Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.06.2004 - 4 U 156/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4649
OLG Zweibrücken, 03.06.2004 - 4 U 156/03 (https://dejure.org/2004,4649)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.06.2004 - 4 U 156/03 (https://dejure.org/2004,4649)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 4 U 156/03 (https://dejure.org/2004,4649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG § 1; BGB §§ 171, 172
    Trotz Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz Rechtsscheinhaftung für Fondsbeitritt bei Vorlage einer Ausfertigung der notariell beurkundeten Vollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit des Beitritts zu einem Immobilienfond bei Nichtigkeit des Treuhandvertrages; Zur Einhaltung des Rechtsberatungsgesetzes; Voraussetzungen für das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung; Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft; ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 171 Abs. 1; ; BGB § 172 Abs. 1; ; BGB § 173; ; BGB § 705; ; RBerG Art. 1 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitritt zu Immobilienfonds auf Grund unwirksamer Treuhand-Vollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlagerecht - Fondsanteilserwerb unwirksam bei Verstoß gegen RBerG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03

    Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Anwendung der Grundsätze über die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.2004 - 4 U 156/03
    Er ist grundsätzlich vollwirksam, gibt dem Beigetretenen jedoch das Recht, diese Folge durch eine fristlose Kündigung mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. BGH NJW 2003, 1252, 1254; Senat Urteil Vom 5. Februar 2004 - 4 U 65/03, jew. m.w.N.).

    Das Fehlen dieser Erlaubnis führt gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des Treuhandvertrages (vgl. etwa BGH, WM 2004, 417; BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70; Senatsurteil vom 5. Februar 2004 - 4 U 65/03).

    Selbst wenn man aber eine eigene Prüfungspflicht bejahen wollte, könnten die daran zustellenden Anforderungen nicht weitergehen, als die an den Notar, der die entsprechende Beurkundung vorgenommen hat (so auch BGH NJW 2001 jew. aaO S. 73 und S. 3775; Senat Urteil vom 5. Februar 2004 - 4 U 65/03).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.2004 - 4 U 156/03
    Das Fehlen dieser Erlaubnis führt gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des Treuhandvertrages (vgl. etwa BGH, WM 2004, 417; BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70; Senatsurteil vom 5. Februar 2004 - 4 U 65/03).

    Der Bundesgerichtshof hat selbst bei einem Notar, der im Jahre 1993 im Rahmen der Beteiligung an einem Bauherrenmodell einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag beurkundet hatte, eine schuldhafte Amtspflichtverletzung verneint (BGH NJW 2001, 70, 72).

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.2004 - 4 U 156/03
    Das Fehlen dieser Erlaubnis führt gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des Treuhandvertrages (vgl. etwa BGH, WM 2004, 417; BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70; Senatsurteil vom 5. Februar 2004 - 4 U 65/03).

    Den durch die Vorlage der beglaubigten Ausfertigung der Vollmachtsurkunde geschaffenen Rechtsschein muss der Kläger gegen sich gelten lassen (vgl. dazu BGH NJW 2001 aaO; BGH NJW 2003, 2091, 2092; BGH NJW 1988, 697, 698).

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08

    Geschlossener Immobilienfonds: Ansprüche des Anlegers bei einem durch Täuschung

    Wie die Kläger selbst einräumen, kann eine Kenntnis der Beklagten von der Nichtigkeit schon deshalb nicht angenommen werden, weil im Zeitpunkt ihres Beitritts im Jahre 1995 die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit von Treuhandverträgen in solchen Fällen noch nicht vorlag und die Beklagte folglich darum nicht wissen konnte (vgl. auch BGH NJW 2001, 3775; Senat Urteil vom 3. Juni 2004 - 4 U 156/03 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.06.2004 - 4 U 156/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22496
OLG Hamburg, 23.06.2004 - 4 U 156/03 (https://dejure.org/2004,22496)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.2004 - 4 U 156/03 (https://dejure.org/2004,22496)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 4 U 156/03 (https://dejure.org/2004,22496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbrauchergerichtsstand gegenüber schweizerischer Depotbank bei Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Termingeschäften

  • swissjurist.ch PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2004, 709
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu

    Die deutsche Rechtsprechung hat eine Zurechnung bejaht, wenn ein Anlageberater mit Wissen und Wollen des Unternehmers dessen Angebot verbreitet (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455 Rn. 18 mwN) oder sich der Anbieter bei der Anbahnung von Geschäften eines Unternehmens bedient hat, mit dem er selbst in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es auf eine ausdrückliche Beauftragung oder Vertretungsmacht für den Anbieter ankommt (OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f; ähnlich OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; vgl. OGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 10 Ob 21/14g, BeckRS 2016, 81205).
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 172/11

