Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1326
BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83 (https://dejure.org/1984,1326)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1984 - 4 StR 765/83 (https://dejure.org/1984,1326)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83 (https://dejure.org/1984,1326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Erkennbarkeit des einschlägigen Straftatbestandes aus dem Urteilsspruch - Strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes - Strafschärfende Berücksichtigung des eifrigen Bemühens des Täters beim Verkauf von Betäubungsmitteln - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1; StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.1981 - 2 StR 286/81

    Anforderungen an tatrichterliche Feststellungen bezüglich der Menge gehandelter

    Auszug aus BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83
    Die Urteilsformel entspricht im Schuldspruch allerdings nicht den Anforderungen des § 260 Abs. 4 StPO, denn sie läßt nicht erkennen, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - 4 StR 511/80 - m. w. Nachw. sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Schmidt in MDR 1981, 881).

    Dazu gehört bei der Einziehung von Betäubungsmitteln die Angabe der einzuziehenden Menge (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 355/82 - sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Schmidt in MDR 1981, 881, 883).

  • BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80

    Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83
    Die Urteilsformel entspricht im Schuldspruch allerdings nicht den Anforderungen des § 260 Abs. 4 StPO, denn sie läßt nicht erkennen, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - 4 StR 511/80 - m. w. Nachw. sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Schmidt in MDR 1981, 881).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 355/82
    Auszug aus BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83
    Dazu gehört bei der Einziehung von Betäubungsmitteln die Angabe der einzuziehenden Menge (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 355/82 - sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Schmidt in MDR 1981, 881, 883).
  • BGH, 06.05.1983 - 4 StR 486/83

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Tatbestand des Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83
    Das bloße Fehlen eines solchen Milderungsgrundes darf aber nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 12. September 1983 - 4 StR 486/83 - m. w. Nachw. sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Mösl in DRiZ 1979, 163, 168 und bei Schmidt in MDR 1979, 884, 885).
  • BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79

    Steuerhehlerei bei Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum - Kummulative

    Auszug aus BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83
    Das ist ein sachlichrechtlicher Fehler, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschluß vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79 - m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen

    c) Die vom Landgericht im Urteilstenor verwendete Formel "wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz" reicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. zum WaffG: BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1989 - 4 StR 513/89, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3a Führen 1; zum BtMG: BGH, Beschluss vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83, juris Rn. 3; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 29 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 260 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85

    Strafschärfende Berücksichtigung fehlender "Geldnot"

    Der 4. Strafsenat hat in dem Beschluß vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83 - die Erwägung des Landgerichts, "zu Lasten" des Angeklagten sei zu berücksichtigen, daß er die Tat (Handel mit Betäubungsmitteln) ausgeführt habe, "ohne sich in einer finanziellen Notlage zu befinden", als rechtlich fehlerhaft bezeichnet.
  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

    Bei der Einziehung von Betäubungsmitteln gehört dazu auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muß (ständ. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 60/78; BGH, Beschluß vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83; w. Nachw. b. Körner, BtMG 3. Aufl. § 33 Rdnrn. 9, 11).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Für den Fall, daß das Landgericht wiederum die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG bejaht, weist der Senat darauf hin, daß die Urteilsgründe erkennen lassen müssen, ob und in welcher Weise es von der damit gegebenen Milderungsmöglichkeit Gebrauch gemacht hat, insbesondere ob es von dem gemilderten Strafrahmen des § 49 Abs. 2 StGB ausgegangen ist oder diesen Gesichtspunkt nur innerhalb des Regelstrafrahmens berücksichtigt hat (BGH StV 1984, 205; NStZ 1985, 30; vgl. auch BGHSt 33, 92 f).
  • OLG Braunschweig, 28.09.2011 - Ss 44/11

    ESA-Test; ESA-Schnelltest; Betäubungsmittel; Nachweis

    Indes gehört nicht nur die Art, sondern auch die Angabe der Menge des einzuziehenden Rauschgifts zur hinreichenden Bestimmtheit der Einziehungsanordnung (BGH, Beschluss vom 21.01.1984, 4 StR 765/83, juris, Rn.8, OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2007, juris, 8); daran fehlt es.
  • KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei wirksamer Berufungsbeschränkung;

    Das wäre aber erforderlich gewesen, weil § 113 StGB, den die Kammer nennt, zwei Strafrahmen enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83 - [juris] = StV 1984, 205).
  • BGH, 14.04.1987 - 1 StR 163/87

    Annahme von Milderungsgründen trotz Vorliegen der Voraussetzungen eines

    Das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 1983, 407/408; BGH StV 1984, 64; 1984, 205; BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342).
  • OLG Köln, 09.06.2004 - Ss 224/04

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung; Nichterkennbarkeit des zugrundegelegten

    Sind die Taten - wie hier vom Amtsgericht angenommen - unter den Voraussetzungen des § 21 StGB begangen worden, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, ob der Strafrahmen aus diesem Grunde gemäß § 49 Abs. 1 StGB gemildert worden ist oder ob und gegebenenfalls aus welchem Grund das Tatgericht von dieser Milderungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht, sondern den Gesichtspunkt verminderter Schuldfähigkeit nur innerhalb des Regelstrafrahmens berücksichtigt hat (BGH StV 1984, 205; BGHR StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenverschiebung 3; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 05.07.1994 - Ss 233/94 - SenE v. 28.04.1995 - Ss 226/95 - SenE v. 05.11.1999 - Ss 529/99 - SenE v. 03.07.2001 - Ss 103/01 - SenE v. 10.05.2002 - Ss 187/02-; SenE v. 14.10.2003 -Ss 408/03-).
  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 50/92

    Begründung eines Gesamtvorsatzes bei einem allgemeinen Entschluß des Täters zur

    Wird sichergestelltes Rauschgift eingezogen, müssen im Urteilstenor Art und Menge des einzuziehenden Rauschgift angegeben werden (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83; Senatsbeschluß vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; weit. Nachw. bei Körner a.a.O. § 33 Rdn. 9, 11).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 322/84

    Aufdeckung der Tat durch freiwillige Wissensoffenbarung des Angeklagten als

    Denn die Urteilsgründe müssen auch bei der falkultativen Strafrahmenmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG erkennen lassen, welcher Strafrahmen der Strafzumessung zugrunde liegt (BGH StV 1984, 205).
  • OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 644/95
  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 95/07

    Strafzumessung: Anforderungen an Urteilsfeststellungen und Beweiswürdigung bei

  • OLG Köln, 11.11.2005 - 83 Ss 69/05
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 138/92

    Überprüfung des Vorliegens eines "minder schweren Falls" durch den Tatrichter -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht