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   BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83   

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https://dejure.org/1983,1947
BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83 (https://dejure.org/1983,1947)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1983 - 4 StR 369/83 (https://dejure.org/1983,1947)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1983 - 4 StR 369/83 (https://dejure.org/1983,1947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf Grund jahrelanger schwerwiegender Demütigungen - Verhängung einer lebenslangen Haft als unverhältnismäßige Folge einer Tat - Vorliegen schuldmindernder Umstände besonderer Art für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 443 (Ls.)
  • NStZ 1984, 20
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83
    Es hat gleichwohl nicht auf die in § 211 Abs. 1 StGB für Mord vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe erkannt, sondern dem Strafausspruch unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105) den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zugrunde gelegt.
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82

    Unverhältnismäßigkeit lebenslanger Freiheitsstrafe bei Mord aus Heimtücke -

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83
    Der Senat hat in BGH NJW 1983, 54 = MDR 1982, 1033 (vgl. auch BGH NJW 1983, 55; Urteil vom 2. August 1983 - 1 StR 453/83) darauf hingewiesen, daß der Beschluß des Großen Senats für Strafsachen nichts daran geändert hat, daß im Regelfall für eine heimtückisch begangene Tötung auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen ist.
  • BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82

    Berücksichtigung gesetzlicher Milderungsgründe auf Grund ungewöhnlicher Umstände

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83
    Der Senat hat in BGH NJW 1983, 54 = MDR 1982, 1033 (vgl. auch BGH NJW 1983, 55; Urteil vom 2. August 1983 - 1 StR 453/83) darauf hingewiesen, daß der Beschluß des Großen Senats für Strafsachen nichts daran geändert hat, daß im Regelfall für eine heimtückisch begangene Tötung auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen ist.
  • BGH, 02.08.1983 - 1 StR 453/83

    Doppelte Strafrahmenmilderung bei Feststellung außergewöhnlicher Umstände -

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83
    Der Senat hat in BGH NJW 1983, 54 = MDR 1982, 1033 (vgl. auch BGH NJW 1983, 55; Urteil vom 2. August 1983 - 1 StR 453/83) darauf hingewiesen, daß der Beschluß des Großen Senats für Strafsachen nichts daran geändert hat, daß im Regelfall für eine heimtückisch begangene Tötung auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen ist.
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20

    Möglichkeit einer ausnahmsweisen Strafmilderung beim Heimtückemord

    Es müssen deshalb schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, aaO; vom 22. September 1983 - 4 StR 369/83, NStZ 1984, 20).
  • LG Mönchengladbach, 05.09.2019 - 32 KLs 15/18
    Es wäre der Angeklagten nach Auffassung der Kammer durchaus zuzumuten gewesen, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. insofern auch BGH, NStZ 1984, 20, Rz. 5 - juris).
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 578/84

    Entschuldigung eines Mordes durch entschuldigenden Notstand - Tötung des Ehemanns

    Diesen Strafausspruch hat der Senat auf Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 22. September 1983 (NStZ 1984, 20) aufgehoben.
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