Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 103/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Sicherungsnehmers zur Berücksichtigung der berechtigten Belange des Sicherungsgebers in angemessener und zumutbarer Weise bei der Verwertung der ihm vom Sicherungsgeber überlassenen Gegenstände ; Pflichten des Sicherungsnehmers bei der Verwertung einer ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 08.06.2006 - 2 O 254/05
- OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 103/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.01.1997 - IX ZR 1/96
Verwertung von Sicherungsgut; Anfechtung einer nach Zahlungseinstellung zwischen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 103/06
Bei der Verwertung der ihm vom Sicherungsgeber überlassenen Gegenstände ist der Sicherungsnehmer verpflichtet, die berechtigten Belange des Sicherungsgebers in angemessener und zumutbarer Weise zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 09.01.1997, Az. IX ZR 1/96, Rn. 17 - zitiert nach Juris), soweit nicht seine eigenen Sicherungsinteressen entgegenstehen (BGH…, Urteil vom 24.06.1997 - Az. XI ZR 178/96, Rn. 9 - zitiert nach Juris).Erteilt der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer sein Einverständnis zu der von diesem vorgeschlagenen Art der Verwertung des Sicherungsguts, handelt der Sicherungsnehmer, der daraufhin alle Bemühungen um einen höheren Erlös einstellt, in der Regel nicht vertragswidrig (BGH, Urteil vom 09.01.1997, Az. IX ZR 1/96 - zitiert nach Juris).
- BGH, 24.06.1997 - XI ZR 178/96
Schadensersatzpflicht einer Bank im Rahmen der Verwertung eines Grundstücks; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 103/06
Bei der Verwertung der ihm vom Sicherungsgeber überlassenen Gegenstände ist der Sicherungsnehmer verpflichtet, die berechtigten Belange des Sicherungsgebers in angemessener und zumutbarer Weise zu berücksichtigen (BGH…, Urteil vom 09.01.1997, Az. IX ZR 1/96, Rn. 17 - zitiert nach Juris), soweit nicht seine eigenen Sicherungsinteressen entgegenstehen (BGH, Urteil vom 24.06.1997 - Az. XI ZR 178/96, Rn. 9 - zitiert nach Juris).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.05.2007 - 4 U 103/06 |
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 108/08
Eingeschränkte Drittschutzwirkung des Jahresabschlussprüfungsauftrags bei …
Es sei dabei nicht außer Betracht zu lassen, dass testierte Unternehmensabschlüsse im Geschäftsverkehr zwischen Kreditnehmern und Banken bei bestimmten Größenordnungen auch nach dem Kreditwesengesetz (KWG) benötigt würden (vgl. § 18 KWG zu Krediten von mehr als 750.000 EUR; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2007, 4 U 103/06, DStR 2008, 795 mit Anm. Hömig/Meixner).