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BGH, 08.11.2005 - 4 StR 380/05 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels Bestehen eines Rechtsfehlers
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 406
Zulässigkeit einer Teilentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02
Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines …
Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 4 StR 380/05
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dessau vom 16. März 2005 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird die Urteilsformel dahingehend berichtigt, dass hinsichtlich der weiter gehenden Schmerzensgeldforderung des Nebenklägers Lutz W. von einer Entscheidung abgesehen wird und der Ausspruch über die Zurückweisung des Adhäsionsantrags im übrigen entfällt (vgl. BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1).