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   BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96   

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https://dejure.org/1996,2253
BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96 (https://dejure.org/1996,2253)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1996 - 4 StR 373/96 (https://dejure.org/1996,2253)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96 (https://dejure.org/1996,2253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache für eine zu treffende Entscheidung des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 338
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93

    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
    Es ist in diesem Zusammenhang gesicherte Rechtsprechung, daß sich das Gericht im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen darf (BGH NStZ 1994, 195; 1988, 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
    Es ist in diesem Zusammenhang gesicherte Rechtsprechung, daß sich das Gericht im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen darf (BGH NStZ 1994, 195; 1988, 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61
    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
    Für die zu treffende Entscheidung ohne Bedeutung ist eine Tatsache nur dann, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs nicht geeignet ist, die Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (BGH NJW 1953, 35, 36; 1961, 2069, 2070; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 244 Rdn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
    Hierin liegt ein Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (BGH StV 1992, 147 m. Anm. Deckers; BGH GA 1964, 77; Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 75).
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate;

    Insbesondere hat das Gericht der behaupteten Beweistatsache nicht entgegen der Ablehnungsbegründung im Urteil eine die Entscheidung tragende Bedeutung beigemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, StraFo 2008, 29, 30).
  • BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09

    Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages auf die Einholung eines

    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03

    Untreue (Anforderungen an den Vorsatz bei; Pflichtwidrigkeit; Nachteilszufügung)

    Da die Revision insoweit schon mit der Sachrüge durchdringt, kann offenbleiben, ob sich das Gericht im Urteil (UA S. 30 Mitte) nicht in Widerspruch zu der Begründung des Beschlusses gesetzt hat, mit dem die Vernehmung des Zeugen W als bedeutungslos abgelehnt worden ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher

    An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 - und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, 7 8 StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07

    Ablehnung eines Beweisantrages (Indiztatsache; Bedeutungslosigkeit; Widerspruch

    Im Urteil darf sich das Gericht mit der Ablehnungsbegründung nicht in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (vgl. u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02

    Mord zur Befriedigung des Sexualtriebs; Heimtücke; Überraschungseffekt;

    Dies steht im Widerspruch zur Begründung der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit bei der Ablehnung des Beweisantrags; hierin liegt ein Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22 m. w. N.).
  • BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00

    Beruhen; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Aufklärungspflicht

    Ohne Bedeutung ist eine Tatsache dann, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs nicht geeignet ist, die Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (BGH StV 1997, 338; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 426/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 302/12

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Widerspruch zwischen

    Das Gericht darf sich in den Urteilsgründen mit dem Inhalt des Ablehnungsbeschlusses nicht in Widerspruch setzen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 08.01.2008 - 4 StR 640/07

    Durchhalten der "Bedeutungslosigkeit" im Urteil

    Auf dem darin liegenden Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22 m.w.N.) beruht das Urteil jedoch nicht.
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit

  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 436/13

    Widersprüche zwischen Urteilsgründen und Beschluss zur Ablehnung eines

  • BGH, 10.10.2000 - 5 StR 185/00

    Beweiswürdigung; Fehlerhafte Ablehnung eines Hilfsbeweisantrag wegen

  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 467/99

    Beweiswürdigung beim Totschlag (Freispruch); Überzeugungsbildung;

  • BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97

    Entscheidung der Strafkammer über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen

  • BGH, 24.06.2010 - 4 StR 175/10

    Vorliegen eines Rechtsfehlers zum Nachteil eines Angeklagten bei

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