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   OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 120/98   

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https://dejure.org/1999,4270
OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 120/98 (https://dejure.org/1999,4270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.1999 - 4 U 120/98 (https://dejure.org/1999,4270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 1999 - 4 U 120/98 (https://dejure.org/1999,4270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftpflichtversicherung; Versicherungsnehmer; Kraftfahrzeug; Teilkaskoversicherung; Blankounterschrift; Unterschrift

  • Judicialis

    VVG § 5 Abs 2 und 3; ; VVG § 43 Nr. 1; ; AKB § 12 Nr. 1 I b; ; AKB § 13

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 5 Abs. 2; VVG § 5 Abs. 3; VVG § 43 Nr. 1; VVG § AKB § 12 Abs. 1 I b; VVG § 13
    Vervollständigung des blanko unterschriebenen Antrags durch Agenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Versicherungsvertrages bei Unterschrift unter das Blankoformular

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 11 O 280/96
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 120/98

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1265
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 120/98
    Bei der Entgegennahme des Versicherungsantrags stand der Agent dem Kläger bildlich gesprochen als "Auge und Ohr" der Beklagten gegenüber, was ihm mit Bezug auf die Antragstellung von dem Kläger gesagt wurde, wurde auch der Beklagten gesagt (vgl. BGH, VersR 1988, 234 = NJW 1988, 973).
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 120/98
    Der Agent war nicht befugt, den Inhalt der an sie gerichteten Willenserklärung des Klägers durch eine von dem Inhalt des mündlichen Versicherungsantrages abweichende Vervollständigung des schriftlichen Antragsformulars mit Wirkung für den Kläger zu ändern (vgl. BGH VersR 1987, 663, 664; Römer in Römer/Langheid, VVG, § 5 Rdnr. 8, 16, 18 m.w.N.; derselbe, VVG 7. Aufl., Rdnr. 36, Seite 17).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 120/98
    Die ausdrückliche Erklärung, bestimmte Behauptungen nicht zu bestreiten, kann dann als Geständnis gewertet werden, wenn weitere Umstände hinzutreten, die den Schluß auf ein Geständnis nahelegen (vgl. BGH, NJW 1994, 3109).
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 U 481/08

    Voraussetzungen einer Hinweispflicht des Versicherers

    (1) In der Rechtsprechung hat - soweit ersichtlich - bislang nur das OLG Düsseldorf die Sonderregelung des § 5 VVG auf diesen Fall für anwendbar erachtet, allerdings ohne auf die hier aufgeworfene Frage explizit einzugehen (Urteil vom 3.9.1999 - 4 U 120/98, VersR 2000, 1265 ).
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