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OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 175/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsnehmer; Versicherer; Schadensfall; Versicherungsfall; Ergänzung; Angaben; Fristsetzung; Frist; Hemmung; Verjährung; Schadensregulierung
- Judicialis
VVG § 12; ; PflVG 1965 3 Nr. 3 Satz 3
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 12; PflVG § 3 Nr. 3 S. 3
Verjährung nach Aufforderung zur Ergänzung der Schadensanzeige - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 12; PflVG § 1965 3 Nr. 3 S. 3
Verhalten des Versicherers bei fehlender Mitwirkung des Versicherungsnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 11 O 110/98
- OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 175/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 910
- VersR 2000, 756
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76
Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 175/98
Der BGH (VersR 1977, 335, 336 f.) hat in einem - auch in der Berufungsbegründung angesprochenen - Urteil zu 3 Nr. 3 S. 3 PflVG 1965, der nahezu wörtlich mit § 12 Abs. 2 VVG übereinstimmt, entschieden, der Versicherer müsse zwar an einem möglichst baldigen Eintritt der Verjährung interessiert sein, um den Versicherungsfall abzuschließen, habe es aber nach der vom Gesetz getroffenen Regelung selbst in der Hand, die Hemmung der Verjährung zu beenden, wenn der Geschädigte die Verhandlungen ungebührlich lange hinauszögere. - OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 14 U 184/85
Verjährung; Hemmung; Bescheid; Fehlende; Unterlagen
- LG Darmstadt, 15.08.2019 - 9 O 69/17
Verkehrsunfall mit Straßenbahn - Verjährung des Schadenersatzanspruchs
Ein Sonderfall, wie er der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 3.8.1999 (Az. 4 U 175/98, NJW-RR 2000, 910) zugrunde lag, in welchem der Versicherer zusätzlich noch zum Ausdruck brachte, dass ohne eine Stellungnahme zu nachgefragten Umständen eine abschließende Bearbeitung des Schadensfalls und damit auch die Gewährung einer Ersatzleistung nicht möglich sei, oder eine Situation wie in der Entscheidung des BGH vom 14.12.1976 (Az. VI ZR 1/76, NJW 1988, 674 ff.), in welcher die Erteilung eines schriftlichen Bescheids durch den Versicherer keinen vernünftigen Sinn mehr hätte und nur eine reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche inzwischen offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt, daher auf einen endgültig ablehnenden Bescheid des Versicherers gar nicht mehr wartet, liegt hier nicht vor. - LG Kaiserslautern, 10.01.2002 - 2 O 595/01
Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch objektiv falsche Angaben …
Es muss von jedem Versicherungsnehmer, der sein Fahrzeug in Deutschland versichert, erwartet werden, dass er sich gegebenenfalls durch Übersetzungen hinreichende Kenntnisse über die wesentlichen Grundlagen des Versicherungsverhältnisses verschafft und sich insbesondere den Inhalt wichtiger Fragebögen klarmacht (vgl. OLG Köln, ZfSch 2001, 463, 464; LG Bonn, ZfSch 2001, 363, 364; OLG Nürnberg, ZfSch 2000, 299, 300; OLG Hamm, RuS 1998, 100, 101).