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   LAG Nürnberg, 02.10.2023 - 4 Ta 88/23   

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https://dejure.org/2023,31388
LAG Nürnberg, 02.10.2023 - 4 Ta 88/23 (https://dejure.org/2023,31388)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02.10.2023 - 4 Ta 88/23 (https://dejure.org/2023,31388)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Oktober 2023 - 4 Ta 88/23 (https://dejure.org/2023,31388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    RVGVV Nr. 3104 Abs. 3; RVG § 48 Abs. 1
    Vergleichsmehrwert - Terminsgebühr auch auf nicht rechtshängige Ansprüche

  • IWW
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 278 Abs. 6 ZPO; Nr. 3104 VV RVG
    1,2 Terminsgebühr auf nicht rechtshängige Ansprüche bei Protokollierung eines Vergleichs

  • rewis.io

    Terminsgebühr, Prozesskostenhilfe-Vergütung, Gewährung von Prozesskostenhilfe, Nicht rechtshängige Ansprüche, Prozeßbevollmächtigter, Arbeitsgericht, Einigungsgebühr, Sofortige Beschwerde, Beschwerdewert, Bezirksrevisor, Beschlüsse, Staatskasse, Verfahrenswert, über ...

  • Betriebs-Berater

    1,2 Terminsgebühr - nicht rechtshängige Ansprüche - Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 278 Abs. 6 ; RVG -VV Nr. 3104

  • rechtsportal.de

    ZPO § 278 Abs. 6 ; RVG -VV Nr. 3104

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Nürnberg, 22.06.2009 - 4 Ta 26/09

    Terminsgebühr - Einigungsgebühr - Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.10.2023 - 4 Ta 88/23
    Mit Beschluss vom 28.04.2023 wurde eine 1, 5 Einigungsgebühr aus dem überschießenden Vergleichswert festgesetzt, da das Gericht als reines Protokollierungsorgan den Vergleich lediglich protokolliert und den Vergleich inklusive erhöhtem Vergleichswert nur zur Kenntnis genommen habe, dies unter Verweis auf die bisherige Rechtsprechung des LAG Nürnberg (Az 4 Ta 26/09) zum "Nurprotokollierungsvergleich".

    In der Konsequenz ist festzustellen, dass der getroffenen Entscheidung auch die Entscheidung des LAG Nürnberg vom 19.06.2009 - Az: 4 Ta 26/09 nicht entgegensteht.

  • LAG München, 23.03.2022 - 6 Ta 275/21

    PKH, Kosten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.10.2023 - 4 Ta 88/23
    3104 VV Abs. 3 RVG schließt nicht aus, dass in einem anderen Termin (außergerichtliche Vergleichsgespräche) die Terminsgebühr aus einem Wert nicht rechtshängiger Ansprüche entsteht (ebenso LAG München, Beschluss vom 23.03.2022 - 6 Ta 275/21).

    Das Arbeitsgericht Weiden hat zutreffend festgestellt, dass es die Ausnahmeregelung in Nr. 3104 VV Abs. 3 RVG nicht ausschließt, dass in einem anderen Termin die Terminsgebühr aus einem Wert nicht rechtshängiger Ansprüche entsteht (LAG München, Beschluss vom 23.03.2022 - 6 Ta 275/21; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe VV Nr. 3104 Rn. 138; Riedel/Sußbauer/Ahlmann VV Nr. 3104 Rn. 26; HK-RVG/Hans-Jochem Mayer RVG VV 3104 Rn. 59; Toussaint/Toussaint RVG VV 3103, 3104 Rn. 47).

  • BAG, 20.06.2006 - 3 AZB 78/05

    Prozesskosten - Rechtsanwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.10.2023 - 4 Ta 88/23
    Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG entsteht auch dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter an außergerichtlichen Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind, mitwirkt (vgl. BAG v. 20.6.2006 - 3 AZB 78/05, NZA 2006, 3022).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 2 WF 33/09

    Anwaltsgebühren nach Erweiterung der Prozesskostenhilfe in einer Ehesache auf

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.10.2023 - 4 Ta 88/23
    Hierauf ist gemäß § 48 Abs. 1 RVG maßgebend abzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9.7.2009 - 2 WF 33/09).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.06.2023 - 2 Ca 20/23

    Einigungs- und Terminsgebühr aus Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.10.2023 - 4 Ta 88/23
    Die sofortige Beschwerde der Staatskasse vom 01.08.2023 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden vom 16.06.2023 - 2 Ca 20/23 wird zurückgewiesen.
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