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BGH, 25.02.2003 - 4 StR 515/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gesamte Kostentragung bei nur geringem Teilerfolg ; Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis als Maßregelausspruch ; Verkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen abgeurteilter Straftat und dem Führen des Fahrzeugs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02
Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport …
Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 515/02
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 16. Dezember 2002 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen den nach § 69 StGB erforderlichen - verkehrsspezifischen - Zusammenhang zwischen den abgeurteilten Straftaten und dem Führen des Kraftfahrzeuges nicht (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02). - BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94
Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch …
Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 515/02
Der in der Hauptverhandlung vom 16. August 2002 vom Landgericht Münster ergangene Beschluß, mit dem dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, ist damit gegenstandslos (vgl. BVerfG NJW 1995, 124;… Nack in KK 4. Aufl. § 111a Rdn. 8).
- OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11
Fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Unfallerfolges
Mit dem endgültigen Wegfall der Maßregel entfällt auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weiteres (vgl. BVerfG NJW 1995, 124; BGH, Beschluss vom 25.02.2003, Az. 4 StR 515/02;… Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl. 2010, § 111a Rn. 13). - OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RVs 72/10
Bestimmung des Begriffs des bedeutenden Schadens i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ; …
Der durch das Amtsgericht am 27.01.2010 ergangene Beschluss, mit dem der Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, ist damit hinfällig (vgl. BGH Beschluss vom 25.02.2003 - 4 StR 515/02 -).