Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 31.07.2007

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 19.03.2008 - 4 TaBV 35/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10840
LAG Nürnberg, 19.03.2008 - 4 TaBV 35/07 (https://dejure.org/2008,10840)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19.03.2008 - 4 TaBV 35/07 (https://dejure.org/2008,10840)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19. März 2008 - 4 TaBV 35/07 (https://dejure.org/2008,10840)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Sachmittel des Betriebsrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Beurteilungsspielraum eines Betriebsrats bei nachträglicher Sperrung eines bereits freigeschalteten Internetzugangs; Internetzugang als Sachmittel i.S.d. § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Anspruch auf Internetzugang bei Berührung von ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 40 BetrVG
    Betriebsrat - Internetzugang - nachträgliche Sperrung - Beurteilungsspielraum

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.03.2008 - 4 TaBV 35/07
    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (so BAG vom 23.08.2006 - 7 ABR 55/05 - AP Nr. 88 zu § 40 BetrVG 1972; vom 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - AP Nr. 79 zu § 40 BetrVG 1972).

    Darüber hinaus kann sich der Betriebsrat mit Hilfe der im Internet zur Verfügung stehenden Suchmaschinen zu einzelnen betrieblichen Problemstellungen umfassend informieren, ohne auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder längere Zeit zurückliegenden Gerichtsentscheidungen angewiesen zu sein (so BAG vom 03.09.2003, aaO).

    Lediglich soweit sich die Aufgaben von Arbeitgeber und Betriebsrat berühren, etwa bei der betrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung, kann der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik auf Arbeitgeberseite den erforderlichen Umfang der dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellenden Sachmittel beeinflussen (so BAG vom 23.08.2006 und 03.09.2003, aaO).

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.03.2008 - 4 TaBV 35/07
    Das Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg - hat mit Beschluss vom 26.04.2007 den Antrag zurückgewiesen und sich hierbei im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.2006, Az.: 7 ABR 55/05, gestützt.

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (so BAG vom 23.08.2006 - 7 ABR 55/05 - AP Nr. 88 zu § 40 BetrVG 1972; vom 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - AP Nr. 79 zu § 40 BetrVG 1972).

    Weder aus § 40 Abs. 2 BetrVG noch aus dem Benachteiligungsverbot des § 78 BetrVG oder aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, § 2 Abs. 1 BetrVG, folgt die Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat dieselben Sachmittel zur Verfügung zu stellen, die er selber nutzt (so das BAG vom 23.08.2006, aaO).

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 58/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. März 2008 - 4 TaBV 35/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18563
LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07 (https://dejure.org/2007,18563)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07 (https://dejure.org/2007,18563)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 4 TaBV 35/07 (https://dejure.org/2007,18563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 3 BetrVG, § 99 Abs 3 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG, § 100 Abs 2 S 1 BetrVG
    Befristete personelle Maßnahme - Einstellung - Unterrichtung des Betriebsrats - vorläufige Durchführung der Maßnahme

  • Wolters Kluwer

    Angabe über einer unbefristet oder befristet durchgeführte Einstellung als Voraussetzung für eine ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats über die Einstellung; Anforderungen an eine Unterrichtung über die vorläufige Durchführung einer Maßnahme nach § 100 Abs. 2 S. 1 ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; BetrVG § 100; ; PostPersRG §§ 24 ff; ; ZPO § 253

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07
    Dies setzt eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterrichtung des Betriebsrats voraus (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113/109, zu B II 2 a; 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 49, zu B II 2 a).

    Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat so unterrichten, dass dieser in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob ein Verweigerungsgrund im Sinne von § 99 Abs. 2 BetrVG vorliegt (BAG 14. Dezember 2004 a. a. O., zu B II 2 b bb (2); 28. Juni 2005 a. a. O., zu B II 2 b aa (1)).

    Dies kommt bei einem innerhalb der Stellungnahmefrist von § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht gerügten Unterrichtungsmangel lediglich in Betracht, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen durfte, den Betriebsrat vollständig im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 BetrVG unterrichtet zu haben (BAG 14. Dezember 2004 a. a. O., zu B II 2 a aa, bb; 28. Juni 2005 a. a. O., zu B II 3 a, b).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07
    Dies setzt eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterrichtung des Betriebsrats voraus (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113/109, zu B II 2 a; 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 49, zu B II 2 a).

    Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat so unterrichten, dass dieser in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob ein Verweigerungsgrund im Sinne von § 99 Abs. 2 BetrVG vorliegt (BAG 14. Dezember 2004 a. a. O., zu B II 2 b bb (2); 28. Juni 2005 a. a. O., zu B II 2 b aa (1)).

