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   BGH, 04.06.1996 - 4 StR 250/96   

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https://dejure.org/1996,4918
BGH, 04.06.1996 - 4 StR 250/96 (https://dejure.org/1996,4918)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1996 - 4 StR 250/96 (https://dejure.org/1996,4918)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 4 StR 250/96 (https://dejure.org/1996,4918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einlegen der Revision, wenn zuvor auf Rechtsmittel verzichtet wurde - Beweiskraft des Protokollvermerks über den Rechtsmittelverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 274, § 302

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 250/96
    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (BGHSt 18, 257, 258; BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).

    Der Wirksamkeit des Verzichts steht nicht entgegen, daß eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war; auf diese kann - ebenso wie auf das Rechtsmittel selbst - verzichtet werden (BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).

    Der wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).

  • BGH, 08.06.1995 - 4 StR 278/95

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverichts und dessen Folgen - Wirksamkeit des

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 250/96
    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (BGHSt 18, 257, 258; BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).

    Der Wirksamkeit des Verzichts steht nicht entgegen, daß eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war; auf diese kann - ebenso wie auf das Rechtsmittel selbst - verzichtet werden (BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).

    Der wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 250/96
    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (BGHSt 18, 257, 258; BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).
  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 250/96
    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (BGHSt 18, 257, 258; BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).
  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf

    Für die Rechtswirksamkeit des Verzichts ist es hingegen ohne Belang, ob der Angeklagte aufgrund des Rates seines Verteidigers nach dessen Rücksprache mit dem Vorsitzenden ein - wie er behauptet - falsches Geständnis abgelegt hat (BGH, Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96; vgl. auch BGH NStZ-RR 1997, 173, 174).
  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 387/97

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach zuvor erklärtem Rechtsmittelverzicht -

    Das ist jedoch unschädlich, weil dieser Vermerk einerseits Beweisanzeichen dafür ist, daß der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96 m.w.N.), andererseits der Angeklagte nicht in Abrede stellt, die Erklärung abgegeben zu haben.

    Der wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96).

  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98

    Voraussetzungen des Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit

    Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 470/98

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit bei einer

    Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96).
  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 342/98

    Zulässigkeit einer Revision gegen eine Anordnung im Sicherungsverfahren

    Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96).
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