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   BGH, 16.06.1998 - 4 StR 255/98   

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https://dejure.org/1998,7232
BGH, 16.06.1998 - 4 StR 255/98 (https://dejure.org/1998,7232)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1998 - 4 StR 255/98 (https://dejure.org/1998,7232)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 (https://dejure.org/1998,7232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer Scheinwaffe - Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs - Aufhebung einer Einziehunganordnung aufgrund des Vorrangs des Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98

    Spielzeugpistolen und Schußwaffenattrappen als Werkzeuge oder Mittel i.S.d. § 250

    Auszug aus BGH, 16.06.1998 - 4 StR 255/98
    Zwar erfüllt das Verhalten des Angeklagten, soweit es sich auf die Verwendung einer Scheinwaffe bezieht, den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. (vgl. BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98), der bei einer Strafdrohung von Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren im Verhältnis zum alten Recht das mildere Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB darstellt.
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Es gilt insoweit nichts anderes als für andere vom Bundesgerichtshof als "gefährlich" angesehene Werkzeuge (vgl. etwa BGH StV 1999, 91 (Holzknüppel); NStZ-RR 1999, 355 (Besenstiel); NStZ 1999, 174 (Hund); NStZ 2000, 530 (Kraftfahrzeug); NStZ 2002, 86 (Zigarette); Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 (Schranktür); vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/02 (Kugelschreiber); vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 (Injektionsspritze); vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 (Winkeleisen)).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    Der 4. Strafsenat hat einen Besenstiel, der als Drohmittel zur Herausgabe verwendet wurde (Beschluß vom 20. Mai 1999- 4 StR 168/99 = NStZ-RR 1999, 355), und eine gegen das Opfer "eingesetzte" Schranktür (Beschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 -) als "gefährliches Werkzeug" angesehen.
  • BGH, 03.07.2002 - 2 StR 170/02

    Verfall; Einziehung; Vorrang der Ansprüche des Tatopfers; keine Kostenteilung bei

    Das erbeutete Geld unterliegt nicht dem Verfall, da Ansprüche des oder der Geschädigten vorgehen (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98; BGHR § 73 Tatbeute 1).
  • BGH, 10.01.2017 - 4 StR 541/16

    Beweisantrag (Entscheidung im Freibeweisverfahren)

    Es kann daher offen bleiben, ob die Rüge bereits unzulässig ist, weil ihre Angriffsrichtung (Verstoß gegen § 244 Abs. 3 StPO durch eine fehlerhafte Antragsablehnung oder Verletzung von § 244 Abs. 6 StPO durch Ablehnung erst im Urteil) nicht hinreichend bezeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 255/98, NStZ 1998, 636; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 240/98

    Verwenden einer Schreckschusspistole beim Überfall - Verwenden einer

    Im Fall 2 der Urteilsgründe ist die Schreckschußpistole allerdings nicht in dieser Weise eingesetzt worden; das Verhalten des Angeklagten erfüllt daher nur den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. (vgl. BGH StV 1998, 422; BGH, Beschl. v. 19. Mai 1998 - 4 StR 204/98 , vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 und vom 26. Juni 1998 - 4 StR 205/98), der bei einer Strafandrohung von Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren im Verhältnis zum alten Recht das mildere Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB darstellt.
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