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LAG Hessen, 17.08.1993 - 4 TaBV 91/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1994, 574
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21
Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip …
- LAG Hessen, 23.06.1994 - 12 TaBV 141/93
Anspruch des Betriebsrates auf Freistellung von den Kosten des in einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
Mitbestimmung bei Nutzung von Arbeitszeitkonten
Ein Nachweis einer (wirksamen) Beschlussfassung des Betriebsrats muss daher nicht geführt werden (vgl. LAG Hessen vom 17.08.1993 -- 4 TaBV 91/93).
- LAG Hessen, 28.08.2003 - 9 TaBV 40/03
Einigungsstelle; Beisitzer; Vergütung
Ein bloßes Bestreiten einer entsprechenden Beschlussfassung des Betriebsrats mit Nichtwissen reicht mithin nicht aus (vgl. Hess. LAG Beschluss vom 23. Juni 1994 - 12 Ta BV 141/93 Juris; Hess. LAG Beschluss vom 17. August 1993 - 4 Ta BV 91/93 - BB 1994, 574). - LAG Hessen, 03.07.2001 - 4 TaBV 151/00
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats; Zeitpunkt des Zugangs der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Offenbach, 23.10.2001 - 5 Ca 138/01
Anspruch auf Unterlassung und Feststellung eines Schadensersatzanspruchs unter …
Der Einwand der Klägers ist jedoch nur beachtlich, wenn Umstände vorliegen, die ernsthafte Zweifel an einer Beschlussfassung des Betriebsrats überhaupt oder an deren Ordnungsmäßigkeit zu begründen geeignet sind (vgl. Hess. LAG vom 4. November 1995 -- 4 TaBV 31/95 und vom 17. August 1993 -- 4 TaBV 91/93, BB 1994, 574).