenzt, daß darunter ein Spiel zu verstehen sei, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt (BGHSt 2, 274, 276; 11, 209). - BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59
mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug …
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Damit sind die Voraussetzungen einer Vorlegung gegeben (BGHSt 13, 241, 243; 16, 343, 345). - BGH, 30.09.1976 - 4 StR 683/75
Verfolgbarkeit einer auf dem Gebiet der DDR begangenen straßenverkehrsrechtlichen …
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Diese Entscheidungen sind nämlich durch die gesetzliche Neuregelung in § 6 c UWG (Art. 4 Nr. 1 des 2. WiKG - BGBl. 1986 I S. 726) überholt, so daß es - unabhängig von der Frage, ob die hier vertretene Ansicht von der dortigen Auffassung abweicht - schon deswegen einer Anrufung des Großen Senats für Strafsachen nach § 136 Abs. 1 GVG nicht bedarf (BGHSt 21, 125, 130; 27, 5, 10). - BGH, 18.11.1969 - 1 StR 361/69
- BFH, 02.02.1977 - II R 11/74
Kettenbriefaktion - Gewinner - Geltendmachung eines Gewinnanspruchs - …
- BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51
Rechtsmittel
- BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51
Rechtsmittel
- BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66
Ausländerpolizeiverordnung als vorkonstitutionelles Recht - Geltung des …
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 195/61
- OLG Braunschweig, 10.09.1954 - Ss 128/54
- RG, 04.03.1921 - II 854/20
Ist zu einer Lotterie oder einer Ausspielung nach § 286 StGB. ein auf dem …
- BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88
Begriff des Führens eines Fahrzeugs
Eine andere Beurteilung würde von der erlaubten Auslegung des Gesetzes zu einer verbotenen Analogie zu Lasten des Täters führen (vgl. BGHSt 34, 171, 178) [BGH 29.09.1986 - 4 StR 148/86]. - BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht …
b) Um Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB annehmen zu können, bedarf es zudem eines nicht unerheblichen Einsatzes eines Vermögenswertes (BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86, BGHSt 34, 171, 176 f. mwN; BayObLG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 St RR 296/2002, JR 2003, 386, 387;… BeckOK StGB/Feilcke/Hollering, 34. Edition, § 284 Rn. 11;… Satzger/Schluckebier/Widmaier/Rosenau, StGB, 3. Aufl., § 284 Rn. 6; Wohlers, JR 2003, 388). - BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12
Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret; …
Von einem Glücksspieleinsatz kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn zwischen Aufwendung eines Vermögenswerts und dessen Gewinn oder Verlust ein notwendiger Zusammenhang besteht (BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 m.w.N.).
- BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12
Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; notwendiger …
Unter "Einsatz" fällt jede Leistung, die erbracht wird in der Hoffnung, im Falle des "Gewinnens" eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten, und in der Befürchtung, dass sie im Falle des "Verlierens" dem Gegenspieler oder dem Veranstalter anheimfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 ).Zwischen der Aufwendung des Vermögenswertes durch den Spieler und dessen Gewinn oder Verlust muss ein notwendiger Zusammenhang bestehen (BGH, Urteil vom 29. September 1986 a.a.O. S. 177).
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558
Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig
Es ist zwar anerkannt, dass Glücksspiele ohne oder mit einem sehr geringen Einsatz nach dem Sinn und Zweck des § 284 Abs. 1 StGB nicht strafrechtlich verfolgt werden und als sozial übliche Unterhaltungsspiele straffrei veranstaltet werden können (vgl. BGH vom 29.9.1986 BGHSt 34, 171 - Kettenbrief; BVerwG vom 26.6.1979 BVerwGE 58, 162 - Tanzveranstaltung). - BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des …
Sie kann daher nicht unbeantwortet bleiben und ist ebenfalls Gegenstand der Vorlage (vgl. BGHSt 32, 115, 119, 127; 34, 171, 175). - OLG München, 28.07.2009 - 5St RR 132/09
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Abgrenzung eines …
Den Begriff des Glückspiels definiert das StGB nicht, weil der Gesetzgeber "von einer typischen, allgemein bekannten und daher nicht umschreibungspflichtigen Erscheinung des täglichen Lebens" ausgegangen ist (BGHSt 34, 171, 175).Der Bundesgerichtshof hat die Definition wegen der begriffsnotwendigen Teilnahme an einer Gewinnchance noch dahin ergänzt, dass der Spieler einen nicht ganz unbeträchtlichen Einsatz tätigt in der Hoffnung, im Falle des Gewinnens eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten, und in der Befürchtung, dass sie im Fall des Verlierens dem Gegenspieler oder Veranstalter anheimfällt (BGHSt 34, 171, 175 ff.; ebenso OLG Celle NJW 1996, 2660; BayObLGSt 1990, 26, 30 = NJW 1990, 1862).
In diesem Sinne ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 34, 171, 177) zu verstehen, wenn auf den "notwendigen Zusammenhang zwischen Aufwendung eines Vermögenswertes und dessen Gewinn oder Verlust" abgestellt wird.
