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BGH, 07.11.2000 - 4 StR 388/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen; Verjährung im Revisionsverfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO bei Antrag auf Schuldspruchänderung des GBA - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit …
Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 388/00
Hinsichtlich des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 StGB in den Fällen II 1 und 2 der Urteilsgründe ist gemäß Art. 315 a Abs. 2 EGStGB keine Verjährung eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00). - BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in …
Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 388/00
Der anderslautende Antrag des Generalbundesanwalts steht einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da die unterbliebene Schuldspruchänderung nichts an dem vom Generalbundesanwalt angestrebten Ergebnis der Verwerfung der offensichtlich unbegründeten Revision durch Beschluß des Revisionsgerichts ändert (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1 und Verwerfung 4).
- BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Damit gilt Art. 315 a Abs. 2 1. Alt. EGStGB in der Fassung des 2. und 3. Verjährungsgesetzes (BGBl 1993 I 1657; 1997 I 3223), so daß Strafverfolgungsverjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00 - und Beschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 388/00).