Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2003 - 4 StR 338/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5540
BGH, 27.11.2003 - 4 StR 338/03 (https://dejure.org/2003,5540)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2003 - 4 StR 338/03 (https://dejure.org/2003,5540)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03 (https://dejure.org/2003,5540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Voraussetzungen des Raubes mit Todesfolge; Voraussetzungen des schweren Raubes; Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Beherrschung des mit laufendem Motor stehenden Fahrzeugs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 316 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316 a Abs. 1
    Angriff auf Fahrer im Halten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - 4 StR 338/03
    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Verurteilung des Angeklagten und der nicht-revidierenden Mitangeklagten jeweils wegen tateinheitlich begangenen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer gemäß § 316 a StGB hat auch nach den Maßstäben der geänderten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) Bestand.
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Diese Voraussetzungen liegen insbesondere vor, wenn der Fahrer das Automatikgetriebe auf Dauerbetrieb belässt und mit dem Fuß auf der Bremse bleibt, um das Weiterrollen des Fahrzeugs zu verhindern (BGH, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 17), oder wenn sich das Fahrzeug nach dem Anhalten mit laufendem Motor während der heftigen Gegenwehr seines angegriffenen Führers plötzlich in Bewegung setzt (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 498/03, aaO).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 299/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (opferbezogenes Tatbestandsmerkmal "unter

    b) Auch bei einem nicht verkehrsbedingten Halt bleibt der Fahrer, solange er sich in dem Fahrzeug aufhält und mit dessen Betrieb und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, weiterhin Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 316 a StGB (vgl. BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 17, 18, 19; BGH, Beschluß vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04).

    So kann ein Ausnutzen der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs dann gegeben sein, wenn der Angriff "unmittelbar" im Zusammenhang mit dem Anhaltevorgang verübt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 471/03), wenn sich das Fahrzeug nach dem Anhalten mit laufendem Motor während der heftigen Gegenwehr seines angegriffenen Führers plötzlich in Bewegung setzt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 498/03), wenn der Fahrer das Automatikgetriebe auf Dauerbetrieb beläßt und mit dem Fuß auf der Bremse bleibt, um das Weiterrollen des Fahrzeugs zu verhindern (vgl. BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 17) oder wenn der Fahrer nach einem Blick in den Rückspiegel, um zu prüfen, ob an dieser Stelle ein Anhalten gefahrlos möglich ist, sein Fahrzeug mit laufendem Motor auf einer schmalen Kreisstraße ohne Randstreifen anhält, um einen Anhalter aussteigen zu lassen (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04).

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Auch fehlen konkrete Feststellungen zur Anhaltestelle und der konkreten Verkehrssituation (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185 (Halt bei laufendem Motor, Automatikgetriebe in Parkstellung); Beschluss vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04 (Halt bei laufendem Motor an einer schmalen Kreisstraße); Beschluss vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 17 (Halt bei laufendem Motor, Automatikgetriebe auf Dauerbetrieb, Fuß auf der Fußbremse)) sowie die weiteren Beispielsfälle im Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 174).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03

    Fehlende Ausführungen zu einer Kostenfreistellung nach den §§ 74, 109 Abs. 2 Satz

    Er war deshalb leichter Opfer des räuberischen Angriffs (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03 - und vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 471/03).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 35/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Fahrzeugführers)

    Ob der hier geschädigte Taxifahrer bei Verüben des Angriffs in dem genannten Sinne Führer seines (nicht verkehrsbedingt haltenden) Fahrzeugs war, er - bei noch laufendem Fahrzeugmotor - in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt war, daß er gerade deshalb leichter Opfer eines räuberischen Angriffs war, und ob die Angeklagten die möglicherweise hierin liegenden "besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" für ihre Taten ausgenutzt haben (vgl. hierzu auch die Senatsbeschlüsse vom 27. November 2003 - 4 StR 311/03 und 4 StR 338/03), läßt sich dem angefochtenen Urteil nicht entnehmen.
  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der

    Ob die hier geschädigten Taxifahrer bei Verüben des jeweiligen Angriffs in dem genannten Sinne "Führer" ihrer (nicht verkehrsbedingt haltenden) Fahrzeuge waren, sie - bei noch laufendem Fahrzeugmotor - in einer Weise mit der Beherrschung ihrer Kraftfahrzeuge und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt waren, daß sie gerade deshalb leichter Opfer eines räuberischen Angriffs waren, und ob die Angeklagten die möglicherweise hierin liegenden "besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" für ihre Taten ausgenutzt haben (vgl. hierzu auch den Senatsbeschluß vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03), läßt sich dem angefochtenen Urteil nicht entnehmen.
  • BGH, 13.01.2016 - 2 StR 417/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    Der Senat ist der Ansicht, dass eine Änderung des Schuldspruchs dahin in Betracht kommt, dass ein Fall des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer vorliegt (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185 f.; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 20; Beschluss vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 17).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
    Er war deshalb leichter Opfer des räuberischen Angriffs (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03 - und vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 471/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht