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BGH, 14.09.1993 - 4 StR 521/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Umfang der strafmildernden Berücksichtigung von Umständen bei lange zurückliegenden Taten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91
Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche …
Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 4 StR 521/93
Das Landgericht hat dies bereits bei der Strafrahmenwahl bedacht (vgl. BGH NStZ 1992, 229), indem es trotz Vorliegens des Regelbeispiels des § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB in einer Vielzahl von Einzelfallen keinen besonders schweren Fall des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes angenommen hat; es hat ferner die lange Verfahrensdauer und die lange zurückliegenden Tatzeiten auch bei der konkreten Strafzumessung strafmildernd berücksichtigt. - BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen
Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 4 StR 521/93
Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 19. August 1993 bemerkt der Senat, daß das Landgericht hier zutreffend nicht nur die lange Dauer des Strafverfahrens, sondern auch die Tatsache, daß die Tatzeiten lange zurückliegen, zugunsten des Angeklagten bei der Strafzumessung gewertet hat (vgl. BGH StV 1992, 452).
- BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf …
Einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung kann dabei durch einen konkret zu bestimmenden Strafnachlaß, aber auch im Rahmen der Strafrahmenwahl (BGH NStZ 1992, 229; BGH, Beschluß vom 14. September 1993 - 4 StR 521/93), der Anwendung des § 59 StGB oder einer Einstellung nach §§ 153 ff. StPO Rechnung getragen werden (…BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 6; vgl. auch BVerfG NJW 1993, 3254, 3255).