Rechtsprechung
BGH, 30.03.2000 - 4 StR 94/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Verwerfung der Revision als unbegründet; Tenorierung bei Vergewaltigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bezeichnung des Regelbeispiels des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB als Vergewaltigung im Urteil
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98
Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6. …
Auszug aus BGH, 30.03.2000 - 4 StR 94/00
Jedoch wird der Schuldspruch dahin berichtigt, daß der Angeklagte der Vergewaltigung schuldig ist: Das vom Angeklagten verwirklichte Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist im Urteilstenor als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH NStZ 1998, 510, 511); der Umstand, daß das Landgericht die Strafe dem Strafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB entnommen hat, ändert hieran nichts.
- BGH, 06.02.2001 - 4 StR 2/01
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot
Allerdings hat der Schuldspruch (nur) wegen Vergewaltigung zu ergehen (vgl. BGH NStZ 1998, 510, 511; BGH, Beschluß vom 30. März 2000 - 4 StR 94/00): dies stellt der Senat klar. - BGH, 19.05.2011 - 3 StR 134/11
Vergewaltigung (Urteilsformel); Einheitsjugendstrafe (Einbeziehung bereits …
Verwirklicht der Täter einer sexuellen Nötigung - wie hier - das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, so ist die Tat in der Urteilsformel als Vergewaltigung zu bezeichnen, denn sowohl der Gesetzestext als auch die Überschrift heben mit diesem Begriff die mit einem Eindringen in den Körper verbundene Begehungsweise besonders hervor (BGH, Beschluss vom 30. März 2000 - 4 StR 94/00, NStZ-RR 2000, 357; Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NJW 1998, 2987). - BGH, 06.02.2001 - 4 StR 2/01 Allerdings hat der Schuldspruch (nur) wegen Vergewaltigung zu ergehen (vgl. BGH NStZ 1998, 510, 511; BGH, Beschluß vom 30. März 2000 - 4 StR 94/00); dies stellt der Senat klar.