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   BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99   

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https://dejure.org/1999,3702
BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99 (https://dejure.org/1999,3702)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1999 - 4 StR 153/99 (https://dejure.org/1999,3702)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 4 StR 153/99 (https://dejure.org/1999,3702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB;
    Mittäterschaft; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 428
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99
    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist - wie auch sonst (BGH NStZ 1984, 413) - maßgebend, weicher Art der Tatbeitrag ist und mit weicher Willensrichtung er geleistet wird (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36, 39).

    Mittäterschaft kommt vor allem in Betracht, wenn der Beteiligte in der Rolle eines gleichberechtigten Partners mitgewirkt hat und er Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich (mit-)bestimmen will (vgl. BGHSt 34.124.125: BGH NStZ 1984.413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39).

  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99
    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist - wie auch sonst (BGH NStZ 1984, 413) - maßgebend, weicher Art der Tatbeitrag ist und mit weicher Willensrichtung er geleistet wird (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36, 39).

    daß der Angeklagte sich für seine Tätigkeiten einen finanziellen Vorteil versprach, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1984 413, 414: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 24, 36).

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99
    Bereits hieran fehlt es nach den Feststellungen im Fall 2 der Urteilsgründe, so daß der Angeklagte insoweit nur der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist (vgl. BGHSt 34, 124, 125 f.).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99
    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist - wie auch sonst (BGH NStZ 1984, 413) - maßgebend, weicher Art der Tatbeitrag ist und mit weicher Willensrichtung er geleistet wird (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36, 39).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99
    Der Schuldspruch wegen (tateinheitlich begangener) täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln steht dem nicht entgegen (vgl. BGHSt 38.315, 319; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12. BGH, Urteil vom 3. Februar 1999 - 2 StR 506/98).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 44/94

    Handeltreiben - Eigennützigkeit - Vorteilsstreben - Materieller Vorteil

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99
    Ein immaterieller Vorteil kommt nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 41 1).
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88

    Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99
    Der Schuldspruch wegen (tateinheitlich begangener) täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln steht dem nicht entgegen (vgl. BGHSt 38.315, 319; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12. BGH, Urteil vom 3. Februar 1999 - 2 StR 506/98).
  • BGH, 30.10.1990 - 2 StR 477/90

    Betäubungsmittel - Tatherrschaft - Täterschaftliches Handeltreiben - Beihilfe -

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99
    daß der Angeklagte sich für seine Tätigkeiten einen finanziellen Vorteil versprach, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1984 413, 414: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 24, 36).
  • OLG Hamburg, 26.07.2000 - 2 Ss 23/00

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Mangelhafte Feststellungen zur

    Eigennützig ist eine Tätigkeit nur dann, wenn der Täter vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, der ihn materiell oder immateriell besser stellt (BGH StV 1999, 428, 429).
  • OLG Hamburg, 26.07.2000 - II-27/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

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  • BayObLG, 26.09.2000 - 4St RR 116/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch,

    Die Erfüllung des Tatbestands erfordert lediglich eigennützige Bemühungen, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH StV 1999, 428 ).
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