    Dies kommt bei einem innerhalb der Stellungnahmefrist von § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht gerügten Unterrichtungsmangel lediglich in Betracht, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen durfte, den Betriebsrat vollständig im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 BetrVG unterrichtet zu haben (BAG 14. Dezember 2004 a. a. O., zu B II 2 a aa, bb; 28. Juni 2005 a. a. O., zu B II 3 a, b).

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07
    Allerdings ist Streitgegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG die Frage, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme angesichts der vom Betriebsrat vorgebrachten Zustimmungsverweisungsgründe gegenwärtig und zukünftig zulässig ist (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 48, zu B I 1; 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3, zu B I 1 a).

    Dessen Streitgegenstand umfasst die Zulässigkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die dauerhafte Durchführung der Maßnahme gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41, zu B II 1; 25. Januar 2005 a. a. O., zu B III 1).

  • BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04

    Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07
    Sie sind nach der Klarstellung der Dauer der beabsichtigten Einstellung der betroffenen Beamten im Beschwerdetermin durch die Arbeitgeberin auch hinreichend bestimmt im Sinne des auch im Beschlussverfahren geltenden § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (zur Geltung dieser Norm etwa BAG 27. Juli 2007 - 7 ABR 54/04 - AP WO BetrVG 1972 § 19 Nr. 1, zu II 1 a; 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 18, zu B I 2 a).
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07
    Allerdings ist Streitgegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG die Frage, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme angesichts der vom Betriebsrat vorgebrachten Zustimmungsverweisungsgründe gegenwärtig und zukünftig zulässig ist (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 48, zu B I 1; 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3, zu B I 1 a).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07
    Dessen Streitgegenstand umfasst die Zulässigkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die dauerhafte Durchführung der Maßnahme gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41, zu B II 1; 25. Januar 2005 a. a. O., zu B III 1).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07
    Wird die Maßnahme über den zunächst vorgesehenen Zeitraum hinaus fortgesetzt, handelt es sich um eine neue, erneut beteiligungspflichtige Maßnahme (vgl. etwa BAG 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22, zu II 2) und damit um einen neuen Streitgegenstand.
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07
    Sie sind nach der Klarstellung der Dauer der beabsichtigten Einstellung der betroffenen Beamten im Beschwerdetermin durch die Arbeitgeberin auch hinreichend bestimmt im Sinne des auch im Beschlussverfahren geltenden § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (zur Geltung dieser Norm etwa BAG 27. Juli 2007 - 7 ABR 54/04 - AP WO BetrVG 1972 § 19 Nr. 1, zu II 1 a; 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 18, zu B I 2 a).
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07
    Sie sind nach der Klarstellung der Dauer der beabsichtigten Einstellung der betroffenen Beamten im Beschwerdetermin durch die Arbeitgeberin auch hinreichend bestimmt im Sinne des auch im Beschlussverfahren geltenden § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (zur Geltung dieser Norm etwa BAG 27. Juli 2007 - 7 ABR 54/04 - AP WO BetrVG 1972 § 19 Nr. 1, zu II 1 a; 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 18, zu B I 2 a).
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 7/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Postbeamten

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07
    Da dies bereits für die Betriebsräte der drei unmittelbaren Rechtsnachfolgerinnen gilt (BAG 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 15, zu B I 2), kann die Verdrängungswirkung der §§ 24 ff. PostPersRG bei anderen Unternehmen nicht weiter gehen.
  • LAG Hessen, 16.09.1986 - 4 TaBV 134/85

    Durchführung einer personellen Maßnahme ohne Zustimmung des Betriebsrates und

  • LAG Hessen, 07.11.2006 - 4 TaBV 108/06
  • LAG Hessen, 16.10.2007 - 4 TaBV 136/07

    Zur Unterrichtung des Betriebsrats über die vorläufige Durchführung einer

    Da der Zeitraum, in der eine personelle Maßnahme durchgeführt werden soll, deren Gegenstand mitbestimmt (vgl. Hess. LAG 31. Juli 2007 - 4 TaBV 35/07 - BeckRS 2007/48717, zu II 3), brachte die Arbeitgeberin mit dem Schreiben vom 17. Oktober 2006 zum Ausdruck, die zunächst geplante Maßnahme modifiziert durchführen zu wollen.
  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 3524/08

    Beteiligung des aufnehmenden Betriebsrats einer Tochter der Telekom AG; Zuweisung

    Damit verbleibt es beim Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte der aufnehmenden Unternehmen nach den allgemeinen Regeln der §§ 99 ff. BetrVG (vgl. Hess. LAG, Beschluss vom 31.07.2007, - 4 TaBV 35/07 -).
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