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   BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81   

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https://dejure.org/1981,1444
BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81 (https://dejure.org/1981,1444)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1981 - 4 StR 620/81 (https://dejure.org/1981,1444)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 4 StR 620/81 (https://dejure.org/1981,1444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes - Voraussetzungen einer vollendeten Brandstiftung bei durch Hitzeeinwirkung abgesprungenen Putz, in Brand geratener Tapete und eines an die Wand genagelten Regales, Ankohlen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 201
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.1981 - 4 StR 64/81

    Voraussetzungen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 306 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81
    Der Brand muß sich auf Teile des Gebäudes erstrecken, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BGHSt 18, 363, 365 f; BGH NStZ 1981, 220 m.w.Nachw.).

    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind von der Rechtsprechung eine Wohnungstür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247), Fensterrahmen (BGHSt 18, 363, 365 f; Beschluß vom 2. Juni 1977 - 1 StR 231/77) oder eine Zimmerwand (vgl. BGH NStZ 1981, 220, 221) angesehen worden.

    Daß durch die Hitzeeinwirkung Teile des Putzes abspringen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 638/76), Tapete (BGH NStZ 1981, 220) oder ein an die Wand genageltes Regal (BGHSt 16, 109) in Brand gerät oder daß einzelne für das Gebäude wesentliche Holzteile lediglich ankohlen (RGSt 64, 273), reicht für die Annahme einer vollendeten Brandstiftung nach den §§ 306, 308 StGB hingegen nicht aus (vgl. auch Dreher/Tröndle, 40. Aufl., Rdnr. 6 zu § 306 StGB).

    Bei der häufigen Verwendung nicht brennbarer Materialien in neueren Gebäuden hätte es insoweit näherer Ausführungen bedurft (vgl. BGH NStZ 1981, 220, 221; Horn in SK § 306 Rdnr. 10).

  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81
    Der Tatbestand des § 308 Abs. 1, 1. Alternative StGB verlangt, ebenso wie der des § 306 StGB, soweit er sich auf das Inbrandsetzen eines Gebäudes bezieht, daß das Gebäude selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364).

    Der Brand muß sich auf Teile des Gebäudes erstrecken, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BGHSt 18, 363, 365 f; BGH NStZ 1981, 220 m.w.Nachw.).

    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind von der Rechtsprechung eine Wohnungstür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247), Fensterrahmen (BGHSt 18, 363, 365 f; Beschluß vom 2. Juni 1977 - 1 StR 231/77) oder eine Zimmerwand (vgl. BGH NStZ 1981, 220, 221) angesehen worden.

  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81
    Der Tatbestand des § 308 Abs. 1, 1. Alternative StGB verlangt, ebenso wie der des § 306 StGB, soweit er sich auf das Inbrandsetzen eines Gebäudes bezieht, daß das Gebäude selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364).

    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind von der Rechtsprechung eine Wohnungstür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247), Fensterrahmen (BGHSt 18, 363, 365 f; Beschluß vom 2. Juni 1977 - 1 StR 231/77) oder eine Zimmerwand (vgl. BGH NStZ 1981, 220, 221) angesehen worden.

  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 196/61
    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81
    Der Tatbestand des § 308 Abs. 1, 1. Alternative StGB verlangt, ebenso wie der des § 306 StGB, soweit er sich auf das Inbrandsetzen eines Gebäudes bezieht, daß das Gebäude selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364).

    Daß durch die Hitzeeinwirkung Teile des Putzes abspringen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 638/76), Tapete (BGH NStZ 1981, 220) oder ein an die Wand genageltes Regal (BGHSt 16, 109) in Brand gerät oder daß einzelne für das Gebäude wesentliche Holzteile lediglich ankohlen (RGSt 64, 273), reicht für die Annahme einer vollendeten Brandstiftung nach den §§ 306, 308 StGB hingegen nicht aus (vgl. auch Dreher/Tröndle, 40. Aufl., Rdnr. 6 zu § 306 StGB).