Ein Einsatz liegt aber dann nicht vor, wenn dem Spieler durch die von ihm aufgewendeten vermögenswerten Leistungen nicht die Chance verschafft wird zu gewinnen, sondern lediglich eine weitere Teilnahmeberechtigung verbunden mit der Möglichkeit, sich in Zukunft eine Gewinnchance zu verschaffen (so BGHSt 34, 171, 177 in Abgrenzung zu BGHSt 11, 109).
Sie sind also nur eine Vorstufe zur Chance, sich die ausgelobten Sachpreise zu verschaffen (vgl. BGHSt 34, 171, 177).
- BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13
Entgelt; Erwerb einer Gewinnchance; Gewinnchance; Glücksspiel; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 16. Oktober 2013 (…a.a.O. "Super-Manager-Spiel") und vom 22. Januar 2014 (BVerwG 8 C 26.12 - juris - "Poker-Turnier") bereits entschieden, dass sich jedenfalls das Tatbestandsmerkmal des "Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance" gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem des "Einsatzes" für ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB insoweit deckt, als verlangt wird, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 ). - VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
Bundesligamanagerspiel kein öffentliches Glücksspiel; Entgeltbegriff im …
Er wird vom Bundesgerichtshof von einem "in jedem Fall verlorenen Betrag" abgegrenzt, der mit dem eigentlichen Spiel nichts zu tun hat, sondern lediglich die Mitspielberechtigung gewährt (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.1986 - 4 StR 148/86 -, BGHSt 34, 171, 177;… Fischer, StGB, 59. Aufl., § 284 RdNr. 5 f.;… Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 284 RdNr. 6; Duesberg, JA 2008, 270). - BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig
Dieses Gericht hat - ebensowenig wie der Bundesgerichtshof BGHSt 34, 171 [BGH 29.09.1986 - 4 StR 148/86] - die Sittenwidrigkeit derartiger Schneeballsysteme, sondern lediglich die Strafbarkeit einer bestimmten Kettenbriefaktion verneint. - VG Ansbach, 19.07.2012 - AN 4 K 11.02346
Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glückspiels über Internet
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 4 B 606/08
Pokerverbot: Behörde muss erneut prüfen
- VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10
Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2024 - 13 B 1047/22
Glücksspielrechtlicher Entgeltbegriff Erheblichkeitsschwelle Gleichlauf mit dem …
- VGH Bayern, 25.08.2011 - 10 BV 10.1176
Sportwetten als sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind unzulässig
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 1 S 203.08
Poker als Glücksspiel
- LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07
Pokerturnier ist kein vebotenes Glücksspiel iSd StGB!
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13
Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit; …
- VG München, 03.03.2010 - M 22 K 09.4793
Internet-Sportwetten mit 50 Cent Speileinsatz unerlaubtes Glücksspiel
- BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der …
- VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 4 S 09.01848
Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet; Glücksspielbegriff des § 3 …
- OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95
Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem …
- OLG Köln, 09.03.2005 - 6 U 197/04
UWG -Recht - "Zinsbonus Volltreffer"; Abhängigkeit des Zinssatzes vom …
- VG Trier, 03.02.2009 - 1 K 592/08
Pokerturniere
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 159/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen …
- OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07
Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer …
- OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 218/01
Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet
- OLG Düsseldorf, 23.09.2003 - 20 U 39/03
0190-Telefon-Gewinnspiel wettbewerbswidrig
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 6 B 10778/08
Pokerturnier als unerlaubtes Glücksspiel
- OLG München, 06.04.1993 - 31 U 6198/92
Wettbewerbsrechtliche Aspekte beim Gewinnspiel "Euro-Game"
- VGH Bayern, 13.04.2010 - 10 CS 10.453
Das Online-Bundesligaspiel "Super-Manager" darf als öffentliches Glücksspiel …
- OLG Hamm, 17.01.2006 - 4 U 118/05
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer Aktion "Jeder 100. Einkauf gratis"
- AG Deggendorf, 04.09.2008 - Ds 9 Js 1350/07
Unerlaubtes Glücksspiel: Pokerspiel in der Variante Texas Hold'em
- VG Münster, 03.04.2008 - 9 L 13/08
Verbot von Pokerturnieren bestätigt
- VG Düsseldorf, 20.04.2010 - 27 L 1529/09
Stopp des Internet-Glücksspiels "Super-Manager" von Bild.de - Gewinner werden …
- BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 296/02
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Regeländerung bei …
- VG München, 31.01.2005 - M 22 S 04.4298
Vermittlung von Sportwetten illegal
- FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15
Rücknahme von Flaschen und Verpackungen gegen Ausgabe von Losen als Lotterie
- BayObLG, 14.08.1997 - 3 ObOWi 72/97
Arbeitgeberbegriff in Regelungen über Prüfungsrechte der Bundesanstalt für Arbeit
- OLG Rostock, 31.03.1998 - I Ws 9/97
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 1 S 2340/88
Vereinsverbot bei Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele
- VG Cottbus, 03.11.2006 - 2 L 386/06
Kein unerlaubtes Glücksspiel bei 15 EUR Startgeld für Poker-Tunier
- AG Wuppertal, 03.02.2005 - 35 C 430/04
- LG Rostock, 05.09.1996 - III Qs 177/96
- LG Trier, 16.11.1989 - 2 S 3/89
Schutzbedürftiges Leistungsangebot von wirtschaftlichem oder gesellschaftlichem …