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BGH, 08.11.1994 - 4 StR 566/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Raub - Nötigungshandlung - Wegnahmehandlung - Kausalzusammenhang - Zeitliche Differenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)
Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse dieser Rechtsprechung auch auf die Beurteilung der Konkurrenzen anzuwenden, denn Tat im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB, auf die sich der Rücktritt erstreckt, ist die für die Beurteilung der Konkurrenzen maßgebliche Tat im materiellrechtlichen Sinne (BGHSt 39, 221, 230; 33, 144; 35, 187 (vgl. auch BGH Beschluß vom 8. November 1994 - 4 StR 566/94 -); zweifelnd Otto Jura 1992, 423, 427 m.w.N.).Danach gilt folgendes: Eine Tat im Rechtssinne liegt vor, wenn die der Tatbestandsvollendung dienenden Teilakte einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, wobei der Wechsel des Angriffsmittels nicht von entscheidender Bedeutung ist.