    Internationale Zuständigkeit: Verbrauchergerichtsstand für eine

    Der hiergegen vorgebrachte Einwand der Revision, das Berufungsgericht nehme zu Unrecht an, dass die Beklagte den Anlageberater als Boten eingeschaltet habe, ist schon deshalb unbehelflich, weil die Verbreitung des Angebots u.a. durch den Anlageberater des Klägers nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts mit Wissen und Wollen der Beklagten erfolgte; damit ist es ihr auch zuzurechnen (vgl. auch OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f.; OGH Österreich, ZIP 2010, 1154, 1155 f.; Staudinger/Magnus, aaO Rn. 119; Rauscher/Staudinger, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 15 Brüssel I-VO Rn. 13; Mankowski, IPRax 2009, 238, 243).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Die deutsche Rechtsprechung hat eine Zurechnung bejaht, wenn ein Anlageberater mit Wissen und Wollen des Unternehmers dessen Angebot verbreitet (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455 Rn. 18 mwN) oder sich der Anbieter bei der Anbahnung von Geschäften eines Unternehmens bedient hat, mit dem er selbst in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es auf eine ausdrückliche Beauftragung oder Vertretungsmacht für den Anbieter ankommt (OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f; ähnlich OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; vgl. OGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 10 Ob 21/14g, BeckRS 2016, 81205).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Die deutsche Rechtsprechung hat eine Zurechnung bejaht, wenn ein Anlageberater mit Wissen und Wollen des Unternehmers dessen Angebot verbreitet (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455 Rn. 18 mwN) oder sich der Anbieter bei der Anbahnung von Geschäften eines Unternehmens bedient hat, mit dem er selbst in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es auf eine ausdrückliche Beauftragung oder Vertretungsmacht für den Anbieter ankommt (OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f; ähnlich OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; vgl. OGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 10 Ob 21/14g, BeckRS 2016, 81205).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 103/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Die deutsche Rechtsprechung hat eine Zurechnung bejaht, wenn ein Anlageberater mit Wissen und Wollen des Unternehmers dessen Angebot verbreitet (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455 Rn. 18 mwN) oder sich der Anbieter bei der Anbahnung von Geschäften eines Unternehmens bedient hat, mit dem er selbst in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es auf eine ausdrückliche Beauftragung oder Vertretungsmacht für den Anbieter ankommt (OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f; ähnlich OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; vgl. OGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 10 Ob 21/14g, BeckRS 2016, 81205).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 39/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Die deutsche Rechtsprechung hat eine Zurechnung bejaht, wenn ein Anlageberater mit Wissen und Wollen des Unternehmers dessen Angebot verbreitet (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455 Rn. 18 mwN) oder sich der Anbieter bei der Anbahnung von Geschäften eines Unternehmens bedient hat, mit dem er selbst in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es auf eine ausdrückliche Beauftragung oder Vertretungsmacht für den Anbieter ankommt (OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f; ähnlich OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; vgl. OGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 10 Ob 21/14g, BeckRS 2016, 81205).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 10/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Die deutsche Rechtsprechung hat eine Zurechnung bejaht, wenn ein Anlageberater mit Wissen und Wollen des Unternehmers dessen Angebot verbreitet (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455 Rn. 18 mwN) oder sich der Anbieter bei der Anbahnung von Geschäften eines Unternehmens bedient hat, mit dem er selbst in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es auf eine ausdrückliche Beauftragung oder Vertretungsmacht für den Anbieter ankommt (OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f; ähnlich OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; vgl. OGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 10 Ob 21/14g, BeckRS 2016, 81205).
  • LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13

    Internationale Zuständigkeit: Anforderungen an einer Gerichtsstandsvereinbarung

    Für die Annahme, eine Geschäftstätigkeit sei auf einen anderen Mitgliedsstaat ausgerichtet, macht es nämlich keinen Unterschied, ob der Verkäufer persönlich handelt, oder ob der Vertrag durch von ihm zu diesem Zweck eingeschaltete Hilfspersonen zustande kommt (OLG Hamburg, RIW 2004, 709; vgl. auch EuGH, Urt. v. 14. November 2013 - C-478/12, juris).
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