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   BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99   

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https://dejure.org/2000,3641
BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99 (https://dejure.org/2000,3641)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2000 - 4 StR 569/99 (https://dejure.org/2000,3641)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 4 StR 569/99 (https://dejure.org/2000,3641)
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Verurteilung zur Entschädigung der Anleger

§ 406a Abs. 2 Satz 1 StPO, auch die auf die Verurteilung im Adhäsionsverfahren beschränkte Revision muß erkennen lassen, ob die Verfahrens- oder Sachrüge erhoben wird, § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 406a Abs. 2 Satz 1 StPO; § 344 StPO
    Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren; Formvorschriften über die Einlegung der Revision; Ausdrücklicher Revisionsantrag; Zweifelsfreies Revisionsziel; Verfahrensrüge

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.10.1989 - 3 StR 381/89

    Anforderungen an einen Revisionsantrag - Erhebung der allgemeinen Sachrüge -

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
    Zwar ist das Fehlen ausdrücklicher Revisionsanträge (§ 344 Abs. 1 StPO) vorliegend unschädlich, da sich dem Inhalt der Revisionsschriften eindeutig entnehmen lässt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4; Senatsbeschluss vom 7. Januar 1999 - 4 StR 652198 - Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 344 Rdnr. 3 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 344 Rdnr. 2 m.w.N.), dass sie das Ziel verfolgen, dass die stattgebende Adhäsionsentscheidung aufgehoben und von einer Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche abgesehen wird.
  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
    Sie muss aber zweifelsfrei erhoben werden; die Revisionseinlegung allein, ebenso die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte - hier auf das Adhäsionsverfahren - (vgl. BGH NStZ 81, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 11) kann nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373179 - bzw. 29. Oktober 1980 - 4 StR 560180 - BGH NJW 1991, 710; BGH NStZ 1991, 597; BGH NStZ-RR 1998, 18; Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdnr. 68 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).".
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 5 Ss 299/90
    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
    Sie muss aber zweifelsfrei erhoben werden; die Revisionseinlegung allein, ebenso die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte - hier auf das Adhäsionsverfahren - (vgl. BGH NStZ 81, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 11) kann nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373179 - bzw. 29. Oktober 1980 - 4 StR 560180 - BGH NJW 1991, 710; BGH NStZ 1991, 597; BGH NStZ-RR 1998, 18; Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdnr. 68 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).".
  • BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97

    Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
    Sie muss aber zweifelsfrei erhoben werden; die Revisionseinlegung allein, ebenso die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte - hier auf das Adhäsionsverfahren - (vgl. BGH NStZ 81, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 11) kann nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373179 - bzw. 29. Oktober 1980 - 4 StR 560180 - BGH NJW 1991, 710; BGH NStZ 1991, 597; BGH NStZ-RR 1998, 18; Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdnr. 68 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).".
  • BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende

    Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
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