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   BGH, 10.02.1989 - 4 StR 3/89   

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https://dejure.org/1989,5594
BGH, 10.02.1989 - 4 StR 3/89 (https://dejure.org/1989,5594)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1989 - 4 StR 3/89 (https://dejure.org/1989,5594)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1989 - 4 StR 3/89 (https://dejure.org/1989,5594)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 10.02.1989 - 4 StR 3/89
    Die Bezeichnung des Verbrechens, zu dessen Begehung sich die Täter verabredet haben, ist in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1).
  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 10.02.1989 - 4 StR 3/89
    Darin liegt die ernstlich in ihren Willen aufgenommene Verabredung zum schweren Raub, auch wenn die Täter alternativ, falls sich aus ihrer Sicht die Notwendigkeit eines schweren Raubes nicht ergeben sollte, eine andere Form der Wegnahme des Geldes in Erwägung gezogen haben (BGHSt 12, 306, 308; BGH NJW 1973, 156, 157 [BGH 25.10.1972 - 2 StR 313/72]; Roxin in LK, 10. Aufl. § 30 StGB Rdn. 68).
  • BGH, 25.10.1972 - 2 StR 313/72

    Verurteilung der Verabredung einer erpresserischen Kindesentführung - Unzulässige

    Auszug aus BGH, 10.02.1989 - 4 StR 3/89
    Darin liegt die ernstlich in ihren Willen aufgenommene Verabredung zum schweren Raub, auch wenn die Täter alternativ, falls sich aus ihrer Sicht die Notwendigkeit eines schweren Raubes nicht ergeben sollte, eine andere Form der Wegnahme des Geldes in Erwägung gezogen haben (BGHSt 12, 306, 308; BGH NJW 1973, 156, 157 [BGH 25.10.1972 - 2 StR 313/72]; Roxin in LK, 10. Aufl. § 30 StGB Rdn. 68).
  • BGH, 13.08.2004 - 2 StR 125/04

    Urteilsformel (Verabredung zu einem Verbrechen; Bezeichnung der verabredeten

    Da § 30 Abs. 2 StGB aber kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines Verbrechens anknüpft, ist es geboten, die Bezeichnung des Verbrechens in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1, 4; Beschluß des Senats vom 6. Juni 2001 - 2 StR 191/01).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 174/17

    Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot beim schweren Bandendiebstahl (minder

    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines Verbrechens sowie an dessen Rechtsfolgen anknüpft und lediglich die Strafdrohung auf einzelne Vorbereitungshandlungen ausdehnt, ist es geboten, die Bezeichnung des Verbrechens in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1; Beschluss vom 10. Februar 1989 - 4 StR 3/89, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 4).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 497/22

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

    b) Danach hat sich der Angeklagte - wovon das Landgericht in der Sache zutreffend ausgegangen ist - gemäß § 308 Abs. 1, § 30 Abs. 2 StGB der Verabredung eines Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schuldig gemacht (vgl. zur Fassung der Urteilsformel BGH, Beschluss vom 10. Februar 1989 - 4 StR 3/89, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 4 mwN).
  • BGH, 06.04.2004 - 3 StR 29/04

    Schwerer Raub (Einsatz einer ungeladenen Maschinenpistole als Drohmittel;

    In dieser ist die Bezeichnung des Verbrechens, auf das sich die Tat nach § 30 StGB bezieht, zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1, 4).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 191/01

    Genaue Tatbezeichnung im Urteil bei Verabredung zu einem Verbrechen;

    Der Senat hat die Schuldsprüche entsprechend der Anregung des Generalbundesanwalts neu gefaßt, denn die Bezeichnung des Verbrechens, dessen Begehung die Täter verabredet haben, ist in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1 und 4).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 445/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Die Verurteilung im Fall II.5 der Urteilsgründe wegen Verabredung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 2 StGB i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 1989 - 4 StR 3/89, BGHR StPO § 260 Abs. 4 S. 1 Tatbezeichnung 4) hält revisionsgerichtlicher Prüfung nicht stand, weil die zugrundeliegenden Feststellungen nicht auf einer tragfähigen Beweiswürdigung beruhen.
  • BGH, 08.06.2010 - 4 StR 219/10

    Verabredung zum schweren Raub

    Da die Bezeichnung des Verbrechens, zu dessen Begehung sich die Täter verabredet haben, in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen ist (Senat, Beschluss vom 10. Februar 1989 - 4 StR 3/89, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 4), hat der Senat den Schuldspruch entsprechend berichtigt.
  • BGH, 29.08.1996 - 4 StR 380/96

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich eines Diebstahls wegen fehlender

    Neben der Änderung hat der Senat zugleich die Schuldsprüche insgesamt berichtigt und neu gefaßt: Die Worte "der Verabredung eines Verbrechens" werden ersetzt durch die Worte "der Verabredung eines schweren Raubes"; denn die Bezeichnung des Verbrechens, zu dessen Begehung sich die Täter verabredet haben, ist in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1 und 4).
  • BGH, 28.11.1996 - 4 StR 572/96

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Jedoch wird der Schuldspruch dahin berichtigt, daß die Angeklagten E. und B. der Verabredung einer schweren räuberischen Erpressung schuldig sind; die Bezeichnung des Verbrechens, zu dessen Begehung sich die Täter verabredet haben, ist in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1 und 4; BGH, Beschluß vom 29. August 1996 - 4 StR 380/96).
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