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   BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08   

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https://dejure.org/2008,5077
BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,5077)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2008 - 4 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,5077)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 4 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,5077)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Hauptverhandlung - Nichtladung des angezeigten Verteidigers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Hauptverhandlung - Nichtladung des angezeigten Verteidigers

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 48
  • StV 2008, 563
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08
    Die Revision beanstandet zu Recht, dass der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt R., entgegen § 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden ist (vgl. BGHSt 36, 259).

    Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muss - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt - jeder von ihnen geladen werden (BGHSt 36, 259, 260).

  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 227/07

    Schwerer Raub (Einsatz einer Scheinwaffe oder einer ungeladenen Schusswaffe)

    Auszug aus BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat mit Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 227/07 - das Urteil in den Aussprüchen über die gegen den Angeklagten wegen schweren Raubes verhängte Einzelstrafe (Freiheitsstrafe von sieben Jahren) und die Gesamtstrafe auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück.
  • BGH, 19.10.2022 - 4 StR 168/21

    Irrtum über Tatumstände (irrige Annahme von Umständen, die ein milderes Gesetz

    aa) Hinsichtlich der Fortsetzungstermine vom 23. Oktober bis zum 24. November 2020 gilt dies bereits deshalb, weil die Revision den schriftlichen Verlegungsantrag des Wahlverteidigers vom 21. Oktober 2020 nicht mitteilt, aus dem zu schließen ist, dass er von diesen Terminen zuverlässig Kenntnis erlangt hatte, so dass das Fehlen einer Ladung unschädlich war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 4 StR 84/08).
  • OLG Celle, 02.04.2012 - 322 SsBs 84/12

    Notwendigkeit des Vorbringens bei der Rüge eines Verstoßes gegen § 218 StPO durch

    Denn in diesem Fall kann das Fehlen einer förmlichen Ladung unschädlich sein (z.B. BGH NStZ 2009, 48; BGHSt 6, 259, 261).
  • OLG Koblenz, 31.07.2009 - 1 Ss 65/09

    Nichtladung des Wahlverteidigers; Durchführung der Hauptverhandlung ohne

    Ebenso zutreffend hat die Generalstaatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass besondere Umstände, die eine Verhandlung in Abwesenheit des Verteidigers erlaubt hätten (siehe dazu BGH NStZ 2009, 48 ; NStZ 2005, 646), nicht vorlagen.
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