  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81
    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind von der Rechtsprechung eine Wohnungstür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247), Fensterrahmen (BGHSt 18, 363, 365 f; Beschluß vom 2. Juni 1977 - 1 StR 231/77) oder eine Zimmerwand (vgl. BGH NStZ 1981, 220, 221) angesehen worden.
  • BGH, 12.01.1977 - 2 StR 638/76

    Objektive Voraussetzungen der Annahme einer schweren Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81
    Daß durch die Hitzeeinwirkung Teile des Putzes abspringen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 638/76), Tapete (BGH NStZ 1981, 220) oder ein an die Wand genageltes Regal (BGHSt 16, 109) in Brand gerät oder daß einzelne für das Gebäude wesentliche Holzteile lediglich ankohlen (RGSt 64, 273), reicht für die Annahme einer vollendeten Brandstiftung nach den §§ 306, 308 StGB hingegen nicht aus (vgl. auch Dreher/Tröndle, 40. Aufl., Rdnr. 6 zu § 306 StGB).
  • BGH, 02.06.1977 - 1 StR 231/77

    Anforderungen an eine schwere Brandstiftung bei Inbrandsetzen eines Gebäudes

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81
    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind von der Rechtsprechung eine Wohnungstür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247), Fensterrahmen (BGHSt 18, 363, 365 f; Beschluß vom 2. Juni 1977 - 1 StR 231/77) oder eine Zimmerwand (vgl. BGH NStZ 1981, 220, 221) angesehen worden.
  • RG, 16.06.1930 - II 419/30

    1. Ist der Ehemann verpflichtet, das von ihm gegen Feuer versicherte Haus seiner

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81
    Daß durch die Hitzeeinwirkung Teile des Putzes abspringen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 638/76), Tapete (BGH NStZ 1981, 220) oder ein an die Wand genageltes Regal (BGHSt 16, 109) in Brand gerät oder daß einzelne für das Gebäude wesentliche Holzteile lediglich ankohlen (RGSt 64, 273), reicht für die Annahme einer vollendeten Brandstiftung nach den §§ 306, 308 StGB hingegen nicht aus (vgl. auch Dreher/Tröndle, 40. Aufl., Rdnr. 6 zu § 306 StGB).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    In Brand gesetzt ist ein Gebäude, wenn es so vom Feuer erfaßt ist, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, daß sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BTDrucks. 13/8587 S. 26; vgl. nur BGHSt 18, 363, 364 ff.; 34, 115, 117; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 6; BGH NStZ 1981, 220 f.; 1982, 201; NJW 1999, 299).

    Ein vollendetes (Fall II 1) oder versuchtes (Fall II 4) Inbrandsetzen ist damit nicht festgestellt (zur "Inbrandsetzung" beweglicher Gegenstände und des Mobiliars vgl. BGHSt 16, 109, 110; BGH NStZ 1984, 74; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94; zur "Verrußung" vgl. BGH NStZ 2001, 252; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 5 StR 760/83 - und vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01; zur Beeinträchtigung durch Hitzeeinwirkung vgl. BGH NStZ 1982, 201; StV 1997, 518); denn Feststellungen, daß das Feuer Bestandteile des Gebäudes erfaßt hat, es auf für das jeweilige Gebäude wesentliche brennbare Bestandteile hätte übergreifen können und die Angeklagte dies auch wollte oder sie zumindest damit rechnete (vgl. BGHSt 18, 363, 366 f.), enthält das Urteil nicht.

  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

    Erforderlich ist also, daß diese Teile nach Entfernen des Zündstoffs selbständig weitergebrannt haben, bloße "Verbrennungen" an diesen Teilen genügen nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201; Beschluß vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08

    Vorsätzliche Brandstiftung: Objektive und subjektive Voraussetzungen der beiden

    aa) In Brand gesetzt ist ein Gebäude, wenn es selbst in einer Weise von dem Feuer erfasst ist, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BT-Drucks. 13/8587 S. 26; BGHSt 18, 363, 364ff.; 34, 115, 117; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 6; BGH NStZ 1981, 22f.; 1982, 201; NJW 1999, 299; BGHSt 48, 14, 18).

