Rechtsprechung
LAG Köln, 06.03.2003 - 4 Ta 404/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Arbeitnehmereigenschaft-Kraftfahrer; Formbedürftigkeit eines gewillkürten Arbeitgeberwechsels
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 611 BGB, § 623 BGB
Arbeitnehmereigenschaft-Kraftfahrer; Formbedürftigkeit eines gewillkürten Arbeitgeberwechsels - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitnehmereigenschaft eines Kraftfahrers; Rechtliche Einordnung einer Vertragsbeziehung; Vereinbarung der Tätigkeit als "Subunternehmer" ; Formbedürftigkeit eines gewillkürten Arbeitgeberwechsels
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 623
Arbeitnehmereigenschaft-Kraftfahrer; Formbedürftigkeit eines gewillkürten Arbeitgeberwechsels - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.11.2002 - 15 Ca 6569/02
- LAG Köln, 06.03.2003 - 4 Ta 404/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr
Auszug aus LAG Köln, 06.03.2003 - 4 Ta 404/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die rechtliche Einordnung einer Vertragsbeziehung nicht die getroffene Bezeichnung entscheidend, sondern die praktische Durchführung (vgl. z. B. BAG 19.11.1997 AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 90). - BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Köln, 06.03.2003 - 4 Ta 404/02
Die persönliche Abhängigkeit und mit ihr die Arbeitnehmereigenschaft ist anzunehmen, wenn statt der freien Tätigkeitsbestimmung die Einbindung in eine fremde Arbeitsorganisation vorliegt, die sich im Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüglich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit zeigt (BAG 30.11.1994 AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 74). - BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer
Auszug aus LAG Köln, 06.03.2003 - 4 Ta 404/02
Der Kläger war im Gegensatz zu dem Fall des BAG vom 30.9.1998 (5 AZR 563/97) weder Eigentümer des Fahrzeuges, noch konnte er Dauer, Beginn und Ende der Arbeitszeit frei bestimmen noch konnte er anderer Personen als Fahrer einsetzen.
- BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
Deshalb kann dahinstehen, ob die Auffassung des Landesarbeitsgerichts zutrifft, eine Vertragsübernahme, die lediglich auf den Austausch einer Vertragspartei ziele und bei der alle vertraglichen Rechte und Pflichten aufrechterhalten blieben, bedürfe nicht der Schriftform des § 623 BGB (aA die völlig hM, wonach ein dreiseitiger Vertrag, mit dem zugleich das Ausscheiden aus dem alten Arbeitsverhältnis geregelt wird, zur Wirksamkeit des darin liegenden Aufhebungsvertrags stets der Schriftform bedarf: LAG Köln 6. März 2003 - 4 Ta 404/02 - ArbuR 2003, 234; 22. Mai 2003 - 10 Sa 970/02 - ZInsO 2005, 333; LAG Schleswig-Holstein 5. Oktober 2010 - 3 Sa 137/10 -; LAG Rheinland-Pfalz 26. Oktober 2007 - 9 Sa 362/07 -; Staudinger/Oetker [2002] § 623 BGB Rn. 61; Preis/Gotthardt NZA 2000, 348, 355; Fleddermann ZinsO 2005, 304) . - LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 362/07
Schriftformerfordernis bei Übertragung eines Arbeitsverhältnisses
Nach nahezu einhelliger Auffassung bedarf auch ein dreiseitiger Vertrag, mit dem zugleich das Ausscheiden bei einem alten Arbeitgeber und die Begründung des Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber geregelt wird, der Wahrung der Schriftform (LAG Köln 06.03.2003 - 4 Ta 404/02 -, JURIS; ArbG Berlin 04.09.2002 LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 27;… APS/Preis, 2. Aufl., § 623, Rdz. 9; Preis/Gotthardt, NZR 2000, 348, 354;… KR-KSchG/Spilger, 8. Aufl., § 623, Rdz. 78). - LAG Köln, 22.05.2003 - 10 Sa 970/02
Anschlussberufung, Fristversäumung
Bei einem dreiseitigen Vertrag, mit dem zugleich das Ausscheiden bei dem alten Arbeitgeber und die Begründung des Arbeitsverhältnisses mit einem neuen Arbeitgeber geregelt werden soll, ist nicht nur derjenige Teil, der das Ausscheiden bei dem alten Arbeitgeber regelt, formbedürftig, sondern der Vertrag insgesamt (LAG Köln, Beschluss vom 06.03.2003 - 4 Ta 404/02; Preis/Gotthardt, NZA 2000, Seiten 348, 355).