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   BGH, 20.05.2003 - 4 StR 152/03   

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BGH, 20.05.2003 - 4 StR 152/03 (https://dejure.org/2003,6262)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2003 - 4 StR 152/03 (https://dejure.org/2003,6262)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 4 StR 152/03 (https://dejure.org/2003,6262)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 296
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2002 - 4 StR 529/01

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Entbehrlichkeit

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 4 StR 152/03
    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. hierzu BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1, 2; BGH StV 2002, 416) und führt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe.
  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 4 StR 152/03
    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. hierzu BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1, 2; BGH StV 2002, 416) und führt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe.
  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 549/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 4 StR 152/03
    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. hierzu BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1, 2; BGH StV 2002, 416) und führt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe.
  • AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16

    Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin

    Es muss eine Gewissheit oder an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Erfolg bei Vornahme der unterlassenen Handlung nicht wesentlich später oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten wäre (RGSt 75 50, 326, BGH NJW 1990, 2565; 2000, 2757, NStZ 2004, 296; 2007, 469; 2010, 408, NStZ-RR 2004, 45, OLG Hamm NJW 59, 1551).
  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Mit anderen Worten muss Gewissheit oder eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit, der Erfolg wäre wesentlich später oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten, gegeben sein (BGH NStZ 04, 296).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 108/22

    Bemessung der Jugendstrafe (zwingende Berücksichtigung des Erziehungsgedanken);

    Bereits wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist auch der Strafausspruch aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 5 StR 111/17 Rn. 3; vom 25. November 2014 aaO Rn. 4; vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12 Rn. 2 und vom 20. Mai 2003 - 4 StR 152/03 Rn. 3).
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