    Eine auf andere Weise als durch selbständiges Brennen des Gebäudes oder wesentlicher Gebäudebestandteile eingetretene Beeinträchtigung des Schutzobjekts durch das Feuer ist andererseits nicht geeignet, die Annahme des vollendeten Inbrandsetzens i.S. der 1. Alternative des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu tragen; namentlich durch bloße Hitzeeinwirkung oder bloße "Verbrennungen" solcher Gegenstände eingetretene Schäden am Gebäude genügen hierfür nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201; StV 1997, 518; NStZ-RR 1997, 193).

  • BGH, 31.07.1986 - 4 StR 397/86

    Definition des Begriffs "Inbrandsetzen"

    Der Brand muß sich auf Teile des Gebäudes erstrecken, die für dessen bestimmungsmäßigen Gebrauch wesentlich sind (BGHSt 18, 363, 365; BGH NStZ 1982, 201 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90

    Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden

    Soweit sich der Tatbestand des § 308 Abs. 1 StGB auf das Inbrandsetzen eines Gebäudes bezieht, verlangt er ebenso wie der des § 306 StGB, daß das Gebäude selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt (BGH NStZ 1982, 201).

    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile sind von der Rechtsprechung die Flurtreppe, die Tür- und Fensterrahmen, die Wohnungstür und der Holzfußboden angesehen worden, nicht dagegen Einrichtungsgegenstände wie das an der Wand angebrachte Regal, Schränke oder die an der Wand befestigte Tapete (BGH NStZ 1982, 201; 1984, 74; BGH StV 1984, 245/246).

  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 276/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektiv lebensgefährliche Handlung;

    Eine solche Einwirkung auf ein Bauteil eines Gebäudes reicht jedoch zur Tatvollendung nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1981 - 4 StR 620/81, NStZ 1982, 201, und vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97, NStZ-RR 1997, 193 mwN).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97

    Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der

    Dies genügt für die Vollendung nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96 - und vom 4. Februar 1997 - 1 StR 799/96).
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher

    Nach diesen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte durch das Inbrandsetzen wesentlicher Teile des Gebäudes (vgl. BGH NStZ 1982, 201), das von seiner Ehefrau nicht endgültig als Wohnung aufgegeben war (vgl. BGHSt 16, 394, 396 [BGH 20.11.1961 - 2 StR 521/61]; 23, 114 [BGH 10.09.1969 - 2 StR 276/69]; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79), eine schwere Brandstiftung im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB begangen.
  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 249/86

    Brandlegungen innerhalb eines gemischt genutzten mehrstöckigen Gebäudes -

    Der Brand muß sich auf Teile des Gebäudes erstrecken, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BGHSt 18, 363, 365 f; BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1981 - 4 StR 620/81 - und vom 11. Februar 1982 - 4 StR 18/82 -).
  • LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Hier ist es lediglich zu Putzabplatzungen an der Decke gekommen, welche jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht für eine teilweise Zerstörung ausreichen (siehe etwa BGH, Beschl. v. 17.12.1981, 4 StR 620/81, NStZ 1981, 201).
  • BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bei einer Verurteilung wegen

  • BGH, 14.10.1983 - 2 StR 429/83

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - Vorliegen

  • BGH, 09.02.1984 - 4 StR 751/83

    Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter

  • BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96

    Einlegung eines Rechtsmittels zur Änderung eines Schuldspruchs durch die

  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89

    Möglichkeit des Fortbrennens aus eigener Kraft - Brennen von für den

  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 345/83

    Voraussetzungen für die Inbrandsetzung eines zur Wohnung von Menschen dienenden

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 18/82

    Voraussetzungen für das Inbrandsetzen und der Begriff der wesentlichen

  • LG Limburg, 02.02.2011 - 2 KLs 2 Js 52277/10
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