Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 4 U 109/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis bei Einlegung der Berufung; Zurechenbares Eigenverschulden eines Rechtsanwalts durch mangelhafte Büroorganisation
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
Schuldhaftes Versäumen der Berunfungsfrist durch einen Rechtsanwalt - rechtsportal.de
ZPO § 517 § 85 Abs. 2 § 233
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Notierung von Fristen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 06.05.2005 - 4 O 1108/03
- OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 4 U 109/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1183
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05
Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 4 U 109/05
Eine Kostenquotelung im Hinblick auf die nach § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos gewordene Anschlussberufung kommt nach Auffassung des Senates nicht in Betracht, da die Klägerin durch das Einlegen ihrer Berufung das Anschlussrechtsmittel herausgefordert hat und durch die Zurückweisung der Berufung dem Beklagten das Recht zur Weiterverfolgung der Berufung genommen wird ( vgl. zum streitigen Meinungsstand: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2006, Az.: XI ZB 9/05 , der die Rechtsfrage offen gelassen hat;… Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 25. Auflage, § 524 Rn 44;… BLAH-Albers, ZPO, 64. Auflage, § 524 Rn 22). - BGH, 13.02.2003 - V ZR 422/02
Pflichten des Rechtsanwalts bei Vollzug des Empfangsbekenntnisses über eine …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 4 U 109/05
Das Empfangsbekenntnis darf er grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und die Notierung im Fristenkalender vermerkt ist; zumindest muss er sofort durch besondere Einzelanweisung die betreffende Eintragung veranlassen (so ausdrücklich BGH NJW 2003, 1528-1529; BGH NJW 1996, 1900-1901;… vgl. auch Zöller-Greger-, a.a.O., § 233 Rn 23 Stichwort "Fristenbehandlung";… Kummer, a.a.O., Rn 478). - BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96
Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 4 U 109/05
Das Empfangsbekenntnis darf er grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und die Notierung im Fristenkalender vermerkt ist; zumindest muss er sofort durch besondere Einzelanweisung die betreffende Eintragung veranlassen (so ausdrücklich BGH NJW 2003, 1528-1529; BGH NJW 1996, 1900-1901;… vgl. auch Zöller-Greger-, a.a.O., § 233 Rn 23 Stichwort "Fristenbehandlung";… Kummer, a.a.O., Rn 478). - OLG Zweibrücken, 04.07.2003 - 2 UF 2/03
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 4 U 109/05
Ein zurechenbares Eigenverschulden des Rechtsanwalts kann sich jedoch aus mangelhafter Büroorganisation ergeben (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2004, 419-420), z.B. müssen für die Bearbeitung von Fristensachen geeignete, ausreichend informierte und kontrollierte Mitarbeiter eingesetzt werden (…vgl. Zöller-Greger, ZPO, 25. Auflage, § 233 Rn 23 Stichwort "Büropersonal und -organisation"; Kummer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2003, Rn 331). - BGH, 15.10.1992 - V ZB 32/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden bei der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 4 U 109/05
Der Bürobetrieb muss so organisiert werden, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (vgl. BGH VersR 1993, 1380).
- OLG Frankfurt, 28.12.2006 - 23 U 309/05
Anwaltliches Organisationverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Besondere …
Der Bürobetrieb des Rechtsanwalts muss so organisiert werden, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (vgl. BGH VersR 1993, 1380; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 744 ).So darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn durch ihn selbst oder auf seine Veranlassung in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und die Notierung im Fristenkalender vermerkt ist (so ausdrücklich BGH NJW 2003, 1528; 1996, 1900; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 744; Zöller-Greger, § 233 Rn 23 - Fristenbehandlung).